BUNDESARBEITSGERICHT Beschluss vom 29.11.2016, 10 ABR 67/16 (F)
Anhörungsrüge – ordnungsgemäßer Vortrag einer Gehörsverletzung – Maßgeblichkeit der schriftlichen Entscheidungsfassung
Tenor
Die Anhörungsrügen der Beteiligten zu 6. und 7. gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 21. September 2016 – 10 ABR 48/15 – werden als unzulässig verworfen.
Gründe
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