Das Versicherungsvertragsgesetz im Überblick
RA und Notar Krau
Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Versicherern und Versicherungsnehmern in Deutschland. Es wurde am 23. November 2007 verabschiedet und zuletzt durch das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften am 11. April 2024 geändert
Das VVG ist in mehrere Teile gegliedert:
1. Allgemeiner Teil: Dieser Abschnitt enthält grundlegende Vorschriften, die für alle Versicherungszweige gelten. Dazu gehören Regelungen über den Vertragsabschluss, die Pflichten der Vertragsparteien, die Prämienzahlung sowie die Beendigung von Versicherungsverträgen.
2. Besonderer Teil: Hier werden spezifische Bestimmungen für einzelne Versicherungsarten wie Lebensversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und andere geregelt. Jede Versicherungsart hat ihre eigenen Besonderheiten und Anforderungen, die im VVG berücksichtigt werden.
3. Übergangs- und Schlussvorschriften: Diese regeln den Übergang von alten auf neue Vertragsbedingungen und enthalten Bestimmungen zur Anwendung des Gesetzes auf bestehende Verträge.
Das VVG legt großen Wert auf den Schutz der Versicherungsnehmer. Es enthält Vorschriften zur Informationspflicht des Versicherers, zur Transparenz der Vertragsbedingungen und zur Möglichkeit der Vertragskündigung durch den Versicherungsnehmer. Zudem werden die Rechte der Versicherungsnehmer bei Leistungsansprüchen und die Pflichten der Versicherer bei der Schadensregulierung detailliert beschrieben.
Ein zentrales Element des VVG ist die Schriftform für den Abschluss und die Kündigung von Versicherungsverträgen, um Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu gewährleisten. Das Gesetz sieht auch vor, dass Versicherungsbedingungen klar und verständlich formuliert sein müssen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Insgesamt bietet das VVG einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der die Interessen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer berücksichtigt und einen fairen Ausgleich zwischen den Parteien anstrebt.