Bindungswirkung + Wiederverheiratungsklausel in gemeinschaftlichem Testament
Beschluss vom 25.03.2024
OLG Jena 6 W 22/24
Sachverhalt:
Ein Erblasser hatte mit seiner ersten Ehefrau ein gemeinschaftliches Testament errichtet, in dem sie sich gegenseitig als Vorerben und ihren gemeinsamen Sohn als Nacherben einsetzten.
Nach dem Tod der ersten Ehefrau heiratete der Erblasser erneut und errichtete mit seiner zweiten Ehefrau ein weiteres gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten.
Nach dem Tod des Erblassers beantragten sowohl der Sohn aus erster Ehe als auch die zweite Ehefrau einen Erbschein als Alleinerbe.
Entscheidung des Amtsgerichts:
Das Amtsgericht entschied, dass die zweite Ehefrau Alleinerbin sei.
Die Wiederverheiratung des Erblassers habe den Nacherbfall ausgelöst und die Bindungswirkung des ersten Testaments aufgehoben.
Beschwerde des Sohnes:
Der Sohn legte Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ein.
Er argumentierte, dass das erste Testament dahingehend auszulegen sei, dass er in jedem Fall Alleinerbe werde.
Entscheidung des Oberlandesgerichts:
Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des Sohnes zurück.
Die Erbfolge richte sich nach dem zweiten Testament, in dem die zweite Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt wurde.
Begründung:
Ergebnis:
Die zweite Ehefrau wurde als Alleinerbin des Erblassers bestätigt.
Der Sohn hatte keinen Anspruch auf das Erbe.
Kostenentscheidung:
Der Sohn trug die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Rechtsbeschwerde:
Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.