Darf ich den gesetzlichen Mindesturlaub im Arbeitsvertrag unterschreiten?

Januar 4, 2026

Darf ich den gesetzlichen Mindesturlaub im Arbeitsvertrag unterschreiten?

## Was ist der gesetzliche Mindesturlaub?

Der gesetzliche Mindesturlaub ist die Anzahl an Urlaubstagen, die jeder Arbeitnehmer in Deutschland mindestens pro Jahr bekommen muss. Das steht im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) 

Dieses Gesetz schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer. Es sorgt dafür, dass Sie sich von der Arbeit erholen können.

Der Mindesturlaub beträgt mindestens 24 Werktage pro Jahr, wenn Sie an sechs Tagen in der Woche arbeiten 

Wer weniger arbeitet, bekommt entsprechend weniger Urlaub. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind das mindestens 20 Urlaubstage im Jahr.

## Darf der Arbeitgeber weniger Urlaub geben?

### Klare Antwort: Nein!

Sie dürfen im Arbeitsvertrag nicht weniger Urlaub vereinbaren, als das Gesetz vorschreibt. Das steht ausdrücklich im Gesetz. Der gesetzliche Mindesturlaub ist „unabdingbar“. Das bedeutet: Sie können auf diesen Urlaub nicht verzichten, und der Arbeitgeber darf Ihnen nicht weniger geben 

### Was bedeutet „unabdingbar“?

Unabdingbar heißt: Sie können mit Ihrem Arbeitgeber keine Vereinbarung treffen, die Ihnen weniger Urlaub gibt als das Gesetz. Auch wenn Sie das freiwillig unterschreiben, ist diese Regelung ungültig. Sie gilt einfach nicht. Das Gesetz schützt Sie hier besonders stark 

## Was passiert, wenn im Vertrag weniger Urlaub steht?

Steht im Arbeitsvertrag eine geringere Zahl an Urlaubstagen als im Gesetz, ist diese Regelung unwirksam. Sie haben trotzdem Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Der Vertrag kann Ihnen also nicht schaden 

Beispiel: Im Vertrag stehen 15 Urlaubstage, das Gesetz schreibt aber 20 Tage vor. Dann gelten die 20 Tage. Die 15 Tage im Vertrag sind nicht gültig.

## Was ist mit mehr Urlaub als im Gesetz?

Ihr Arbeitgeber darf Ihnen mehr Urlaub geben als das Gesetz vorschreibt. Das nennt man „Mehrurlaub“. Über diesen Mehrurlaub können Sie und Ihr Arbeitgeber frei verhandeln. Sie können zum Beispiel im Vertrag 30 Urlaubstage vereinbaren. Aber: Der gesetzliche Mindesturlaub darf nie unterschritten werden 

Darf ich den gesetzlichen Mindesturlaub im Arbeitsvertrag unterschreiten?

## Kann ich auf Urlaub verzichten?

Sie können während des laufenden Arbeitsverhältnisses nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub verzichten. Auch wenn Sie das unterschreiben, ist das nicht gültig. Das Gesetz schützt Sie davor, sich selbst zu schaden 

Erst wenn das Arbeitsverhältnis endet, zum Beispiel durch Kündigung, können Sie mit dem Arbeitgeber über die Auszahlung (Abgeltung) von nicht genommenem Urlaub sprechen. Dann wird der Urlaub in Geld umgerechnet 

## Was sagt die Rechtsprechung?

Die Gerichte sagen ganz klar: Der gesetzliche Mindesturlaub kann nicht durch einen Vertrag verkürzt werden. Auch das Bundesarbeitsgericht (das höchste Arbeitsgericht) hat das oft entschieden. Die Richter sagen: Der Mindesturlaub schützt die Gesundheit der Arbeitnehmer. Deshalb darf man ihn nicht kürzen 

## Was ist, wenn ich trotzdem weniger Urlaub bekomme?

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen weniger Urlaub gibt, als das Gesetz vorschreibt, können Sie Ihren gesetzlichen Mindesturlaub verlangen. Sie können sich auf das Gesetz berufen. Im Streitfall können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden 

## Was ist mit besonderen Gruppen?

Für bestimmte Gruppen gibt es sogar mehr Urlaub. Zum Beispiel für Jugendliche oder schwerbehinderte Menschen. Diese Sonderregeln stehen in anderen Gesetzen. Aber auch für diese Gruppen gilt: Der Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden 

## Was ist mit Tarifverträgen?

Manchmal gibt es Tarifverträge. Das sind Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Auch Tarifverträge dürfen den gesetzlichen Mindesturlaub nicht unterschreiten. Sie dürfen aber mehr Urlaub regeln 

## Zusammenfassung

– Sie dürfen im Arbeitsvertrag nicht weniger Urlaub vereinbaren, als das Gesetz vorschreibt.
– Der gesetzliche Mindesturlaub ist mindestens 24 Werktage bei einer Sechstagewoche, meist 20 Tage bei einer Fünftagewoche.
– Eine geringere Zahl im Vertrag ist unwirksam. Es gilt immer der gesetzliche Mindesturlaub.
– Mehr Urlaub ist möglich, weniger nie.
– Sie können während des Arbeitsverhältnisses nicht auf den Mindesturlaub verzichten.
– Die Gerichte bestätigen das immer wieder.
– Besondere Gruppen haben oft sogar mehr Urlaub.
– Auch Tarifverträge dürfen den Mindesturlaub nicht unterschreiten.

Merken Sie sich: Der gesetzliche Mindesturlaub ist Ihr Recht. Kein Vertrag kann Ihnen dieses Recht nehmen

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