Der Einfluss der EU und des Europäischen Gerichtshofes auf das deutsche Arbeitsrecht
Das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH gewinnen im deutschen Arbeitsrecht zunehmend an Bedeutung
Das EU-Recht ist in zwei Hauptkategorien unterteilt: Primär- und Sekundärrecht.
Das Primärrecht, bestehend aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), hat unmittelbare Geltung.
Das Sekundärrecht umfasst Verordnungen, die wie nationale Gesetze in allen Mitgliedstaaten gelten, und Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.
Die Normenhierarchie im deutschen Arbeitsrecht sieht das EU-Recht als übergeordnet, gefolgt vom nationalen Verfassungsrecht, Bundes- und Landesrecht,
Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und schließlich den Arbeitsverträgen.
Die EU kann nur dort Rechtsakte erlassen, wo sie ausdrücklich dazu ermächtigt ist, wobei im Bereich des Arbeitsrechts insbesondere Artikel 153 AEUV von Bedeutung ist.
Die EU-Institutionen, die an der Rechtsetzung beteiligt sind, sind der Rat der EU, das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Europäische Rat.
Diese Institutionen spielen eine zentrale Rolle bei der Formulierung von Richtlinien und Verordnungen, die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht in den Mitgliedstaaten haben.
Der EuGH in Luxemburg ist für die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge zuständig.
Er besteht aus 27 Richtern und ist in der Lage, über Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zu entscheiden.
Eine wichtige Verfahrensart ist das Vorabentscheidungsverfahren, bei dem nationale Gerichte den EuGH zur Auslegung von Unionsrecht befragen können.
Darüber hinaus können Vertragsverletzungsverfahren und Nichtigkeitsklagen vor dem EuGH erhoben werden.
Die Urteile des EuGH sind für nationale Gerichte bindend, insbesondere wenn es um die Auslegung von EU-Recht geht.
Nationale Gerichte müssen Urteile des EuGH umsetzen, wobei eine formale Bindung an das vorlegende Gericht besteht.
Dennoch sind alle Gerichte im Hinblick auf die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH gebunden, da ein Abweichen von dieser Auslegung zu einer erneuten Anrufung des EuGH führen könnte.
In der jüngeren Vergangenheit ist die EuGH-Rechtsprechung in die Kritik geraten, insbesondere in Bezug auf Entscheidungen,
die als Einschränkungen für Gewerkschaften und kollektive Maßnahmen wahrgenommen wurden.
Beispielsweise wurde kritisiert, dass der EuGH in Fällen wie „Viking“ und „Laval“ die sozialen Grundrechte hinter wirtschaftliche Grundfreiheiten zurückstellt.
Solche Urteile haben Debatten über die Balance zwischen wirtschaftlichen Freiheiten und sozialen Rechten innerhalb der EU ausgelöst.
Mehrere EuGH-Urteile haben direkte Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht gehabt. Beispiele hierfür sind:
Neben dem EuGH beeinflusst auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das deutsche Arbeitsrecht,
indem er über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wacht.
Der EGMR hat in mehreren Urteilen das Recht auf kollektive Verhandlungen und das Streikrecht gestärkt, was wichtige arbeitsrechtliche Implikationen hat.
Die auf dieser Homepage bereitgestellten rechtlichen Hinweise und Fachaufsätze stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.
Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.
Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.
Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.
Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.
Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen