Wenn ein Mensch stirbt, hinterlässt er oft Geld oder ein Haus. Das ist der Nachlass. Sehr oft erben mehrere Menschen zusammen. Das nennt man dann eine Erbengemeinschaft.
In dieser Gemeinschaft gehört das Erbe allen zusammen. Niemand darf alleine über das Geld oder das Haus entscheiden. Alle müssen immer gemeinsam abstimmen. Das ist im Alltag oft sehr schwer. Es führt in vielen Familien sehr oft zu großem Streit.
Viele Erben wollen diesen Streit auf keinen Fall. Sie wollen das Erbe lieber schnell und fair aufteilen. Danach kann jeder in der Familie wieder seinen eigenen Weg gehen. Fachleute nennen diese Aufteilung die Erbauseinandersetzung. Es gibt dafür im Gesetz verschiedene Wege. Ein Weg ist dabei ganz besonders gut. Er heißt in der Fachsprache Abschichtung.
Das Wort Abschichtung klingt für Laien oft sehr schwer und kompliziert. Es bedeutet aber eigentlich etwas ganz Einfaches. Ein einzelner Erbe verlässt die Erbengemeinschaft völlig freiwillig.
Die anderen Erben machen dann einfach in der Gruppe weiter. Alle Beteiligten müssen mit diesem Austritt natürlich einverstanden sein. Es gibt dabei absolut keinen Zwang. Alle müssen diese Lösung gut finden.
Wer die Gruppe verlässt, geht meistens nicht mit leeren Händen. Er bekommt fast immer etwas als Ausgleich dafür. Das nennt man eine Abfindung. Er kann zum Beispiel einen bestimmten Betrag aus Geld bekommen. Er kann aber auch etwas direkt aus dem Erbe mitnehmen. Das kann ein bestimmtes Möbelstück oder auch ein eigenes Grundstück sein.
Der Bundesgerichtshof ist das höchste und wichtigste Gericht in Deutschland. Die Richter dort haben die Abschichtung in der Vergangenheit sehr genau geprüft.
Die Richter haben dabei ganz klar entschieden: Die Abschichtung ist absolut erlaubt. Sie nennen sie den offiziellen dritten Weg bei der Aufteilung von einem Erbe. Es ist ein sehr praktischer Weg für das echte Leben. So lassen sich Gerichtsverfahren oft vermeiden.
Wenn der Erbe geht, nimmt er nicht einfach blind seinen Teil heraus. Er lässt seinen bisherigen Anteil am Erbe in der Gruppe zurück. Dieser Anteil wächst den anderen Erben dann ganz automatisch zu. Die Anteile der verbleibenden Erben werden also sofort und von alleine größer. Juristen nennen dieses Prinzip die Anwachsung. Man muss dafür das Vermögen nicht extra mit vielen Verträgen neu übertragen.
Das höchste Gericht hat zu diesem dritten Weg noch etwas Wichtiges gesagt. Es geht dabei um die Form von dem rechtlichen Vertrag.
Die Richter sagen: Für die reine Abschichtung braucht man keine besondere Form. Man braucht laut diesem Gericht also oft gar keinen Notar. Ein ganz normaler Vertrag auf einem Stück Papier reicht demnach völlig aus. Das spart auf den ersten Blick vielleicht Geld.
Das gilt laut Gericht erstaunlicherweise sogar dann, wenn ein Haus zum Erbe gehört. Die strenge Bedingung dafür ist aber: Das Haus muss zwingend bei den restlichen Erben in der Gruppe bleiben. Es darf nicht an den gehenden Erben gegeben werden.
Es gibt aber sehr wichtige Ausnahmen im Gesetz. Bei diesen Ausnahmen muss man zwingend zu einem Notar gehen. Wenn man das nicht tut, ist der gesamte Vertrag einfach ungültig. Man hat dann gar keine Einigung erzielt.
Bekommt der gehende Erbe als Abfindung ein eigenes Grundstück überschrieben? Nimmt er also ein Haus mit aus der Gruppe heraus? Dann muss man für den Vertrag immer zu einem Notar gehen. Das schreibt das deutsche Gesetz ganz streng vor. Hier gibt es keine Ausnahmen.
Das Gleiche gilt für Anteile an bestimmten Firmen. Gehören zum Erbe zum Beispiel Anteile an einer GmbH? Wenn diese Firmenanteile eine Rolle spielen, ist der Gang zum Notar ebenfalls eine absolute Pflicht.
Viele andere Richter, Anwälte und Experten kritisieren das Urteil vom höchsten Gericht sehr stark. Sie warnen Menschen ganz eindringlich davor, Verträge ohne einen Notar zu machen. Es lauern hier in der Praxis nämlich sehr große Gefahren. Ein kleiner Fehler kann schnell sehr teuer werden.
Ein Erbe bringt leider nicht immer nur schönes Geld auf dem Konto. Sehr oft gibt es im Nachlass auch noch hohe Schulden. Vielleicht hatte der Verstorbene in der Vergangenheit einen großen Kredit bei der Bank aufgenommen.
Wenn ein Erbe die Gruppe nun verlässt, gibt es ein massives Problem im Gesetz. Er haftet nach außen hin nämlich weiter voll für diese alten Schulden. Die Bank kann das geliehene Geld also weiterhin komplett von ihm verlangen. Der private Vertrag der Erben auf dem Stück Papier interessiert die Bank dabei überhaupt nicht.
Der gehende Erbe muss im Vertrag extrem gut und sicher geschützt werden. Die restlichen Erben müssen ihn von allen Schulden sicher und für immer befreien. Die Bank muss dieser wichtigen Befreiung in vielen Fällen auch zustimmen. Zudem muss die versprochene Abfindung ganz sicher gezahlt werden. Deshalb ist ein professioneller Vertrag beim Notar fast immer zwingend nötig. Nur ein Notar schützt Sie vor großen Verlusten und vor bösen Überraschungen am Ende.
Ein Erbschein ist ein wichtiges Zeugnis vom Amtsgericht. Er zeigt ganz offiziell, wer ein Erbe geworden ist. Wenn jemand die Gruppe durch eine Abschichtung später verlässt, ändert das nichts an der Vergangenheit. Er war direkt beim Todesfall ein echter Erbe. Deshalb bleibt der alte Erbschein genau so gültig wie zuvor. Er wird vom Amt nicht geändert oder umgeschrieben.
In dem juristischen Fachtext gibt es ein langes Muster für einen solchen Vertrag. Wir schauen uns dieses Muster nun in sehr einfachen und kurzen Worten an. So verstehen Sie den Ablauf noch besser.
Es gibt in dem Beispiel genau drei Erben. Nennen wir sie für das Beispiel einfach Person A, Person B und Person C. Sie haben zusammen zwei Grundstücke geerbt. Das erste Grundstück ist völlig frei von Schulden. Auf dem zweiten Grundstück lasten jedoch noch sehr hohe Kredite bei einer lokalen Bank.
Der Erbe C möchte die Gruppe nun schnell verlassen. Er möchte nicht mehr streiten. Erbe A und Erbe B wollen jedoch weiter in der Gruppe bleiben. Sie einigen sich deshalb gemeinsam auf einen Vertrag zur Abschichtung.
C geht nicht mit leeren Händen. Er bekommt als Abfindung das erste Grundstück überschrieben. Dieses Grundstück hat zum Glück gar keine Schulden. Das ist sehr gut für ihn. Zusätzlich müssen A und B noch eine feste Summe an Geld direkt an C bezahlen. Jeder zahlt davon genau die Hälfte.
A und B behalten das zweite Grundstück mit den alten Schulden. Sie versprechen Person C im Vertrag etwas ganz Festes: Wir zahlen diesen großen Kredit ab jetzt ganz alleine an die Bank ab. Du musst dafür nie wieder Geld geben.
A und B stellen C also im rechtlichen Sinne von den Schulden frei. Sie müssen zudem die Bank dringend bitten, dass C auch offiziell aus der Haftung für diesen Kredit entlassen wird. C hat das Recht, auch selbst bei der Bank nachzufragen.
Dieser gute Vertrag schützt den Erben C extrem gut. Er verlässt die Erbengemeinschaft nämlich nicht sofort nach der Unterschrift am ersten Tag.
C scheidet erst dann endgültig aus der Gruppe aus, wenn alle Bedingungen sicher erfüllt sind. Erstens: Das erste Grundstück muss wirklich sicher für ihn im staatlichen Grundbuch stehen. Zweitens: Die Bank muss schriftlich bestätigt haben, dass C ganz sicher keine Kredite mehr bezahlen muss.
Man nennt das in der Fachsprache eine aufschiebende Bedingung. Sie gibt der Person C eine absolute Sicherheit für die Zukunft. Er kann nicht aus der Gruppe ausscheiden und am Ende vielleicht trotzdem noch auf den Schulden von dem anderen Haus sitzen bleiben. Erst wenn alles geklärt ist, gilt der Austritt.
Am Ende gibt es noch wichtige Aufgaben bei den Ämtern zu erledigen. Auch das regelt der Notar sehr zuverlässig für alle Personen. Niemand muss sich selbst darum kümmern.
Das amtliche Grundbuch muss berichtigt werden. A und B werden dort als neue alleinige Besitzer für das zweite Grundstück eingetragen. Der Notar schickt diese Papiere aber erst an das Amt, wenn alles völlig sicher erledigt ist. Er wartet also geduldig auf den Brief von der Bank und auf das Geld für C.
Auch das Finanzamt schaut bei einem Erbe oft noch einmal sehr genau hin. Das Amt prüft manchmal alte Sachen aus der Vergangenheit. Wenn es Fragen zu der Zeit gibt, als C noch voll in der Gruppe war, muss C bei der Prüfung helfen. Seine feste Abfindung aus dem aktuellen Vertrag wird dadurch aber absolut nicht mehr angetastet. Das ist fair und sicher für alle Beteiligten.
Die Abschichtung ist in der Theorie ein sehr kluger Weg. Man kann ein gemeinsames Erbe so relativ schnell und friedlich aufteilen. Der familiäre Streit hat dann ein sicheres Ende.
Aber die Gefahren in der Praxis sind leider enorm hoch. Besonders bei alten Schulden oder bei wertvollen Grundstücken drohen sehr teure Fehler. Basteln Sie bitte auf gar keinen Fall eigene Verträge zu Hause am Computer. Das geht in der echten Praxis fast immer schief und führt zu neuem Streit.
Suchen Sie sich für dieses schwere Thema immer Hilfe bei echten Profis. Ein Notar berät Sie völlig neutral und sicher. Er macht einen Vertrag, der Sie wirklich gut und für immer schützt. So können Sie am Ende beruhigt schlafen und haben keinen Ärger mehr.
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