Das Verstehen von Erbverträgen und Testamenten – Eine einfache Erklärung
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist ein Vertrag, bei dem jemand schon zu Lebzeiten festlegt, wer sein Erbe sein soll. Es ist eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Personen.
- Der Erbvertrag ist ein echter Vertrag. Das heißt, die Regeln für Verträge gelten hier oft.
- Er enthält Verfügungen. Das sind Anweisungen, was mit dem Erbe passieren soll.
- Diese Anweisungen können vertragsmäßig sein. Das bedeutet, beide Vertragspartner haben sie gemeinsam festgelegt.
- Manche Anweisungen sind aber einseitig. Sie sind nur vom Erblasser, also der Person, die vererbt, getroffen worden.
- Einseitige Anweisungen werden so behandelt wie in einem normalen Testament.
Wie wird ein Erbvertrag verstanden (ausgelegt)?
Wenn der Text im Erbvertrag unklar ist, muss man ihn auslegen. Das heißt, man muss herausfinden, was wirklich gemeint war.
- Man zieht dafür die Regel des § 157 heran.
- Diese Regel sagt, man muss den Vertrag so verstehen, wie es die Verkehrssitte vorschreibt. Die Verkehrssitte ist das, was im normalen Geschäftsleben üblich und fair ist.
- Man muss den Vertrag so sehen, wie ihn der Vertragspartner verstehen musste. Das nennt man die Auslegung vom Empfängerhorizont.
- Wenn der Erblasser seine ganz eigene Sprache benutzt hat, die der Partner nicht kannte, darf man das bei der Auslegung nicht berücksichtigen.
- Wenn der Partner aber wusste, was der Erblasser wirklich meinte, dann zählt dieser wahre Wille, auch wenn der geschriebene Text etwas anderes sagt.
- Man muss den Gesamtzusammenhang des Vertrages beachten. Man darf nicht nur einzelne Sätze ansehen.
Was ist ein Gemeinschaftliches Testament?
Ein gemeinschaftliches Testament wird meistens von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemacht.
- Es ist kein Vertrag. Es ist ein Testament von zwei Personen.
- Es gibt nicht wechselbezügliche Verfügungen. Diese Verfügungen sind unabhängig voneinander. Hier gelten die normalen Regeln für die Auslegung von Testamenten.
- Es gibt aber wechselbezügliche Verfügungen. Diese sind voneinander abhängig. Das heißt, die eine Verfügung ist nur gemacht worden, weil die andere auch gemacht wurde.
- Weil diese Verfügungen so eng verbunden sind und nach dem Tod des ersten Partners bindend werden, sind sie dem Erbvertrag sehr ähnlich.
- Deshalb gelten für diese abhängigen Verfügungen ähnliche Auslegungsregeln wie beim Erbvertrag.
- Man muss immer den beiderseitigen Willen der Ehegatten berücksichtigen.
Der Grundsatz der wohlwollenden Auslegung (§ 2084)
Der Gesetzgeber will, dass der letzte Wille des Erblassers so oft wie möglich umgesetzt wird. Das ist das Ziel des § 2084 im Gesetzbuch.
- Diese Regel heißt wohlwollende Auslegung (oder benigna interpretatio).
- Ihr Zweck ist es, dem Testierwillen des Erblassers zur rechtlichen Geltung zu verhelfen. Das bedeutet, der Wille soll juristisch anerkannt werden.
- Man möchte verhindern, dass der letzte Wille an kleinen Unklarheiten scheitert.
- Der wahre Erfolg im Sinne des Gesetzes ist dabei nicht nur die allgemeine Rechtswirksamkeit. Es ist die rechtswirksame Erreichung des vom Erblasser gewollten Ziels.
Das Verstehen von Erbverträgen und Testamenten
Verhältnis zur allgemeinen Auslegungsregel (§ 133)
Es gibt noch eine allgemeine Auslegungsregel, den § 133. Diese gilt für alle Erklärungen.
