Das Wohnungsrecht

April 19, 2026
Notar

Das Wohnungsrecht

Hier ist eine umfassende und leicht verständliche Zusammenfassung zum Thema Wohnungsrecht und den damit verbundenen Regelungen.

Das Wohnungsrecht ist eine wichtige rechtliche Absicherung, wenn es darum geht, eine Immobilie zu übertragen, aber dennoch lebenslang darin wohnen zu bleiben. Es wird oft im Rahmen von Schenkungen oder Erbschaften zwischen Eltern und Kindern vereinbart. In diesem Text erfahren Sie alles Wichtige über die Ausgestaltung, die Kosten und die steuerlichen Aspekte.

Was genau ist ein Wohnungsrecht?

Das Wohnungsrecht gibt einer Person die Sicherheit, ein Gebäude oder einen Teil davon als Wohnung zu nutzen. Das Besondere daran ist, dass der Eigentümer der Immobilie den Bewohner nicht einfach vor die Tür setzen kann. Das Recht wird fest im Grundbuch eingetragen. Damit ist es „dinglich“ abgesichert. Das bedeutet, selbst wenn das Haus verkauft wird, bleibt das Wohnungsrecht bestehen.

Man unterscheidet hierbei oft zwischen dem Eigentümer (dem das Haus gehört) und dem Berechtigten (der dort wohnen darf). Der Eigentümer ist in der Nutzung seiner eigenen Immobilie eingeschränkt, da er die Räume, die dem Wohnungsrecht unterliegen, nicht selbst nutzen darf.

Wer kann das Wohnungsrecht bekommen?

Das Recht kann für eine einzelne Person oder für mehrere Personen gemeinsam eingetragen werden. Oft sind dies Ehepaare. Man kann genau festlegen, ob das Recht sofort beginnt oder erst zu einem späteren Zeitpunkt, zum Beispiel wenn eine bestimmte Bedingung eintritt.

Wann endet das Wohnungsrecht?

In der Regel endet das Wohnungsrecht mit dem Tod der berechtigten Person. Es ist nicht vererbbar und kann nicht einfach auf andere übertragen werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen das Recht früher enden kann:

  • Nach Ablauf einer vereinbarten Zeit.
  • Bei einem dauerhaften Umzug in ein Pflegeheim (hierfür nutzt man oft eine sogenannte Wegzugsklausel).
  • Durch eine freiwillige Aufhebung beim Notar.

Welche Räume darf man nutzen?

Es ist sehr wichtig, im Vertrag genau festzulegen, welche Räume genutzt werden dürfen. Man kann das textlich beschreiben oder einen Lageplan beifügen.

Zimmer und Gemeinschaftsräume

Meistens bezieht sich das Recht auf bestimmte Zimmer, eine ganze Etage oder eine abgeschlossene Wohnung. Zusätzlich darf der Bewohner oft Gemeinschaftseinrichtungen mitnutzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Der Keller und der Dachboden.
  • Die Garage oder ein Stellplatz.
  • Der Garten, der Hof und die Zufahrten.

Die „umgekehrte Wegzugsklausel“

Ein interessanter Punkt ist die Erweiterung des Wohnungsrechts. Stellen Sie sich vor, Eltern schenken ihrem Kind ein Haus und behalten sich ein Wohnungsrecht für das Erdgeschoss vor. Das Kind zieht später aus beruflichen Gründen weg. Mit einer speziellen Klausel kann man vereinbaren, dass die Eltern in diesem Moment das Recht erhalten, das gesamte Haus zu nutzen, damit keine Fremden einziehen.

Wer trägt welche Kosten?

Ein häufiger Streitpunkt beim Wohnungsrecht ist die Frage: Wer bezahlt was? Hier sollte man im Vertrag sehr klare Regeln aufstellen.

Das Wohnungsrecht

Die Betriebskosten

Normalerweise trägt der Bewohner die Kosten, die durch seinen Aufenthalt entstehen. Das sind die sogenannten Betriebskosten. Dazu gehören:

  • Wasser und Abwasser.
  • Heizung und Warmwasser.
  • Müllabfuhr und Straßenreinigung.
  • Strom und Telefon (diese zahlt der Bewohner immer selbst).
  • Schornsteinfeger und Versicherungen.

Reparaturen und Instandhaltung

Bei Reparaturen wird es etwas komplizierter. Kleine Ausbesserungen im Alltag (Schönheitsreparaturen) übernimmt meist der Bewohner. Größere Sanierungen am Dach oder an der Heizung muss jedoch in der Regel der Eigentümer bezahlen, da diese den Wert des Hauses langfristig erhalten.

Öffentliche Lasten

Die Grundsteuer ist eine öffentliche Last. Wer diese zahlt, wird im Vertrag festgelegt. Oft übernimmt der Eigentümer die Grundsteuer, während der Bewohner die laufenden Nebenkosten trägt.

Besuch und Mitbewohner

Darf man jemanden bei sich wohnen lassen, wenn man ein Wohnungsrecht hat? Ja, das Gesetz erlaubt es, Familienangehörige oder Pflegepersonal aufzunehmen. Auch ein nichtehelicher Lebenspartner darf in der Regel mit in die Wohnung ziehen. Möchte man die Wohnung jedoch komplett an Fremde vermieten, braucht man dafür meist die ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers.

Die Eintragung im Grundbuch

Damit das Wohnungsrecht wirklich sicher ist, muss es im Grundbuch eingetragen werden. Hierbei spielt der „Rang“ eine Rolle. Steht das Wohnungsrecht an erster Stelle, ist es auch bei einer Zwangsversteigerung des Hauses sicher. Oft wird das Wohnungsrecht auch als Teil eines sogenannten „Leibgedings“ eingetragen. Das ist ein Paket aus verschiedenen Rechten, zum Beispiel Wohnungsrecht kombiniert mit Pflegeleistungen.

Steuerliche Aspekte: Was das Finanzamt wissen will

Ein Wohnungsrecht hat auch einen finanziellen Wert. Das ist besonders für zwei Steuerarten wichtig:

Schenkungsteuer

Wenn Eltern ihren Kindern ein Haus schenken und sich ein Wohnungsrecht vorbehalten, mindert der Wert dieses Rechts den Wert der Schenkung. Das kann helfen, Steuern zu sparen, da das Kind effektiv weniger „geschenkt“ bekommt, solange die Eltern dort wohnen.

Grunderwerbsteuer und Einkommensteuer

In bestimmten Fällen kann auch die Grunderwerbsteuer eine Rolle spielen, wenn das Recht im Rahmen eines Kaufs vereinbart wird. Bei der Einkommensteuer ist wichtig, ob durch das Wohnungsrecht Einkünfte erzielt werden (zum Beispiel bei einer Untervermietung). Da das Steuerrecht sehr komplex ist, sollte hier immer ein Fachmann prüfen, welche Auswirkungen im Einzelfall bestehen.

Warum eine Beratung wichtig ist

Wie Sie sehen, gibt es beim Wohnungsrecht viele Details zu beachten. Ein kleiner Fehler im Vertrag kann später zu großem Streit in der Familie führen. Es geht nicht nur um das Wohnen an sich, sondern auch um Geld, Instandhaltung und die Absicherung im Alter.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem persönlichen Fall haben oder einen rechtssicheren Vertrag aufsetzen möchten, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen, mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufzunehmen. Dort erhalten Sie eine fachkundige Beratung, die genau auf Ihre Situation zugeschnitten ist.

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