Das jüdische Konto aus 1932 – Zu spät für die Erben
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen Einblick in einen komplexen Fall geben, der vor dem Oberlandesgericht Hamm verhandelt wurde.
Es geht um eine Frage, die viele von Ihnen vielleicht schon einmal beschäftigt hat:
Was passiert mit alten Bankkonten und können Erben diese auch nach langer Zeit noch beanspruchen?
Dieser Fall, Aktenzeichen 31 U 10/24, beleuchtet auf interessante Weise die Grenzen solcher Ansprüche.
Ein Konto aus dem Jahr 1932 und seine Geschichte
Im Mittelpunkt stand ein Bankkonto, das im Jahr 1932 von einem Schweizer Bürger jüdischen Glaubens bei einer Vorgängerbank der heutigen beklagten O.bank eröffnet wurde.
Der Enkel dieses Kontoinhabers forderte nun, im Jahr 2025, Auskunft über dieses Konto, eine eidesstattliche Versicherung der Bank
und letztendlich die Auszahlung des möglicherweise noch vorhandenen Guthabens sowie Schadensersatz.
Er argumentierte, dass die Bank in der Zeit des Nationalsozialismus die Auszahlung des Geldes in die Schweiz zu Unrecht verweigert habe.
Das Gericht sagt: Es ist zu spät
Das Oberlandesgericht Hamm wies die Berufung des Enkels jedoch zurück.
Der entscheidende Punkt war die sogenannte Verjährung.
Stellen Sie sich darunter vor, dass es für die Geltendmachung von Ansprüchen eine bestimmte Frist gibt.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Schuldner sich weigern zu zahlen, selbst wenn die Forderung ursprünglich berechtigt war.
Das Gericht stellte fest, dass mögliche Ansprüche auf Auszahlung des Guthabens oder auf Schadensersatz längst verjährt sind.
Für das Kontoguthaben greift hier ein spezielles Gesetz aus dem Jahr 1975, das die Verjährung solcher Altguthaben regelt.
Aber auch allgemeine Verjährungsfristen für andere Ansprüche wären in diesem Fall schon lange abgelaufen.
Warum die lange Frist keine Rolle spielte
Der Enkel argumentierte, dass die Umstände der NS-Zeit und die möglicherweise diskriminierende Behandlung seines Großvaters eine Rolle spielen müssten.
Das Gericht erkannte zwar das Unrecht dieser Zeit an, betonte aber, dass auch in solchen Fällen die Verjährungsfristen grundsätzlich gelten.
Es gibt keine allgemeine Regel, die besagt, dass schweres Unrecht niemals verjähren kann.
Was bedeutet das für Sie?
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich frühzeitig um mögliche Erbansprüche zu kümmern.
Auch wenn die Geschichte dahinter tragisch ist, setzt das Gesetz klare Grenzen für die Geltendmachung von Forderungen.
Die Verjährung dient der Rechtssicherheit und soll verhindern, dass nach Jahrzehnten Sachverhalte nur schwer oder gar nicht mehr aufgeklärt werden können.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm mag für den Enkel enttäuschend sein, sie verdeutlicht aber die grundsätzlichen Mechanismen des Zivilrechts.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.