
Das Erbe ausschlagen – Warum es manchmal schlau ist „Nein“ zu sagen
In Deutschland ist es so geregelt: Wenn ein Mensch stirbt, geht sein Besitz sofort auf die Erben über. Das passiert ganz automatisch. Man muss dafür nichts unterschreiben. Das Problem dabei ist: Man bekommt nicht nur das Geld und das Haus, sondern auch die Schulden. Deshalb gibt es die Möglichkeit, ein Erbe auszuschlagen. Man sagt dann offiziell: „Ich möchte kein Erbe sein.“
Meistens schlagen Menschen ein Erbe aus, wenn der Verstorbene nur Schulden hinterlassen hat. So schützen sie ihr eigenes Vermögen. Es gibt aber auch viele Fälle, in denen ein Erbe eigentlich wertvoll ist, man es aber trotzdem aus taktischen Gründen ablehnt. Das klingt erst einmal seltsam, kann aber finanziell oder rechtlich sehr große Vorteile haben.
Wer nicht erben will, muss schnell handeln. Die Ausschlagung ist eine wichtige Entscheidung, die man nicht rückgängig machen kann.
Man hat normalerweise nur sechs Wochen Zeit. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem man erfährt, dass man Erbe geworden ist. Wenn der Verstorbene im Ausland gelebt hat, hat man sechs Monate Zeit. Man kann das Erbe nicht einfach per Brief oder E-Mail ablehnen. Man muss entweder zum Nachlassgericht gehen oder die Erklärung von einem Notar beglaubigen lassen.
Wenn man das Erbe ausschlägt, wird man so behandelt, als wäre man für diesen Erbfall nie da gewesen. Das Erbe geht dann an die Person weiter, die als Nächste in der Reihe steht. Das können zum Beispiel die eigenen Kinder sein. Man kann die Ausschlagung auch nicht an Bedingungen knüpfen. Man kann also nicht sagen: „Ich schlage nur aus, wenn mein Bruder das Haus bekommt.“
Besonders bei Ehepaaren kann eine Ausschlagung sinnvoll sein, wenn sie keinen Ehevertrag hatten. In diesem Fall leben sie im sogenannten Zugewinnausgleich.
Normalerweise bekommt der überlebende Partner beim Tod des anderen pauschal ein Viertel des Erbes als Ausgleich für die gemeinsame Zeit dazu. Das ist die „erbrechtliche Lösung“. Manchmal ist es aber besser, die „güterrechtliche Lösung“ zu wählen. Dabei schlägt der Ehepartner das Erbe aus. Dann bekommt er:
Wenn der verstorbene Partner während der Ehe sehr viel Geld verdient hat, ist diese Summe oft viel höher als der normale Erbteil.
Ehepaare setzen oft ein „Berliner Testament“ auf. Darin steht meist: „Zuerst erbt der Partner alles, und wenn beide tot sind, erben die Kinder.“ Nach dem Tod des ersten Partners ist der Überlebende oft an dieses Testament gebunden. Er kann es nicht mehr ändern.
Wenn der Überlebende aber wieder neu entscheiden möchte – zum Beispiel, weil er ein Kind anders absichern will –, kann er das Erbe ausschlagen. Dadurch gewinnt er seine Testierfreiheit zurück. Er kann dann ein ganz neues, eigenes Testament schreiben.
Wenn ein Erbe selbst hoch verschuldet ist oder in der Privatinsolvenz steckt, würde ein Erbe sofort an seine Gläubiger gehen. Das Geld wäre also weg. Das Gesetz erlaubt es dem Erben hier, das Erbe auszuschlagen. So kann er verhindern, dass die Gläubiger Zugriff auf das Familienvermögen bekommen. Das Erbe geht dann meist an die Kinder des Erben weiter. Das ist völlig legal und wird nicht als Betrug an den Gläubigern angesehen.
Erbschaftsteuern können sehr teuer sein. In Deutschland hat jeder Mensch Freibeträge. Kinder können zum Beispiel 400.000 Euro steuerfrei erben, Ehepartner 500.000 Euro.
Wenn eine Witwe alles erbt, ihr Erbe aber viel höher als 500.000 Euro ist, muss sie Steuern zahlen. Schlägt sie das Erbe aus, rücken oft die Kinder nach. Wenn der Besitz nun auf die Witwe und drei Kinder verteilt wird, hat plötzlich jeder seinen eigenen Freibetrag. In der Summe muss die Familie dann oft gar keine oder viel weniger Steuern zahlen.
Wenn zwei Ehepartner kurz hintereinander sterben, müsste das Vermögen eigentlich zweimal versteuert werden. Auch hier kann eine Ausschlagung helfen, diesen Prozess abzukürzen und nur einmal Steuern anfallen zu lassen.
Manchmal passt ein Testament nicht zu den Regeln einer Firma (dem Gesellschaftsvertrag). Wenn im Firmenvertrag steht, dass nur Kinder Teilhaber werden dürfen, der Vater aber die Mutter als Erbin eingesetzt hat, gibt es Chaos. Hier kann die Mutter das Erbe ausschlagen, damit die Kinder direkt als Erben nachrücken. So bleibt die Firma stabil und es entstehen keine unnötigen Steuerlasten.
Eine taktische Ausschlagung ist ein gefährliches Werkzeug. Wenn man einen Fehler macht, ist das Erbe weg und man bekommt vielleicht nicht das, was man wollte. Ein Irrtum über die rechtlichen Folgen ist meistens kein Grund, die Ausschlagung rückgängig zu machen. Man kann also nicht später sagen: „Ich habe das nicht gewusst.“
Besonders vorsichtig muss man sein, wenn man Sozialhilfe bezieht. Wer eine Erbschaft ausschlägt, nur damit der Staat weiter für die Pflege aufkommt, handelt laut Gericht oft „sittenwidrig“. Das kann dazu führen, dass die Ausschlagung ungültig ist.
Da das Erbrecht sehr kompliziert ist und jede Entscheidung weitreichende Folgen für das Geld und die Familie hat, ist eine professionelle Beratung unerlässlich.
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