
Das gesetzliche Erbrecht nichtehelicher Kinder in Deutschland hat sich im Laufe der Zeit stark verändert,
insbesondere durch gesetzliche Neuregelungen und das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 28. Mai 2009
RA und Notar Krau
Für Erbfälle seit dem 1. April 1998 sind nichteheliche Kinder den ehelichen Kindern im Erbrecht grundsätzlich gleichgestellt.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf alle Teile des Nachlasses und werden auch Mitglied einer Erbengemeinschaft.
Ausnahme für vor dem 1. Juli 1949 geborene Kinder
Eine Ausnahme von dieser Gleichstellung bestand lange Zeit für vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder in den alten Bundesländern.
Diese galten als nicht mit ihrem Vater verwandt und waren somit vom gesetzlichen Erbrecht ausgeschlossen.
Hintergrund:
Nach deutschem Recht wurden nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, in bestimmten Fällen von der Erbschaft ausgeschlossen.
Diese Regelung basierte auf der damaligen gesellschaftlichen Moralvorstellung und sollte die „eheliche Familie“ schützen.
Der Fall:
Eine nichteheliche Tochter, die vor dem Stichtag geboren wurde, klagte vor dem EGMR und machte geltend, dass sie durch die Stichtagsregelung diskriminiert und in ihrem Recht auf Achtung des Familienlebens verletzt werde.
Die Entscheidung des EGMR:
Der EGMR gab der Klägerin Recht.
Er stellte fest, dass die Stichtagsregelung eine Diskriminierung aufgrund der Geburt außerhalb der Ehe darstellt und
damit gegen Art. 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Art. 8 EMRK (Recht auf Achtung des Familienlebens) verstößt.
Begründung:
Der EGMR führte aus, dass die Stichtagsregelung keine sachliche Rechtfertigung mehr habe.
Die damaligen gesellschaftlichen Verhältnisse, die die Regelung begründet hatten, seien nicht mehr gegeben. Nichteheliche Kinder dürften nicht länger benachteiligt werden.
Folgen des Urteils:
Das Urteil hatte zur Folge, dass der deutsche Gesetzgeber die Stichtagsregelung aufheben musste.
Nichteheliche Kinder, die vor dem 1. Juli 1949 geboren wurden, haben seitdem die gleichen Erbrechte wie eheliche Kinder.
Fazit:
Das Urteil des EGMR ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung nichtehelicher Kinder und stärkt das Recht auf Achtung des Familienlebens.
Es zeigt, dass der EGMR bereit ist, auch etablierte rechtliche Regelungen zu kippen, wenn sie mit den Grundrechten der EMRK unvereinbar sind.
Gesetzliche Neuregelung
Infolge dieses Urteils wurde das deutsche Erbrecht geändert. Nun haben auch vor dem 1. Juli 1949 geborene nichteheliche Kinder ein gesetzliches Erbrecht, wenn der Vater nach dem 29. Mai 2009 verstorben ist.
Ausnahmen von der Neuregelung
Fazit
Das gesetzliche Erbrecht nichteheliche Kinder in Deutschland hat sich durch gesetzliche Neuregelungen und die Rechtsprechung des EGMR hin zu einer weitgehenden Gleichstellung entwickelt.
Die Diskriminierung vor dem 1. Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder wurde weitgehend beseitigt, allerdings mit einigen Ausnahmen für ältere Erbfälle.
Es ist wichtig zu beachten:
Im Zweifel sollte bei Fragen zum Erbrecht nichtehelicher Kinder ein Rechtsanwalt oder Notar konsultiert werden.
Die Neuregelungen gelten nur für Erbfälle nach dem 29. Mai 2009.
Für ältere Erbfälle können weiterhin die alten Regelungen gelten, was zu einer Ungleichbehandlung führen kann.
RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen