Bindungswirkung rechtskräftiges Versäumnisurteil im Erbenfeststellungsverfahren

Mai 14, 2020

Bindungswirkung rechtskräftiges Versäumnisurteil im Erbenfeststellungsverfahren

OLG Düsseldorf – I – 3 Wx 34/16

RA und Notar Krau

Der Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 8. Januar 2019 behandelt die Frage, ob ein Nachlassgericht an ein rechtskräftiges

Versäumnisurteil im Erbscheinsverfahren gebunden ist, und unter welchen Umständen die Rechtskraft durchbrochen werden kann.

Der Fall dreht sich um die Erbschaft eines Erblassers, der zwei Testamente hinterließ: eines aus dem Jahr 1990, das mehrere Erben benennt,

und ein späteres von 2006, das die Beteiligte zu 2 zur Alleinerbin erklärt.

Im Mittelpunkt steht ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf, das in einem Versäumnisurteil die Beteiligte zu 2 für erbunwürdig erklärt hatte.

Dieses Urteil ist entscheidend, da es Auswirkungen auf die Erbenstellung im Nachlassverfahren hat.

Die Beteiligte zu 2 hatte gegen das Urteil keinen Einspruch erhoben, was zur Rechtskraft des Urteils führte.

Bindungswirkung rechtskräftiges Versäumnisurteil im Erbenfeststellungsverfahren

Das OLG Düsseldorf hält fest, dass ein rechtskräftiges Urteil, selbst wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt, grundsätzlich Bindungswirkung im Erbscheinsverfahren hat.

Diese Bindung gilt jedoch nur innerhalb der Grenzen der Rechtskraft, also gegenüber den Parteien, die im Verfahren beteiligt waren.

Dritte, die nicht am Prozess teilgenommen haben, sind hiervon nicht betroffen.

Eine Durchbrechung der Rechtskraft nach § 826 BGB ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn das Urteil auf sittenwidrige Weise erlangt oder ausgenutzt wurde.

Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Rechtskraftausnutzung mit grundlegenden Gerechtigkeitsvorstellungen unvereinbar ist.

Das OLG stellt klar, dass die Rechtskraft eines Urteils nicht allein deshalb durchbrochen werden kann, weil es materiell unrichtig ist.

Vielmehr müssen besondere Umstände vorliegen, die eine Sittenwidrigkeit begründen.

Bindungswirkung rechtskräftiges Versäumnisurteil im Erbenfeststellungsverfahren

Dazu gehören etwa eine arglistige Erschleichung des Urteils oder seine evidente Unrichtigkeit.

Im vorliegenden Fall sieht das OLG jedoch keine solche Sittenwidrigkeit.

Der Umstand, dass die Beteiligte zu 2 die Zustellung nicht ordnungsgemäß erhalten habe, reiche nicht aus, um die Rechtskraft zu durchbrechen,

da die Beteiligte die Möglichkeit gehabt hätte, rechtzeitig Einspruch einzulegen und dies nicht tat.

Die Beteiligte zu 2 habe es versäumt, im Erbenfeststellungsverfahren zu reagieren und dadurch die Rechtskraft des Urteils verhindert.

Das OLG betont, dass der Schutz der Rechtskraft von Urteilen im Interesse der Rechtssicherheit nur in Ausnahmefällen und mit äußerster Zurückhaltung aufgehoben werden sollte.

Letztlich wird die Beschwerde der Beteiligten zu 2 zurückgewiesen, und die Frage der Bindungswirkung eines Versäumnisurteils im Erbscheinsverfahren

bleibt von grundsätzlicher Bedeutung, weshalb die Rechtsbeschwerde zugelassen wurde.

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Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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