BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 12.10.2017, V R 53/16
Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung
Leitsätze
NV: Bei der Abgrenzung, ob eine Kreditgewährung als Teil einer einheitlichen Leistung oder als eigenständige Leistung anzusehen ist, kommt es darauf an, ob der Leistung ein eigenständiger Finanzierungscharakter zukommt.
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts München vom 31. August 2016 3 K 874/14 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Gründe
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