Das zerrissene Testament
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 13. Mai 2025 – 21 W 26/25
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen interessanten Fall vorstellen, der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden wurde und sich mit der Gültigkeit eines zerrissenen Testaments beschäftigt.
RA und Notar Krau erklärt Ihnen, was das für Sie bedeuten kann.
Stellen Sie sich vor, jemand verstirbt und im Schließfach wird ein in der Mitte zerrissenes Testament gefunden. Ist dieses Testament noch gültig?
Das Gesetz sagt: Wenn ein Erblasser sein Testament zerreißt, geht man davon aus, dass er es widerrufen wollte.
Das bedeutet, es soll nicht mehr gelten.
Im konkreten Fall hatte der Verstorbene ein zerrissenes Testament im Schließfach aufbewahrt. Darin war eine bestimmte Person als Erbe eingesetzt.
Nach dem Tod beantragte jedoch die Ehefrau des Verstorbenen einen Erbschein aufgrund der gesetzlichen Erbfolge.
Das bedeutet, dass die gesetzlichen Regeln bestimmen, wer erbt, wenn kein gültiges Testament vorliegt.
Das Gericht gab der Ehefrau Recht. Es entschied, dass das zerrissene Testament nicht mehr gültig ist.
Die Richter waren der Meinung, dass das Zerreißen des Testaments eine klare Handlung war, um den letzten Willen aufzuheben.
Die Tatsache, dass das zerrissene Papier im Schließfach lag, änderte daran nichts.
Auch wenn es seltsam erscheint, dass der Verstorbene das zerrissene Testament aufbewahrte, so ist dies laut Gericht kein Beweis dafür, dass er es sich anders überlegt hatte.
Es gab keine Anzeichen dafür, dass das Testament versehentlich zerrissen wurde.
Da der Verstorbene alleinigen Zugang zum Schließfach hatte, ging das Gericht davon aus, dass er es selbst zerrissen hat.
Das Gesetz geht davon aus:
Wer sein Testament zerstört oder verändert, will es widerrufen.
Diese Vermutung muss durch stichhaltige Beweise widerlegt werden.
Im vorliegenden Fall gab es solche Beweise nicht.
Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, seinen letzten Willen klar und eindeutig zu formulieren.
Wenn Sie ein Testament ändern oder widerrufen möchten, sollten Sie es nicht einfach zerreißen und aufbewahren.
Es ist ratsam, ein neues Testament zu verfassen oder den Widerruf des alten Testaments notariell beurkunden zu lassen.
So vermeiden Sie Unklarheiten und Streitigkeiten unter Ihren Hinterbliebenen.
Ihr Team von RA und Notar Krau
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