Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung – BAG Urteil vom 26.03.2015 – 2 AZR 483/14
Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung – BAG Urteil vom 26.03.2015 – 2 AZR 483/14RA und Notar KrauDas Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 26.03.2015 mit dem Aktenzeichen 2 AZR 483/14 betrifft die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung und beleuchtet diverse Aspekte des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) sowie prozessuale Fragen im Kontext eines laufenden Insolvenzverfahrens.Die zentrale Frage ist, ob die Klägerin die Klagefrist gemäß § 4 KSchG gewahrt hat.SachverhaltDie Klägerin war seit März 2011 als Altenpflegerin bei der Schuldnerin beschäftigt....