
Ein solcher Vorgang – bei dem formell ein Immobilienkaufvertrag beim Notar beurkundet wird, der Kaufpreis aber heimlich an den Käufer zurückfließt oder von vornherein gar nicht ernsthaft behalten werden soll – ist ein juristischer Klassiker.
Im deutschen Recht spricht man hierbei von einem Scheingeschäft. Das Konstrukt wird meist gewählt, um Miterben um ihren Pflichtteil zu bringen, das Sozialamt zu täuschen oder Steuern zu sparen. In Wahrheit handelt es sich wirtschaftlich und rechtlich nicht um einen Verkauf, sondern um eine verdeckte Schenkung.
Dieses Vorgehen ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein riskantes Manöver mit gravierenden rechtlichen, finanziellen und oft strafrechtlichen Folgen. Hier ist die detaillierte Übersicht:
Hier liegt heutzutage das mit Abstand größte Entdeckungsrisiko, da Finanzströme lückenlos überwacht werden.
Sehr häufig wird diese Konstruktion gewählt, um ungeliebte gesetzliche Erben (z. B. Kinder aus erster Ehe) um ihren Pflichtteil zu bringen. Ein Verkauf würde den Nachlass scheinbar nicht schmälern (das Haus ist weg, dafür ist das Geld da).
Wenn der Verkäufer innerhalb von zehn Jahren nach der Immobilienübertragung pflegebedürftig wird und das Sozialamt für die Pflegekosten einspringen muss, prüft die Behörde frühere Vermögensverschiebungen akribisch.
Ein Hauskauf, bei dem der Kaufpreis heimlich zurückfließt, ist illegal, hochgradig riskant und in der Praxis heute kaum noch fehlerfrei durchführbar. Früher oder später – meist im Erbfall, Pflegefall, bei der Steuerprüfung oder durch Banken-Überwachung – kommt die Wahrheit ans Licht.
Wer eine Immobilie weitergeben und sich oder den Beschenkten absichern möchte, sollte offen eine Schenkung beim Notar beurkunden. Es gibt völlig legale und sichere Instrumente (wie die Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs, eines Wohnrechts oder gegen Übernahme von Pflegeverpflichtungen). Damit lassen sich steuerliche Freibeträge optimal nutzen und spätere Konflikte rechtssicher vermeiden.
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