Bonifatiusfall Übergabe nach Tod Schenker durch Boten erfolgt
RG VII 271/1913
Urteil vom 28.10.1913
Das Urteil des VII. Zivilsenats des Reichsgerichts (RG) vom 28. Oktober 1913 befasst sich mit der Frage,
ob eine Schenkung beweglicher Sachen wirksam ist, wenn die Übergabe der Sachen an den Beschenkten erst nach dem Tod des Schenkers durch einen Boten erfolgt.
Sachverhalt:
Der katholische Pfarrer K. schenkte kurz vor seinem Tod seine Wertpapiere dem B.-Verein.
Er übergab die Papiere seinem früheren Vikar D. mit dem Auftrag, sie dem Weihbischof Dr. K. als Vertreter des B.-Vereins zu übergeben.
D. übergab die Papiere nach dem Tod von K. an den Weihbischof.
Die Erbin des Pfarrers K. klagte daraufhin auf Herausgabe der Wertpapiere.
Kernaussagen des Urteils:
Entscheidung des RG:
Das RG hob das Urteil des Berufungsgerichts auf und verurteilte den B.-Verein zur Herausgabe der Wertpapiere.
Die Schenkung war unwirksam, da sie nicht den Formvorschriften für Verfügungen von Todes wegen entsprach
und die Erbin in dem Zeitpunkt der Übergabe der Wertpapiere nicht den Willen hatte, Besitz und Eigentum zu übertragen.
Fazit:
Das Urteil des RG verdeutlicht die Bedeutung der Formvorschriften für Schenkungen von Todes wegen
und die Notwendigkeit des Willens des Eigentümers zur Besitz- und Eigentumsübertragung bei der Übergabe beweglicher Sachen.
Zusätzliche Informationen:
RG VII 271/13
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.