Cyberangriff auf Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe – Bekommen 180.000 Ber­liner U-Bahn-Kunden Scha­dens­er­satz?

Mai 16, 2025

Cyberangriff auf Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe – Bekommen 180.000 Ber­liner U-Bahn-Kunden Scha­dens­er­satz?

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Fahrgäste der Berliner Verkehrsbetriebe,

wir, RA und Notar Krau, möchten Sie auf einen aktuellen Fall hinweisen:

Cyberangriff auf BVG-Dienstleister – Was bedeutet das für Sie?

Kürzlich gab es einen Cyberangriff auf eine Firma, die für die BVG arbeitet.

Dabei wurden Daten von etwa 180.000 U-Bahn-Kunden gestohlen.

Ihre Berliner Datenschutzbeauftragte ist informiert und besorgt.

Möglicherweise haben Sie Anspruch auf Schadensersatz.

Ihre Daten in fremden Händen – Ein Schock für viele

Viele von Ihnen haben Post von der BVG erhalten. Darin wurden Sie über einen Angriff auf Ihre persönlichen Daten informiert.

Es geht um Daten, die Sie der BVG für Ihren Fahrausweis gegeben haben: Name, Adresse, E-Mail, Kundennummer und eventuell Ihre Abo-Vertragsnummer.

Es könnte sein, dass dadurch der Schutz Ihrer Daten verletzt wurde.

Was genau ist passiert?

Die BVG sagt, dass es einen „kriminellen IT-Angriff“ auf eine Firma gab.

Diese Firma arbeitet für die BVG. Unbefugte sollen so an Ihre Daten gelangt sein.

Cyberangriff auf Dienstleister der Berliner Verkehrsbetriebe – Bekommen 180.000 Ber­liner U-Bahn-Kunden Scha­dens­er­satz?

Die BVG beruhigt, dass keine Bankdaten oder Passwörter gestohlen wurden.

Trotzdem rät die BVG Ihnen, vorsichtig zu sein. Achten Sie auf ungewöhnliche E-Mails (Phishing) und ändern Sie vorsichtshalber Ihr Passwort.

Warum wurden Sie informiert?

Die BVG musste Sie informieren, weil der Datenschutzexperte sagt:

Die Gefahr für Ihre Rechte und Freiheiten ist hoch. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie informiert werden müssen, wenn so etwas passiert.

Wie wurde der Angriff bemerkt?

Die Firma merkte im April, dass es Probleme mit ihren Computern gab. Sie haben die Polizei informiert.

Es wurde kein Geld von den Tätern gefordert.

Der Angriff soll mit einem bestimmten Computerprogramm der Firma zusammenhängen, das jetzt nicht mehr genutzt wird.

Die BVG glaubt, dass der Dienstleister schnell reagiert und seine Computer besser geschützt hat.

Was sagt die Datenschutzbehörde?

Die Berliner Datenschutzbehörde weiß Bescheid und spricht mit der BVG und der betroffenen Firma. Auch wenn sie noch nichts Genaues sagen kann, rät sie Ihnen zur Vorsicht.

Seien Sie misstrauisch bei E-Mails und Anrufen, bei denen Sie nach Daten gefragt werden oder etwas öffnen sollen.

Achten Sie auch auf ungewöhnliche Post, wie Mahnungen oder Rechnungen, die Sie nicht kennen.

Melden Sie sich beim Absender, wenn Ihnen etwas komisch vorkommt.

Die Datenschutzbehörde fordert, dass die BVG und die Firma ihre Computersicherheit überprüfen und verbessern.

Haben Sie Anspruch auf Schadensersatz?

Es ist möglich, dass Sie von der BVG und ihrem Dienstleister Schadensersatz bekommen können.

Ein Experte für Datenschutz sagt, dass dies laut Gesetz möglich ist, auch wenn Ihnen kein direkter Schaden entstanden ist.

Es reicht, wenn Ihre Daten nicht mehr unter Kontrolle waren. Man spricht von einem möglichen Schadensersatz im niedrigen dreistelligen Bereich.

Die betroffene Firma bereitet sich auf solche Forderungen vor und hat einen Anwalt eingeschaltet.

Die Polizei in Berlin untersucht den Fall.

Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass sensible Daten wie Geburtsdaten oder Bankdaten gestohlen wurden.

Der Austausch wegen einer möglichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen könnte bei Bedarf auch digital erfolgen.

Bei Interesse oder Rückfragen nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.

Mit freundlichen Grüßen,

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Überwachung auf dem eigenen Grundstück

Juni 11, 2025
Überwachung auf dem eigenen Grundstück: Wann verletzt sie die Rechte der Nachbarn?Zusammenfassung des Urteils des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 1…
Bauträgervertrag - Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!

Juni 9, 2025
Bauträgervertrag – Unwesentliche Protokoll-Mängel vorhanden: Fertigstellungsrate wird nicht fällig!RA und Notar KrauIn einem Fall vor dem La…
Was bedeutet "fertiggestellt" bei Bauverträgen?

Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?

Juni 9, 2025
Was bedeutet „fertiggestellt“ bei Bauverträgen?KG, 27.05.2025 – 21 W 8/25RA und Notar KrauDas Kammergericht Berlin hat eine wichtige Ent…