Das neue Recht der Personengesellschaften: Reform der Beschlussmängel
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland ein neues Recht für Personengesellschaften. Diese Reform wird oft als MoPeG bezeichnet. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Frage, was passiert, wenn Gesellschafter einen Beschluss fassen, der rechtliche Fehler aufweist. Früher führte fast jeder Fehler dazu, dass ein Beschluss von Anfang an ungültig war. Das hat sich nun grundlegend geändert.
Das neue Gesetz unterscheidet nun genauer zwischen verschiedenen Arten von Fehlern. Es gibt Beschlüsse, die nichtig sind, und solche, die nur anfechtbar sind. Ein anfechtbarer Beschluss bleibt so lange gültig, bis ein Gericht ihn ausdrücklich für ungültig erklärt. Das sorgt für mehr Sicherheit im Geschäftsalltag, da Beschlüsse nicht mehr so leicht nachträglich zu Fall gebracht werden können.
Für Firmen wie die OHG oder die KG gibt es nun ein festes System von Klagen. Wenn ein Gesellschafter mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, muss er schnell handeln.
Dies ist der wichtigste neue Klage-Typ. Wenn ein Beschluss Fehler hat, aber nicht völlig gegen fundamentale Regeln verstößt, muss er angefochten werden. Das Ziel ist es, dass ein Richter den Beschluss vernichtet. Solange kein Urteil da ist, darf die Gesellschaft den Beschluss erst einmal ausführen.
Manche Fehler sind so schwerwiegend, dass ein Beschluss von vornherein null und nichtig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Inhalt gegen zwingende Gesetze verstößt. Hier gibt es keine feste Frist, um vor Gericht zu gehen, aber man sollte trotzdem nicht zu lange warten.
Manchmal wird ein Antrag in einer Versammlung abgelehnt, obwohl er eigentlich hätte angenommen werden müssen. In diesem Fall kann ein Gesellschafter klagen, damit das Gericht feststellt, dass der Beschluss eigentlich als „angenommen“ gilt.
Ein ganz entscheidender Punkt im neuen Recht ist die Zeit. Wer sich gegen eine Entscheidung wehren will, darf nicht trödeln.
Im Regelfall hat ein Gesellschafter drei Monate Zeit, um eine Anfechtungsklage zu erheben. Diese Frist beginnt, sobald der Gesellschafter von dem Beschluss erfährt. In einem Vertrag können die Partner diese Frist sogar auf bis zu einen Monat verkürzen. Wer diese Zeit verpasst, kann später nichts mehr gegen den Beschluss unternehmen. Der Beschluss wird dann endgültig gültig, auch wenn er Fehler hatte.
Klagen darf jeder, der zum Zeitpunkt der Entscheidung Gesellschafter war. Es spielt dabei keine Rolle, ob man bei der Versammlung dabei war oder wie man abgestimmt hat. Sogar Personen, die nach der Entscheidung aus der Firma ausgeschieden sind, dürfen unter bestimmten Bedingungen noch klagen – zum Beispiel, wenn es um ihre Abfindung geht.
Früher haben sich oft die Gesellschafter untereinander vor Gericht gestritten. Nach dem neuen Recht richtet sich die Klage nun direkt gegen die Gesellschaft als Ganzes.
Wenn eine Klage bei der Firma eingeht, muss die Geschäftsführung sofort alle anderen Gesellschafter darüber informieren. Das ist sehr wichtig, damit jeder die Chance hat, sich am Verfahren zu beteiligen. Das Gericht achtet darauf, dass diese Information auch wirklich fließt. Wer die Information verschweigt, macht sich unter Umständen schadenersatzpflichtig.
Da die Gesellschaft verklagt wird, trägt sie auch erst einmal die Kosten, wenn sie verliert. Das bedeutet indirekt, dass alle Gesellschafter über das Firmenvermögen an den Kosten beteiligt sind. Ob man sich dieses Geld von den Leuten zurückholen kann, die den fehlerhaften Beschluss mutwillig durchgedrückt haben, müssen die Gerichte in Zukunft noch klären.
Nicht für jede Firma gelten die neuen Regeln automatisch. Das Gesetz unterscheidet zwischen Handelsgesellschaften und „einfachen“ Gesellschaften.
Für diese Formen gilt das neue System automatisch. Sie können sich aber im Gesellschaftsvertrag dazu entscheiden, wieder zum alten System zurückzukehren. Das nennt man „Opt-Out“.
Für die klassische GbR gilt das neue Klagesystem standardmäßig nicht. Hier bleibt alles beim Alten: Ein fehlerhafter Beschluss ist meist sofort nichtig. Die GbR kann sich aber freiwillig entscheiden, das moderne System zu übernehmen. Das nennt man „Opt-In“. Experten raten dazu, dies im Vertrag genau zu regeln, um Streit zu vermeiden.
Viele Firmen regeln Streitigkeiten nicht vor einem normalen staatlichen Gericht, sondern vor einem privaten Schiedsgericht. Das soll oft schneller und diskreter sein. Doch hier lauert eine Falle: Durch die Gesetzesänderung sind viele alte Schiedsklauseln in Verträgen plötzlich unwirksam.
Ein Schiedsverfahren muss nämlich garantieren, dass alle Gesellschafter die gleichen Rechte haben und über das Verfahren informiert werden. Wenn die Klausel im Vertrag zu einfach gestrickt ist, kann es passieren, dass man am Ende doch vor einem staatlichen Gericht landet oder zwei Prozesse gleichzeitig führen muss. Hier sollten bestehende Verträge dringend überprüft werden.
Obwohl das neue Gesetz eigentlich für Personengesellschaften geschrieben wurde, hat es Auswirkungen auf die GmbH. Für die GmbH gibt es nämlich kaum geschriebene Gesetze zum Thema Beschlussmängel. Bisher haben sich die Gerichte dort am Aktienrecht orientiert.
Viele Experten glauben nun, dass die Richter in Zukunft eher auf die neuen Regeln für Personengesellschaften schauen werden. Das betrifft vor allem die Fristen. Es ist gut möglich, dass man bei einer GmbH-Beschwerde künftig auch drei Monate Zeit hat statt nur einen Monat wie bisher. Das sorgt für eine gewisse Vereinheitlichung im deutschen Firmenrecht.
Das neue Recht bringt viel Licht, aber auch Schatten. Es sorgt für stabilere Beschlüsse und klare Regeln für Klagen. Gleichzeitig zwingt es die Beteiligten dazu, viel schneller zu reagieren. Wer eine Entscheidung nicht akzeptiert, muss innerhalb der Frist von drei Monaten vor dem richtigen Landgericht klagen.
Da viele Details noch nicht durch Urteile geklärt sind, bleibt die Lage für Laien unübersichtlich. Besonders bei der Gestaltung von Verträgen und Schiedsklauseln sollte man sehr sorgfältig sein, um teure Fehler zu vermeiden. Das neue Recht verlangt von allen Beteiligten mehr Disziplin und eine bessere Dokumentation von Beschlüssen.
Hinweis für Leser: Bei Fragen zu diesen komplexen Änderungen oder zur Überprüfung Ihrer Gesellschaftsverträge sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr in Mittelhessen auf.