OLG München, Beschluss vom 27.03.2017 – 34 Wx 46/17

OLG München, Beschluss vom 27.03.2017 – 34 Wx 46/17 Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ebersberg – Grundbuchamt – vom 9. Januar 2017 wird zurückgewiesen. II. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt. Gründe I. Der Beteiligte, Neffe einer früheren Miteigentümerin von Grundbesitz, beantragte am 1.4.2016 beim Nachlassgericht und Grundbuchamt Auskunft über den Ablauf und die Übergabe der Grundstücke zu erteilen. Da die im Jahr 1988 verstorbene Tante kinderlos geblieben sei, habe er ein Interesse daran, möglichst viel in Erfahrung...

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