Bindungswirkung des Erbvertrags

August 28, 2017

Bindungswirkung des Erbvertrags

AG Aachen 74 M VI 1897/09

Erbvertrag: Bindung des letztversterbenden Vertragspartners,

Möglichkeit der Anfechtung

RA und Notar Krau

Die Erblasserin hatte 1975 mit ihrem ersten Ehemann, M, einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie dessen Kinder als Erben einsetzte und ihren Geschwistern ein Vermächtnis zusprach.

Nach dem Tod von M schlug sie die Erbschaft aus.

Später errichtete sie ein Testament, in dem sie ihre Geschwister als Erben einsetzte.

Die Geschwister beantragten nun einen Erbschein, der sie als Erben ausweist.

Kernaussagen des Beschlusses:

Bindungswirkung des Erbvertrags

  • Bindungswirkung des Erbvertrags: Die Erblasserin war durch den Erbvertrag von 1975 gebunden und konnte nicht mehr frei testieren.
  • Kein Wegfall der Bindung: Die Bindungswirkung des Erbvertrags entfiel nicht durch die Ausschlagung der Erbschaft nach M.
  • Keine Anfechtung: Der Erbvertrag konnte nicht wegen Motivirrtums angefochten werden.

Begründung:

  • Schutz des Vertragspartners: Der Erbvertrag dient dem Schutz des Vertragspartners und soll sicherstellen, dass der Erblasser seinen letzten Willen nicht mehr ändern kann.
  • Auslegung des Erbvertrags: Die Auslegung des Erbvertrags ergab, dass die Erblasserin an die Erbeinsetzung der Kinder von M gebunden war.
  • Kein Rücktrittsrecht: Da im Erbvertrag kein Rücktrittsrecht vereinbart war, entfiel die Bindungswirkung nicht durch die Ausschlagung der Erbschaft.
  • Kein Motivirrtum: Die Erblasserin hatte die rechtlichen Folgen des Erbvertrags gekannt und in Kauf genommen. Daher lag kein Motivirrtum vor.

Fazit:

Das AG Aachen hat den Erbscheinsantrag der Geschwister zurückgewiesen.

Die Erblasserin war durch den Erbvertrag von 1975 gebunden und konnte nicht mehr frei testieren.

Das Urteil dient der Klarstellung der Bindungswirkung von Erbverträgen und dem Schutz des letzten Willens des Erblassers.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene Teilungsversteigerung

April 28, 2025
Der gepfändete Erbteil und die vom Erben betriebene TeilungsversteigerungBeschluss des Bundesgerichtshofs (BGH), V. Zivilsenat, vom 20. März 2…
Streit um altes Patriziervermögen - Familiensammlung bleibt ungeteilt

Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteilt

April 26, 2025
Streit um altes Patriziervermögen – Familiensammlung bleibt ungeteiltRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Nürnberg hat am 28. Februar 2…
Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlen

Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlen

April 25, 2025
Mann muss Bestattung seines ihm unbekannten Halbbruders bezahlenVerwaltungsgericht Mainz, AZ: 3 K 425/22RA und Notar KrauEin Mann in H…