Das Recht der Totenfürsorge – wer bestimmt über die Bestattung?
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir, Ihr Team von RA und Notar Krau, Ihnen ein wichtiges Thema näherbringen, das oft erst im Trauerfall relevant wird:
Wer kümmert sich eigentlich um die Bestattung und alles, was dazugehört?
Das Gesetz spricht hier von der Totenfürsorge.
Wer entscheidet über die letzte Ruhe?
Sie denken vielleicht, dass automatisch die Erben eines Verstorbenen diese Aufgabe übernehmen.
Das ist aber nicht immer der Fall.
Der Gesetzgeber gibt dem Verstorbenen selbst die Möglichkeit, zu Lebzeiten festzulegen, wer sich um seine Bestattung kümmern soll.
Er kann sogar eine bestimmte Reihenfolge von Personen bestimmen oder jemandem dieses Recht ausdrücklich entziehen.
Solche Regelungen können in verschiedenen Dokumenten festgehalten werden, beispielsweise in einer Vorsorgevollmacht, einer Generalvollmacht,
einem speziellen Bestattungsvorsorgevertrag oder in einer gesonderten schriftlichen Erklärung.
Es ist also ratsam, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen und seine Wünsche festzuhalten.
Was, wenn keine Regelung getroffen wurde?
Hat der Verstorbene keine Anweisungen hinterlassen, ist der sogenannte „mutmaßliche Wille“ entscheidend.
Hierbei werden alle bekannten Umstände berücksichtigt, selbst solche, die sich erst nach dem Tod ergeben.
Man versucht also herauszufinden, was der Verstorbene sich wohl gewünscht hätte.
Wer ist zuständig, wenn der Wille unklar bleibt?
Lässt sich auch der mutmaßliche Wille nicht ermitteln, legen die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer fest, wer die Totenfürsorge übernehmen muss.
In der Regel sind dies die nächsten Angehörigen.
Die Reihenfolge ist dabei meist wie folgt:
Zuerst der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner, dann die Kinder.
Danach folgen weitere Verwandte in direkter Linie, wie beispielsweise Enkel, und schließlich die nächsten Seitenverwandten, wie Onkel und Tanten.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Ausführungen einen verständlichen Überblick über das Thema der Totenfürsorge geben.
Wenn Sie hierzu Fragen haben oder Unterstützung bei der Erstellung einer entsprechenden Verfügung wünschen, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team von RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.