Das Vorausvermächtnis: Eine einfache Erklärung für Laien
RA und Notar Krau
Stellen Sie sich vor, jemand hat ein Testament gemacht. In diesem Testament steht, wer nach dem Tod etwas erben soll. Normalerweise wird das Erbe unter allen Erben aufgeteilt, und zwar nach festen Quoten – zum Beispiel die Ehefrau die Hälfte, die Kinder jeweils ein Viertel. Aber manchmal gibt es den Wunsch, dass eine bestimmte Person nicht nur ihren Erbteil bekommt, sondern zusätzlich noch einen bestimmten Gegenstand oder einen Geldbetrag. Genau hier kommt das Vorausvermächtnis ins Spiel.
Bevor wir ins Detail gehen, klären wir kurz, was ein Vermächtnis überhaupt ist. Ein Vermächtnis ist eine Anweisung im Testament, dass eine bestimmte Person (der Vermächtnisnehmer) einen bestimmten Vermögensvorteil (z.B. ein Auto, ein Schmuckstück, eine bestimmte Geldsumme) erhalten soll, ohne Erbe zu werden. Der Vermächtnisnehmer ist also nicht Teil der Erbengemeinschaft und hat auch keine Pflichten im Zusammenhang mit dem Nachlass. Er hat lediglich einen Anspruch gegen die Erben, dass ihm der Vermächtnisgegenstand ausgehändigt wird.
Ein Vorausvermächtnis ist ein besonderes Vermächtnis. Der entscheidende Unterschied ist, dass der Vermächtnisnehmer hier zugleich Erbe ist. Das bedeutet: Eine Person, die bereits als Erbe im Testament benannt wurde und somit einen Anteil am Nachlass erhält, bekommt zusätzlich einen bestimmten Gegenstand oder Betrag. Dieser Gegenstand oder Betrag wird ihr vorab aus dem Nachlass gegeben, bevor der Rest des Erbes unter allen Erben nach ihren Quoten aufgeteilt wird.
Jemand hat einen großen Kuchen (den Nachlass). Die Erben bekommen Stücke von diesem Kuchen. Wenn jemand ein Vorausvermächtnis hat, bekommt er zusätzlich zu seinem Kuchenstück noch ein spezielles Stück Schokolade, das der Kuchenbäcker extra für ihn vorgesehen hat, bevor der restliche Kuchen verteilt wird.
Ein Vorausvermächtnis ist eine sehr nützliche Gestaltungsmöglichkeit im Erbrecht und wird aus verschiedenen Gründen eingesetzt:
Der Erblasser möchte eine bestimmte Person, die er sowieso als Erben einsetzt, besonders begünstigen. Das kann der Ehepartner sein, der das Familienheim bekommen soll, oder ein Kind, das ein bestimmtes Erbstück mit hohem emotionalen Wert erhalten soll.
Oft gibt es Gegenstände im Nachlass, die für den Erblasser von besonderer Bedeutung sind und die er einer bestimmten Person zukommen lassen möchte, ohne dass diese Gegenstände später in der Erbengemeinschaft Streit verursachen oder verkauft werden müssen. Beispiele sind das Elternhaus, wertvolle Sammlungen, ein Auto oder Schmuck.
Ohne ein Vorausvermächtnis müssten sich die Erben einigen, wer welche Gegenstände aus dem Nachlass bekommt. Das kann schnell zu Konflikten führen. Durch ein Vorausvermächtnis legt der Erblasser schon zu Lebzeiten fest, wer was erhält, und beugt so späteren Auseinandersetzungen vor.
In manchen Fällen kann ein Vorausvermächtnis auch steuerliche Vorteile haben, indem es ermöglicht, Freibeträge optimal auszunutzen oder bestimmte Vermögenswerte gezielt zu übertragen. Hier ist jedoch immer eine Beratung durch einen Fachmann (Erbrechtsanwalt, Steuerberater) unerlässlich.
Wenn im Testament ein Vorausvermächtnis angeordnet ist, läuft es in der Regel so ab:
Tod des Erblassers: Der Erblasser verstirbt.
Testamentseröffnung: Das Testament wird eröffnet.
Identifizierung des Vorausvermächtnisses: Es wird festgestellt, dass ein Erbe zusätzlich ein Vorausvermächtnis erhält.
Der Erbe, der das Vorausvermächtnis erhält, hat einen Anspruch gegen die Erbengemeinschaft (oder den Alleinerben, wenn es nur einen gibt), dass ihm der im Vorausvermächtnis bestimmte Gegenstand oder Betrag ausgehändigt wird. Dies geschieht, bevor der Rest des Nachlasses unter den Erben aufgeteilt wird.
Erst danach wird der verbleibende Nachlass unter den Erben entsprechend ihrer Erbquoten aufgeteilt. Der Wert des Vorausvermächtnisses wird dem Erben nicht auf seinen Erbteil angerechnet, es sei denn, der Erblasser hat dies im Testament ausdrücklich anders bestimmt (dann spricht man von einer Anrechnungsbestimmung). Ohne eine solche Bestimmung erhält der Erbe das Vorausvermächtnis zusätzlich zu seinem Erbteil.
Beispiel:
Herr Müller hat zwei Kinder, Anna und Ben. In seinem Testament bestimmt er:
„Meine Kinder Anna und Ben sollen meine alleinigen Erben zu gleichen Teilen sein.“
„Meine Tochter Anna erhält als Vorausvermächtnis mein Ferienhaus am See.“
In diesem Fall erben Anna und Ben den gesamten Nachlass je zur Hälfte. Zusätzlich dazu erhält Anna das Ferienhaus am See. Der Wert des Ferienhauses wird nicht von ihrem halben Erbteil abgezogen. Es ist eine zusätzliche Zuwendung.
Wäre das Ferienhaus nicht als Vorausvermächtnis, sondern nur als „Vermächtnis“ für Anna angeordnet worden, und Anna wäre nicht als Erbin eingesetzt, dann würde Anna nur das Ferienhaus bekommen, aber nichts vom restlichen Nachlass.
Teilungsanordnung: Bei einer Teilungsanordnung bestimmt der Erblasser, wie bestimmte Gegenstände aus dem Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden sollen, ohne dass dadurch ein Erbe mehr oder weniger als seinen Erbteil erhält. Der Wert des zugewiesenen Gegenstandes wird auf den Erbteil angerechnet. Beim Vorausvermächtnis erhält der Begünstigte den Gegenstand hingegen zusätzlich zu seinem Erbteil, es sei denn, es ist eine Anrechnung explizit bestimmt.
Schenkung: Eine Schenkung erfolgt zu Lebzeiten des Erblassers. Ein Vermächtnis oder Vorausvermächtnis wird erst mit dem Tod des Erblassers wirksam.
Das Vorausvermächtnis ist ein flexibles und wirkungsvolles Instrument im Erbrecht, um bestimmte Erben gezielt zu begünstigen und die Verteilung des Nachlasses im Sinne des Erblassers klar zu regeln. Es hilft, den Familienfrieden zu wahren und sicherzustellen, dass bestimmte Werte in die Hände der vom Erblasser gewünschten Personen gelangen. Wer ein Testament aufsetzen möchte und solche spezifischen Wünsche hat, sollte sich unbedingt von einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht beraten lassen, um die Formulierung rechtssicher und unmissverständlich zu gestalten.
Haben Sie noch weitere Fragen zum Vorausvermächtnis oder anderen Aspekten des Erbrechts?
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