Bindungswirkung + Wiederverheiratungsklausel in gemeinschaftlichem Testament

Januar 27, 2025

Bindungswirkung + Wiederverheiratungsklausel in gemeinschaftlichem Testament

Beschluss vom 25.03.2024

OLG Jena 6 W 22/24

RA und Notar Krau

Sachverhalt:

Ein Erblasser hatte mit seiner ersten Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Vorerben und ihren gemeinsamen Sohn als Nacherben einsetzten.

Nach dem Tod der ersten Ehefrau heiratete der Erblasser erneut und errichtete mit seiner zweiten Ehefrau ein weiteres gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten.

Nach dem Tod des Erblassers beantragten sowohl der Sohn aus erster Ehe als auch die zweite Ehefrau einen Erbschein als Alleinerbe.

Entscheidung des Amtsgerichts:

Das Amtsgericht entschied, dass die zweite Ehefrau Alleinerbin sei.

Die Wiederverheiratung des Erblassers habe den Nacherbfall ausgelöst und die Bindungswirkung des ersten Testaments aufgehoben.

Bindungswirkung + Wiederverheiratungsklausel in gemeinschaftlichem Testament

Beschwerde des Sohnes:

Der Sohn legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein.

Er argumentierte, dass das erste Testament dahingehend auszulegen sei, dass er in jedem Fall Alleinerbe werde.

Entscheidung des Oberlandesgerichts:

Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Sohnes zurück.

Die Erbfolge richte sich nach dem zweiten Testament, in dem die zweite Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt wurde.

Begründung:

  1. Zulässigkeit der Beschwerde: Die Beschwerde des Sohnes war zulässig.
  2. Bindungswirkung des ersten Testaments: Die Frage, ob das erste Testament eine Bindungswirkung entfaltete, konnte offenbleiben. Selbst wenn eine solche Bindungswirkung bestanden hätte, wäre diese durch die Wiederverheiratungsklausel im ersten Testament entfallen.
  3. Wiederverheiratungsklausel: Die Klausel, nach der der Sohn im Falle einer Wiederverheiratung des Erblassers Nacherbe werden sollte, knüpfte sein Erbe an eine aufschiebende Bedingung. Mit der Wiederverheiratung des Erblassers war diese Bedingung eingetreten und der Erblasser von der Bindungswirkung des ersten Testaments befreit.
  4. Auslegung des ersten Testaments: Das erste Testament konnte nicht dahingehend ausgelegt werden, dass der Sohn in jedem Fall Alleinerbe werden sollte. Der Wortlaut des Testaments enthielt keinen Hinweis darauf, dass die Wechselbezüglichkeit auch bei Wiederverheiratung bestehen bleiben sollte. Auch Umstände außerhalb des Testaments sprachen nicht für eine solche Auslegung.

Bindungswirkung + Wiederverheiratungsklausel in gemeinschaftlichem Testament

Ergebnis:

Die zweite Ehefrau wurde als Alleinerbin des Erblassers bestätigt.

Der Sohn hatte keinen Anspruch auf das Erbe.

Kostenentscheidung:

Der Sohn trug die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Rechtsbeschwerde:

Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein Vorerbe

Februar 2, 2025
Nacherbe zahlt nicht für Einziehung Erbschein VorerbeBeschluss des Amtsgerichts Sinsheim vom 19.11.2024 – S 1 VI 52/24RA und Notar Krau…
Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Anfechtung Testament später geborener Pflichtteilsberechtigter

Januar 30, 2025
Anfechtung Testament später geborener PflichtteilsberechtigterRA und Notar KrauDer Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 19.09.2024…
Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Verzicht auf den Zusatzpflichtteil

Januar 30, 2025
Verzicht auf den ZusatzpflichtteilRA und Notar KrauDas Oberlandesgericht Celle hat in einem Urteil vom 29. Juli 2024 (Az.: 6 U 51/23) über…