Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten

Juli 16, 2025

Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten

RA und Notar Krau

Paragraf 331 der Zivilprozessordnung (ZPO) regelt das Versäumnisurteil gegen den Beklagten. Dies ist ein wichtiges Instrument im deutschen Zivilrecht, das zur Anwendung kommt, wenn ein Beklagter nicht auf eine Klage reagiert oder nicht zu einem Gerichtstermin erscheint. Es dient dazu, das Verfahren zu beschleunigen und dem Kläger zu seinem Recht zu verhelfen, auch wenn der Beklagte sich dem Verfahren entzieht.

Was ist ein Versäumnisurteil?

Stellen Sie sich vor, Sie verklagen jemanden, weil er Ihnen Geld schuldet. Sie reichen die Klage ordnungsgemäß ein und laden den Beklagten zu einem Gerichtstermin. Wenn der Beklagte nun nicht zum Termin erscheint oder sich nicht rechtzeitig meldet, um sich zu verteidigen, kann das Gericht auf Ihren Antrag hin ein „Versäumnisurteil“ erlassen.

Dieses Urteil wird „Versäumnisurteil“ genannt, weil es aufgrund der Versäumnis (also des Nichterscheinens oder Nichtreagierens) des Beklagten ergeht. Es ist so, als würde das Gericht annehmen, dass der Beklagte nichts gegen Ihre Behauptungen einzuwenden hat, weil er sich nicht verteidigt.

Wann kann ein Versäumnisurteil erlassen werden?

Es gibt zwei Hauptsituationen, in denen ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten ergehen kann:

Der Beklagte erscheint nicht zum mündlichen Verhandlungstermin (Paragraf 331 Abs. 1 und 2 ZPO): Dies ist der klassische Fall. Sie als Kläger sind im Gerichtstermin anwesend, der Beklagte aber nicht. Wenn Sie dann beantragen, dass ein Versäumnisurteil erlassen wird, nimmt das Gericht Ihre mündlichen Ausführungen (Ihre Klagebegründung) als wahr an. Das bedeutet, es wird davon ausgegangen, dass das, was Sie sagen, der Wahrheit entspricht.

Allerdings gibt es hier wichtige Ausnahmen: Ihre Angaben zur Zuständigkeit des Gerichts (also ob das Gericht überhaupt für den Fall zuständig ist, z.B. örtlich oder sachlich) werden nicht automatisch als wahr angenommen. Das Gericht muss dies selbst prüfen. Ab dem 1. April 2025 gilt dies auch für Angaben zur Sprache des Gerichts.

Wenn Ihre Klagebegründung ausreicht, um Ihren Antrag zu rechtfertigen, wird das Gericht Sie begünstigend entscheiden. Ist dies nicht der Fall, wird die Klage abgewiesen, selbst wenn der Beklagte nicht erschienen ist.

Der Beklagte zeigt nicht rechtzeitig an, dass er sich verteidigen will (Paragraf 331 Abs. 3 ZPO): Heutzutage wird ein Zivilprozess oft mit einem „schriftlichen Vorverfahren“ eingeleitet. Das bedeutet, der Beklagte wird vom Gericht aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist anzuzeigen, ob er sich gegen die Klage verteidigen will. Tut er dies nicht rechtzeitig, kann das Gericht auf Ihren Antrag hin ohne mündliche Verhandlung ein Versäumnisurteil erlassen.

Dieser Antrag kann sogar schon in der Klageschrift gestellt werden. Wichtig ist: Geht die Verteidigungsanzeige des Beklagten noch ein, bevor das Urteil vom Richter unterschrieben und an die Geschäftsstelle (Gerichtsverwaltung) übermittelt wurde, kann kein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung ergehen.

Das Versäumnisurteil gegen den Beklagten

Auch hier gilt: Das Versäumnisurteil kann nur ergehen, wenn Ihre Klagebegründung den Antrag rechtfertigt. Selbst wenn es sich nur um eine Nebenforderung handelt (z.B. Zinsen), muss der Kläger darauf hingewiesen worden sein, dass diese möglicherweise nicht ausreichend begründet ist, bevor ein Urteil ergeht.

Was sind die Besonderheiten eines Versäumnisurteils gegen den Beklagten?

