Bin enterbt von meiner Mutter – Zugewinn der Mutter rechtshängig – gehört das zum Pflichtteil?
RA und Notar Krau
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Anspruch, der einem enterbten Pflichtteilsberechtigten zusteht. Er basiert auf dem Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls
Der Pflichtteil wird in der Regel in Geld ausbezahlt und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Bei der Berechnung des Pflichtteils wird der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls zugrunde gelegt. Dabei bleiben bestimmte Rechte, wie der dem überlebenden Ehegatten gebührende Voraus, außer Ansatz
Der Zugewinn, der während der Ehe erzielt wurde, kann Einfluss auf den Nachlasswert haben, insbesondere wenn ein Zugewinnausgleichsanspruch besteht. Ein solcher Anspruch kann den Wert des Nachlasses beeinflussen, da er als Verbindlichkeit des Nachlasses angesehen werden könnte
Rechte und Verbindlichkeiten, die von einer aufschiebenden Bedingung abhängen, bleiben bei der Feststellung des Nachlasswertes außer Ansatz
Wenn der Zugewinn der Mutter rechtshängig ist, bedeutet dies, dass er noch nicht abschließend geklärt ist und möglicherweise als ungewisses oder unsicheres Recht behandelt wird. In solchen Fällen ist der Erbe verpflichtet, für die Feststellung und Verfolgung dieses Rechts zu sorgen, soweit es einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht
Einmalige Einnahmen aus Erbschaften, Vermächtnissen und Pflichtteilszuwendungen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen
Dies bedeutet, dass der Zugewinn, sofern er als Teil des Nachlasses betrachtet wird, nicht direkt den Pflichtteil beeinflusst, sondern vielmehr den Wert des Nachlasses, der für die Berechnung des Pflichtteils herangezogen wird.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Zugewinn der Mutter, sofern er als Teil des Nachlasses betrachtet wird, den Pflichtteil beeinflussen kann, indem er den Wert des Nachlasses verändert. Da der Zugewinn rechtshängig ist, hängt seine Berücksichtigung im Pflichtteil von der Klärung der rechtlichen Ansprüche ab. Der Pflichtteilsberechtigte hat Anspruch auf eine ordnungsgemäße Verwaltung und Feststellung des Nachlasswertes, einschließlich aller ungewissen oder unsicheren Rechte