Denkmal Steuerbefreiung Erbschaftsteuer § 13 I Nr 2 Satz 1 b ErbStG FG Düsseldorf 4 K 4883/07 Erb

Juni 11, 2022

Denkmal Steuerbefreiung Erbschaftsteuer § 13 I Nr 2 Satz 1 b ErbStG FG Düsseldorf 4 K 4883/07 Erb – Urteil vom 01.10.2008 – Mietwohngrundstück

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

In einem Erbschaftsteuerfall bezüglich eines denkmalgeschützten Mietwohngrundstücks in A-Stadt hat das FG Düsseldorf die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b ErbStG versagt.

Die Klage wurde abgewiesen, da die jährlichen Kosten nicht dauerhaft höher als die Einnahmen waren und die geplanten Sanierungsarbeiten nicht geeignet waren, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu erfüllen.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Inhaltsverzeichnis:

I. Einleitung

  • Fall Hintergrund: Erbschaftsteuer und denkmalgeschütztes Mietwohngrundstück in A-Stadt

II. Tatbestand

  • Kläger als Alleinerbe der verstorbenen Erblasserin Claudia T.
  • Eigentum an Mietwohngrundstück A-Straße 1 in A-Stadt
  • Eintragung des Gebäudes in die Denkmalliste
  • Erbschaftsteuerfestsetzung durch das Finanzamt im Jahr 2005
  • Kläger legt Einspruch ein und beruft sich auf Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b ErbStG
  • Finanzamt versagt Steuerbefreiung und setzt Erbschaftsteuer neu fest

Denkmal Steuerbefreiung Erbschaftsteuer § 13 I Nr 2 Satz 1 b ErbStG FG Düsseldorf 4 K 4883/07 Erb

III. Klage und Argumente des Klägers

  • Kläger argumentiert, dass die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung vorliegen
  • Betonung der dauerhaften Unrentierlichkeit aufgrund des hohen Alters der Erblasserin und notwendiger Reparaturen
  • Verweis auf Verluste im Todesjahr der Erblasserin und geplante Sanierungsarbeiten

IV. Klageabweisung und Argumente des Finanzamts

  • Finanzamt betont, dass die Erblasserin außer im Todesjahr positive Einkünfte erzielt hat
  • Berücksichtigung der jährlichen Instandsetzungskosten
  • Einwand gegen ausschließlich vom Erwerber durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen
  • Verweis auf die Gewinn- und Verlustrechnung
  • Begründung, dass geplante Maßnahmen keine dauerhaften Rechnungsposten sind

V. Entscheidung des Gerichts

  • Klage wird abgewiesen
  • Begründung, dass die Steuerbefreiung gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b ErbStG zu Recht versagt wurde
  • Betonung der fehlenden dauerhaften Unrentierlichkeit
  • Berücksichtigung der Gewinn- und Verlustrechnung sowie Erhaltungsaufwendungen
  • Verweis auf geplante Sanierungsmaßnahmen und deren zeitlichen Rahmen
  • Feststellung der fehlenden Zugänglichkeit für Forschung oder Volksbildung

Denkmal Steuerbefreiung Erbschaftsteuer § 13 I Nr 2 Satz 1 b ErbStG FG Düsseldorf 4 K 4883/07 Erb

VI. Schlussfolgerung

  • Zusammenfassung der Gerichtsentscheidung

VII. Kostenentscheidung

  • Entscheidung des Gerichts über die Kosten des Verfahrens

VIII. Revision und deren Zulassung

  • Feststellung, dass die Revision nicht zugelassen wird

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Steuerbefreiung nach § 8b Abs. 2 KStG

BFH II R 11/21

Dezember 6, 2024
BFH II R 11/21Urteil vom 21. August 2024RA und Notar KrauKernaussage:Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. August 2024 bef…
brown and white concrete church near bare trees under blue sky during daytime

Landgericht Limburg a d Lahn 4 O 238/22

Dezember 6, 2024
Landgericht Limburg a d Lahn 4 O 238/22Urteil vom 21.07.2023Mitgeteilt von RA und Notar KrauDas Landgericht Limburg a. d. Lahn hat üb…
angel, statue, figure

OLG Jena 6 W 319/24

Dezember 6, 2024
OLG Jena 6 W 319/24Beschluss vom 25.10.2024RA und Notar KrauSachverhalt:Der Freistaat Thüringen wurde im Rahmen eines Nachlassver…