COVID-19-Impfstoff Comirnaty – Schmerzensgeld und Schadensersatz für zukünftige Schäden
Eine Klägerin hat den Hersteller des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty (BioNTech/Pfizer) verklagt. Sie forderte Schmerzensgeld (mindestens 100.000 €) und Schadensersatz für zukünftige Schäden, weil sie behauptet, durch die Impfung einen Impfsachaden erlitten zu haben.
Die Klägerin erhielt im August und September 2021 zwei Dosen des Impfstoffs. Kurz darauf seien starke Beschwerden aufgetreten:
Der Hersteller wies die Klage ab. Seine Hauptargumente:
Das Gericht wies die Klage in vollem Umfang ab (Tenor Ziff. 1).
Das Landgericht Mainz hat die Klage gegen den Impfstoffhersteller abgewiesen. Der Kern des Urteils ist, dass der Hersteller nicht haftet, weil der Impfstoff nach der wissenschaftlichen Bewertung der Behörden (EMA) ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hat und der Hersteller seiner Informationspflicht nachgekommen ist. Einzelne, auch schwere Nebenwirkungen führen nicht automatisch zu einer Haftung.
Das Gericht schließt mit einem wichtigen Hinweis: Die moralische Verpflichtung der Gesellschaft, Impfgeschädigte zu unterstützen, ist eine politische und nicht eine rechtliche Frage, die zivilrechtlich über eine Haftung des Herstellers zu entscheiden wäre.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es folgt das Berufungsverfahren (Az. 5 U 1375/23).
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