Bindungswirkung gemeinschaftliches Testament wechselbezügliche Verfügungen
OLG München 20 U 2303/08
Auslegung eines Testaments unter Berücksichtigung eines gemeinschaftlichen Testaments und eines Erbvertrags
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte 1952 mit seiner Ehefrau einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten.
1984 errichteten sie ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie u.a. die Verwandten des Erblassers als Erben einsetzten.
1998 errichtete der Erblasser ein notarielles Testament, in dem er dem Kläger ein Vermächtnis über mehrere Grundstücke zuwandte.
Nach dem Tod des Erblassers verlangte der Kläger die Übertragung der Grundstücke.
Die Beklagten, die Verwandten des Erblassers, verweigerten die Übertragung, da sie der Ansicht waren, dass der Erblasser
aufgrund des Erbvertrags und des gemeinschaftlichen Testaments in seiner Testierfreiheit beschränkt war.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG München wies die Berufung der Beklagten zurück.
Der Erblasser war zum Zeitpunkt der Errichtung des notariellen Testaments nicht in seiner Testierfreiheit beschränkt.
Das Vermächtnis war wirksam.
Begründung:
Fazit:
Das Urteil des OLG München verdeutlicht die Voraussetzungen für die Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.