BUNDESFINANZHOF Urteil vom 8.11.2017, IX R 36/16
Vermietung und Verpachtung – Erwerb von Miteigentumsanteilen – Werbungskosten – tatsächliche Würdigung
Leitsätze
NV: Berücksichtigt das FG bei der tatsächlichen Würdigung den unwidersprochenen Sachvortrag des Klägers in einem wesentlichen Punkt nicht, ist der BFH an die tatsächliche Feststellung nicht gebunden.
Tenor
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 21. März 2016 6 K 189/12 aufgehoben.
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
Tatbestand
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Entscheidungsgründe
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