Darlegungslast bei Berufung des Bereicherungsschuldners auf Vollzug einer formnichtigen Schenkung – BGH X ZR 34/05
vorgehend OLG Hamm 8. Zivilsenat, 2. Februar 2005, 8 U 71/04, Urteil
vorgehend LG Bielefeld, 19. Februar 2004, 4 O 612/02
Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau:
Sachverhalt:
Die Klägerin verlangte von ihrer Tochter (Beklagte) die Rückzahlung von Geldbeträgen, die die Beklagte von Konten der Klägerin abgehoben hatte.
Die Beklagte berief sich auf eine Schenkung.
Das Landgericht und das Berufungsgericht gaben der Klage statt.
Entscheidung des BGH:
Der BGH wies die Revision der Beklagten zurück.
Die Beklagte hatte die Darlegungs- und Beweislast für den Vollzug der Schenkung nicht erfüllt.
Begründung:
Der BGH führte aus, dass die Beklagte beweispflichtig dafür war, dass die Abhebung von den Konten der Klägerin durch eine Schenkung gedeckt war.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Der BGH hat entschieden, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast für den Vollzug der Schenkung nicht getragen hat.
Die Entscheidung verdeutlicht die Anforderungen an den Nachweis einer Schenkung, wenn der Beschenkte über eine Bankvollmacht verfügt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.