- § 133 fordert, dass man den wirklichen Willen des Erklärenden erforscht.
- Im Grunde stimmen § 133 und § 2084 im Ziel überein. Sie wollen, dass der erklärte Wille zählt, auch wenn die Worte ungenau sind.
- Man kann die beiden Paragraphen als gemeinsame Grundlage für die Auslegung von Testamenten sehen.
- Es ist falsch zu sagen, man müsse zuerst nach § 133 auslegen und erst dann nach § 2084. Beide Regeln helfen dabei, den dem Willen entsprechenden Sinn zu finden.
Wann gilt die wohlwollende Auslegung?
Die wohlwollende Auslegung kann nur angewendet werden, wenn der Text zweifelhaft ist.
- Es darf nicht das Hauptziel der Verfügung unklar sein. Nur der genaue rechtliche Weg zum Ziel darf unbestimmt sein.
- Oft wusste der Erblasser selbst nicht genau über die rechtlichen Details Bescheid.
- Die wohlwollende Auslegung kann dann helfen, der Verfügung die rechtliche Qualifikation zu geben, die zum gewollten Ziel führt.
- Dabei handelt es sich um echte Auslegung, nicht um eine Umdeutung. Umdeutung bedeutet, man ändert die ganze Art der Verfügung, weil die ursprüngliche Art unwirksam wäre.
Grenzen der wohlwollenden Auslegung
Es gibt Situationen, in denen die wohlwollende Auslegung nicht helfen kann.
- Eindeutigkeit: Wenn der Text des Testaments absolut eindeutig ist und dieser Inhalt unwirksam ist, kann die wohlwollende Auslegung nichts ändern.
- Unklarheit des Ziels: Wenn man das gewollte Ziel überhaupt nicht herausfinden kann, ist kein Raum für wohlwollende Auslegung.
- Beispiel: Wenn völlig unklar ist, welche Person bedacht werden sollte. Man kann dann nicht einfach eine Person auswählen, nur weil die anderen schon verstorben sind.
- Keine Begünstigung: Die Regel soll nicht einfach dazu führen, dass der Begünstigte möglichst viel bekommt. Sie soll den Willen des Erblassers umsetzen.
- Umfang der Zuwendung: Wenn der genaue Umfang der Zuwendung unklar ist (zum Beispiel „den größeren Teil meines Geldes“), dann muss man den Inhalt wählen, der mindestens vom Willen getragen ist. Man nimmt dann oft die Hälfte an.
- Fehlende Bestimmung: Wenn das Testament nicht nur unklar ist, sondern klar zeigt, dass der Erblasser die Bestimmung des Erben einem anderen überlassen wollte, obwohl das Gesetz dies verbietet (§ 2065 Abs. 2), dann ist die Verfügung nichtig. Eine Auslegung kann dann nicht helfen.
Bevorzugung der effektivsten Lösung
Die wohlwollende Auslegung kann auch dann angewendet werden, wenn es mehrere wirksame Deutungen gibt.
- Man wählt dann diejenige Auslegung, die das vom Erblasser gewollte Ziel am vollständigsten erreicht. Das ist die effektivste Lösung im Sinne des Erblassers.
Besondere Ziele
Gerade bei Verfügungen für karitative (soziale) Zwecke hilft die wohlwollende Auslegung oft sehr gut.
- Hier haben die sachlichen Ziele des Erblassers eine große Bedeutung.
- Wenn der Empfänger unklar ist, kann man annehmen, dass die Person oder Einrichtung bedacht sein sollte, die das übergreifende Ziel am besten erfüllen kann.
- Beispiel: Bei einer Zuwendung zugunsten „der Kirche“ wird oft die kirchliche Organisation angenommen, der der Erblasser selbst angehörte.
Dieser Grundsatz stellt sicher, dass der Wunsch des Erblassers nicht an kleinen Fehlern scheitert, sondern so gut wie möglich zur Geltung kommt. Man möchte immer dem Willen der Person folgen, die ihr Erbe geregelt hat.