Der Gesetzgeber schützt den säumigen Beklagten etwas mehr als den säumigen Kläger. Das Gericht geht nicht automatisch davon aus, dass der Beklagte gar kein Interesse am Verfahren hat und unbedingt verurteilt werden muss. Vielmehr wird angenommen, dass der Beklagte in Bezug auf die Fakten, die Sie als Kläger vortragen, nichts entgegensetzen will.

Allerdings muss das Gericht immer prüfen, ob Ihre Klage überhaupt schlüssig ist, das heißt, ob Ihre Behauptungen rechtlich ausreichen, um Ihren Anspruch zu begründen. Hier gab es in der Vergangenheit oft Probleme, da diese Prüfung manchmal zu oberflächlich erfolgte.

Wichtiger Punkt:

Erscheint der Beklagte in einem späteren Gerichtstermin wieder nicht, dann werden frühere Aussagen, Einwände oder Ergebnisse aus Beweisaufnahmen, die er zuvor gemacht hat, vom Gericht nicht beachtet. Das kann dazu führen, dass eigentlich unrichtige Urteile erlassen werden.

Was muss das Gericht vor einem Versäumnisurteil prüfen?

Bevor ein Versäumnisurteil erlassen werden kann, muss das Gericht von sich aus bestimmte Voraussetzungen prüfen, die sogenannten Sachurteilsvoraussetzungen. Dazu gehören:

Ordnungsgemäße Ladung und Termin:

Der Beklagte muss ordnungsgemäß zu einem Gerichtstermin geladen worden sein, und der Termin muss auch stattgefunden haben.

Zuständigkeit des Gerichts:

Das Gericht muss für den Fall überhaupt zuständig sein (örtlich und sachlich). Wenn es hier Zweifel gibt, trägt der Kläger die Beweislast. Eine angebliche Gerichtsstandsvereinbarung (z.B. dass sich die Parteien auf ein bestimmtes Gericht geeinigt haben) wird nicht einfach hingenommen, sondern muss vom Kläger bewiesen werden.

Zulässigkeit des Rechtswegs:

Es muss der richtige Rechtsweg beschritten sein (z.B. Zivilgericht, nicht Arbeitsgericht).

Tritt der Fall ein, dass der Beklagte in einem Videotermin gemäß Paragraf 128a ZPO nicht erscheint oder die Bild- und Tonübertragung nicht zustande kommt, so gilt dies auch als Versäumnis.

Was muss der Kläger tun?

Damit ein Versäumnisurteil ergeht, müssen Sie als Kläger einen Antrag stellen. Es reicht nicht aus, wenn Sie den Antrag schon im schriftlichen Vorverfahren gestellt haben. Sie müssen im Termin zur mündlichen Verhandlung ausdrücklich beantragen, dass ein Versäumnisurteil erlassen wird, und zwar entweder über den gesamten Anspruch oder einen Teil davon.

Die Gerichte sind hier meist großzügig in der Auslegung dessen, was als Antrag verstanden wird. Oft kann der Richter durch Nachfragen Unklarheiten beseitigen. Ganz wichtig: Wenn Sie ausdrücklich ein „streitiges Urteil“ beantragen (also eine normale Verhandlung), kann kein Versäumnisurteil erlassen werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie ein Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil beantragen.

Was passiert, wenn kein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt wird?
Wenn der Beklagte säumig ist, Sie als Kläger aber keinen Antrag auf ein Versäumnisurteil stellen, muss das Gericht anders verfahren. Es kann dann entweder:

eine Entscheidung nach Lage der Akten treffen (das bedeutet, es entscheidet nur aufgrund der schriftlichen Unterlagen),

einen neuen Verhandlungstermin ansetzen, oder

das Ruhen des Verfahrens anordnen (das Verfahren wird vorläufig gestoppt).

Das Versäumnisurteil ist also ein wichtiges Werkzeug, um Verfahren voranzubringen, wenn der Beklagte seiner Pflicht zur Teilnahme am Prozess nicht nachkommt. Es ist aber kein Freifahrtschein für den Kläger, denn bestimmte Voraussetzungen müssen immer erfüllt sein, und das Gericht muss die Schlüssigkeit der Klage prüfen.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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