Kernaussage:
Das Amtsgericht Dachau hat entschieden, dass es an die rechtskräftige Entscheidung des Landgerichts München II gebunden ist,
in der das Erbrecht des Antragstellers festgestellt wurde.
Daher wurde der Erbschein antragsgemäß erteilt.
Sachverhalt:
Der Antragsteller beantragte die Erteilung eines Erbscheins als Alleinerbe.
Sein Erbrecht war bereits in einem Vorprozess durch das Landgericht München II rechtskräftig festgestellt worden.
Das Nachlassgericht hatte Zweifel, ob es an diese Entscheidung gebunden sei, da der Beteiligte Einwände gegen die Rechtskraft und die Rechtskrafterstreckung des Urteils erhob.
Entscheidung des Amtsgerichts:
Das Amtsgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Erteilung des Erbscheins vorliegen und erteilte den Erbschein antragsgemäß.
Begründung:
Bindung an die Entscheidung des Landgerichts:
Einwände des Beteiligten:
Keine weiteren Erben:
Keine sittenwidrige Ausnutzung der Rechtskraft:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht, dass das Nachlassgericht im Erbscheinsverfahren an die rechtskräftige Entscheidung des Prozessgerichts gebunden ist,
wenn in dieser das Erbrecht des Antragstellers festgestellt wurde.
Einwände gegen die Rechtskraft oder Rechtskrafterstreckung des Urteils müssen die hohen Anforderungen der Rechtsprechung erfüllen, um die Bindungswirkung zu beseitigen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.