Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 der Abgabenordnung – FG Münster 3 K 735/14 F – Urteil vom 19.03.2015 – Feststellungsbescheid
Kernaussage:
Das Finanzgericht Münster wies die Klage einer Erbin ab, die eine niedrigere Bewertung ihres geerbten Unternehmensanteils aus Billigkeitsgründen forderte.
Das Gericht entschied, dass die Bewertung des Finanzamts den gesetzlichen Vorgaben entsprach und keine außergewöhnliche Härte vorlag, die eine Billigkeitsmaßnahme rechtfertigen würde.
Hintergrund:
Entscheidung des Finanzgerichts Münster:
Fazit:
Das Urteil bestätigt die strenge Anwendung des Stichtagsprinzips bei der Bewertung von Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer.
Billigkeitsmaßnahmen sind nur in Ausnahmefällen möglich, wenn eine außergewöhnliche Härte vorliegt, die über die normalen Härten des Stichtagsprinzips hinausgeht.
Die Entscheidung zeigt auch, dass die Gerichte bei der Prüfung von Billigkeitsanträgen den erklärten oder mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers berücksichtigen.
Wichtige Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.