Bürgermeistertestament
BayObLG 1Z BR 80/95
RA und Notar Krau
Der Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 08.12.1995 (Az. 1Z BR 80/95) behandelt zwei zentrale Punkte im Erbrecht:
Der Fall:
Die Erblasserin hatte am Tag vor ihrem Tod in einem Krankenhaus ein Nottestament in Form eines Bürgermeistertestaments errichtet.
Sie hatte ihren letzten Willen zunächst mündlich erklärt und anschließend ein Schriftstück übergeben, in dem dieser Wille festgehalten war.
Das Schriftstück wurde der Erblasserin vorgelesen und von ihr, dem Bürgermeister und den zwei Zeugen unterschrieben.
Der Nachlassrichter hatte im Erbscheinsverfahren festgestellt, dass der Sohn der Erblasserin alleiniger Erbe sei, die Erteilung des Erbscheins jedoch dem Rechtspfleger übertragen.
Gegen diese Entscheidung legten die Beteiligten Beschwerde ein.
Die Entscheidung:
Das BayObLG bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, welches die Entscheidung des Nachlassrichters aufgehoben hatte.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der claren und eindeutigen Entscheidungen im Nachlassverfahren und bestätigt die Gültigkeit eines
Bürgermeistertestaments auch dann, wenn der Erblasser zusätzlich zur mündlichen Erklärung ein Schriftstück mit dem Testament übergibt.
Formfehler bei der Niederschrift sind unschädlich, solange der Wille des Erblassers zuverlässig wiedergegeben ist.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.