Das Vermächtnis

Juni 3, 2025

Das Vermächtnis

Als Rechtsanwalt und Notar Krau möchte ich Ihnen heute ein wichtiges Thema näherbringen, das viele Menschen betrifft, aber oft missverstanden wird: das Vermächtnis. Haben Sie sich auch schon mal gefragt, was der Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer ist? Dann sind Sie hier genau richtig!


Erbe oder Vermächtnisnehmer: Wo liegt der Unterschied?

Stellen Sie sich vor, Sie möchten etwas aus Ihrem Besitz einer bestimmten Person zukommen lassen, aber nicht, dass diese Person Ihr gesamtes Erbe verwaltet oder gar Ihre Schulden übernimmt. Genau hier kommt das Vermächtnis ins Spiel.

Der Erbe ist Ihr „Gesamtrechtsnachfolger“. Das bedeutet, er tritt in alle Ihre Fußstapfen – erbt Ihr Vermögen, aber auch Ihre Pflichten und möglicherweise Ihre Schulden. Er wird Eigentümer Ihres gesamten Nachlasses.

Ein Vermächtnisnehmer hingegen bekommt nur einen bestimmten Vermögensvorteil zugewendet. Das kann ein Geldbetrag sein, ein Schmuckstück, ein Auto oder sogar ein Haus. Wichtig ist: Der Vermächtnisnehmer wird nicht Ihr Erbe. Er hat lediglich einen Anspruch darauf, dass der Erbe ihm diesen bestimmten Gegenstand oder Wert herausgibt. Es ist, als würde er ein Geschenk bekommen, das erst nach Ihrem Tod überreicht wird.


Wie wird ein Vermächtnis festgelegt?

Ein Vermächtnis wird – genau wie eine Erbschaft – in Ihrem Testament oder in einem Erbvertrag festgehalten. Sie können also ganz klar und detailliert festlegen, wer was bekommen soll, ohne die Person gleich zum Erben zu machen. Das gibt Ihnen eine große Flexibilität bei der Verteilung Ihres Vermögens.


Was kann alles ein Vermächtnis sein?

Die Möglichkeiten sind vielfältig! Ein Vermächtnis kann fast alles sein, was einen Wert hat. Das reicht von:

  • Bestimmten Gegenständen: Zum Beispiel Ihr Lieblingsgemälde oder das Familienporzellan.
  • Geldbeträgen: Eine Summe X für eine bestimmte Person oder einen guten Zweck.
  • Rechten: Beispielsweise das Wohnrecht in einer Immobilie.

Sogar Gegenstände, die Ihnen zum Zeitpunkt des Todes nicht gehören, können vermacht werden. In diesem Fall müsste der Erbe den Gegenstand für den Vermächtnisnehmer besorgen. Man spricht hier von einem „Verschaffungsvermächtnis“.

Das Vermächtnis


Gibt es auch „gesetzliche“ Vermächtnisse?

Ja, das gibt es. Das Gesetz sieht in bestimmten Fällen vor, dass bestimmte Personen einen Anspruch auf einen Vermögensvorteil haben, selbst wenn es nicht explizit im Testament steht. Beispiele hierfür sind:

  • Der Voraus des Ehegatten: Hierbei handelt es sich um die Haushaltsgegenstände und Hochzeitsgeschenke, die der überlebende Ehepartner zusätzlich zum Erbteil erhält.
  • Der Dreißigste: Das ist der Anspruch auf Unterhalt und die Nutzung der Wohnung für 30 Tage nach dem Tod des Erblassers für bestimmte Personen, die mit ihm zusammengelebt haben.

Diese gesetzlichen Vermächtnisse sollen sicherstellen, dass die nächsten Angehörigen nach einem Todesfall nicht sofort mittellos dastehen.


Warum ist das wichtig für Sie?

Das Wissen um das Vermächtnis gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass noch präziser zu gestalten und sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie es sich vorstellen. Sie können damit gezielt bestimmte Personen oder Institutionen bedenken, ohne die komplette Komplexität einer Erbeinsetzung auf sich zu nehmen.

Wenn Sie Fragen zur Gestaltung Ihres Testaments oder zur Unterscheidung zwischen Erbschaft und Vermächtnis haben, stehe ich Ihnen als Rechtsanwalt und Notar Krau gern zur Verfügung.

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