Bindungswirkung Erbvertrag spätere Testamente unwirksam

Juni 4, 2018

Bindungswirkung Erbvertrag spätere Testamente unwirksam

OLG München 31 Wx 280/14

Beschluss 3.11.2014

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht München hatte im Beschluss vom 03.11.2014 über die Bindungswirkung eines Erbvertrags zu entscheiden,

den die Erblasserin und ihr Lebensgefährte J. Sch. 1980 geschlossen hatten.

Der Erbvertrag setzte die Beteiligte zu 3) als Alleinerbin ein, während die späteren Testamente der Erblasserin abweichende Erbenbestimmungen trafen.

Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Beteiligte zu 3) einen Alleinerbschein, was das Nachlassgericht bestätigte.

Die Beteiligte zu 1) legte gegen diese Entscheidung Beschwerde ein.

Bindungswirkung Erbvertrag spätere Testamente unwirksam

Das OLG München wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Entscheidung des Nachlassgerichts.

Es stellte fest,

dass die im Erbvertrag getroffene Bestimmung der Beteiligten zu 3) als Alleinerbin bindend sei.

Die späteren Testamente der Erblasserin, die von dieser Bestimmung abwichen, seien gemäß § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.

Die Bindungswirkung des Erbvertrags ergibt sich aus der Auslegung der Vertragsbestimmungen.

Zwar enthielt der Vertrag keine ausdrückliche Bezeichnung der Verfügungen als „vertragsmäßig“,

jedoch wurde aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Erblasserin und ihres Lebensgefährten davon ausgegangen,

dass die Bestimmung der Beteiligten zu 3) als Schlusserbin verbindlich gewollt war.

Bindungswirkung Erbvertrag spätere Testamente unwirksam

Insbesondere wurde berücksichtigt, dass die Beteiligte zu 3) als einziges Kind der Erblasserin im gemeinsamen Haushalt lebte

und der Lebensgefährte J. Sch. sich ab 1968 in einer Vaterrolle für sie sah.

Die im Erbvertrag eingeräumte Abänderungsbefugnis bezog sich lediglich auf Teilungsanordnungen und die Bestimmung des Übernehmers des Grundbesitzes,

nicht jedoch auf die Erbeinsetzung selbst.

Damit war die Erblasserin an die Einsetzung der Beteiligten zu 3) als Alleinerbin gebunden.

Das OLG München hob hervor, dass die späteren Entwicklungen in den persönlichen Beziehungen

zwischen den Beteiligten nach Vertragsschluss für die Beurteilung der Bindungswirkung unerheblich sind.

Entscheidend ist die Situation zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

Abschließend wurde keine Erstattung außergerichtlicher Kosten angeordnet.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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