Der Einfluss der EU und des Europäischen Gerichtshofes auf das deutsche Arbeitsrecht

August 3, 2024

Der Einfluss der EU und des Europäischen Gerichtshofes auf das deutsche Arbeitsrecht

RA und Notar Krau

Das EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH gewinnen im deutschen Arbeitsrecht zunehmend an Bedeutung

Das EU-Recht ist in zwei Hauptkategorien unterteilt: Primär- und Sekundärrecht.

Das Primärrecht, bestehend aus dem Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), hat unmittelbare Geltung.

Das Sekundärrecht umfasst Verordnungen, die wie nationale Gesetze in allen Mitgliedstaaten gelten, und Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen.

Die Normenhierarchie im deutschen Arbeitsrecht sieht das EU-Recht als übergeordnet, gefolgt vom nationalen Verfassungsrecht, Bundes- und Landesrecht,

Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und schließlich den Arbeitsverträgen.

Gesetzgebungskompetenzen und Institutionen der EU

Die EU kann nur dort Rechtsakte erlassen, wo sie ausdrücklich dazu ermächtigt ist, wobei im Bereich des Arbeitsrechts insbesondere Artikel 153 AEUV von Bedeutung ist.

Der Einfluss der EU und des Europäischen Gerichtshofes auf das deutsche Arbeitsrecht

Die EU-Institutionen, die an der Rechtsetzung beteiligt sind, sind der Rat der EU, das Europäische Parlament, die EU-Kommission und der Europäische Rat.

Diese Institutionen spielen eine zentrale Rolle bei der Formulierung von Richtlinien und Verordnungen, die Auswirkungen auf das Arbeitsrecht in den Mitgliedstaaten haben.

EuGH als rechtsprechendes Organ

Der EuGH in Luxemburg ist für die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung der EU-Verträge zuständig.

Er besteht aus 27 Richtern und ist in der Lage, über Fragen zur Auslegung des Unionsrechts zu entscheiden.

Eine wichtige Verfahrensart ist das Vorabentscheidungsverfahren, bei dem nationale Gerichte den EuGH zur Auslegung von Unionsrecht befragen können.

Darüber hinaus können Vertragsverletzungsverfahren und Nichtigkeitsklagen vor dem EuGH erhoben werden.

Der Einfluss der EU und des Europäischen Gerichtshofes auf das deutsche Arbeitsrecht

Bindung der nationalen Gerichte an die EuGH-Rechtsprechung

Die Urteile des EuGH sind für nationale Gerichte bindend, insbesondere wenn es um die Auslegung von EU-Recht geht.

Nationale Gerichte müssen Urteile des EuGH umsetzen, wobei eine formale Bindung an das vorlegende Gericht besteht.

Dennoch sind alle Gerichte im Hinblick auf die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH gebunden, da ein Abweichen von dieser Auslegung zu einer erneuten Anrufung des EuGH führen könnte.

Kritische Auseinandersetzung mit der EuGH-Rechtsprechung

In der jüngeren Vergangenheit ist die EuGH-Rechtsprechung in die Kritik geraten, insbesondere in Bezug auf Entscheidungen,

die als Einschränkungen für Gewerkschaften und kollektive Maßnahmen wahrgenommen wurden.

Beispielsweise wurde kritisiert, dass der EuGH in Fällen wie „Viking“ und „Laval“ die sozialen Grundrechte hinter wirtschaftliche Grundfreiheiten zurückstellt.

Der Einfluss der EU und des Europäischen Gerichtshofes auf das deutsche Arbeitsrecht

Solche Urteile haben Debatten über die Balance zwischen wirtschaftlichen Freiheiten und sozialen Rechten innerhalb der EU ausgelöst.

Beispiele für EuGH-Urteile mit Auswirkungen auf Deutschland

Mehrere EuGH-Urteile haben direkte Auswirkungen auf das deutsche Arbeitsrecht gehabt. Beispiele hierfür sind:

  • Mangold-Urteil: Das EuGH entschied, dass eine Altersbefristung im deutschen Teilzeit- und Befristungsgesetz europarechtswidrig ist.
  • Schultz-Hoff-Urteil: Der EuGH urteilte, dass der Urlaubsanspruch bei Krankheit nicht verfallen darf.
  • Kücükdeveci-Urteil: Das EuGH entschied, dass die Kündigungsfristenregelung im BGB gegen EU-Recht verstößt.

Auswirkungen des EGMR auf das deutsche Arbeitsrecht

Neben dem EuGH beeinflusst auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das deutsche Arbeitsrecht,

indem er über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) wacht.

Der EGMR hat in mehreren Urteilen das Recht auf kollektive Verhandlungen und das Streikrecht gestärkt, was wichtige arbeitsrechtliche Implikationen hat.

RA und Notar Krau

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