
Der Familienpool in der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co KG
Hier erfahren Sie alles Wichtige über eine besondere Unternehmensform: die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG. Dieses Modell ist im deutschen Wirtschaftsrecht sehr beliebt. Es bietet viele Vorteile, besonders wenn es um Steuern und den Schutz von Vermögen geht. In diesem Text erklären wir Ihnen die Grundlagen, die Vorteile und auch die Dinge, auf die Sie achten müssen.
Normalerweise unterscheidet das Finanzamt zwischen privaten Tätigkeiten und gewerblichen Tätigkeiten. Wenn eine Firma zum Beispiel nur ein Haus vermietet, ist das eigentlich eine private Vermögensverwaltung. Eine GmbH & Co. KG ist eine spezielle Form einer Personengesellschaft. Sie besteht aus einem voll haftenden Gesellschafter (Komplementär) und Teilhaftern (Kommanditisten).
Bei der GmbH & Co. KG ist der voll haftende Gesellschafter meistens eine GmbH. Da eine GmbH eine Kapitalgesellschaft ist, gibt es hier eine Besonderheit im Gesetz. Wenn ausschließlich eine GmbH die Haftung übernimmt und auch nur die GmbH die Geschäfte führt, passiert etwas Spezielles: Die gesamte Firma wird steuerlich so behandelt, als wäre sie ein Gewerbebetrieb. Man nennt das „gewerbliche Prägung“.
Damit diese steuerliche Einstufung greift, müssen zwei wichtige Bedingungen erfüllt sein:
Dieser Zustand kann sich ändern. Wenn zum Beispiel eine Privatperson, die schon Anteile an der Firma hat, plötzlich zum Geschäftsführer ernannt wird, ändert sich der Status. Die Firma ist dann nicht mehr „geprägt“. Das nennt man in der Fachsprache „Entprägung“. Das kann große steuerliche Folgen haben, die man vorher genau prüfen sollte.
Der größte Vorteil liegt in der Schaffung von „Betriebsvermögen“. Wenn eine Firma als gewerblich gilt, gehören alle ihre Besitztümer zum Betriebsvermögen. Das ist oft besser als Privatvermögen. Es gibt viele Situationen, in denen Unternehmer genau das erreichen wollen.
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Immobilie, die über die Jahre viel wertvoller geworden ist. Wenn Sie diese Immobilie einfach aus einer Firma herausnehmen, möchte das Finanzamt oft Steuern auf den Wertzuwachs sehen. Das nennt man „stille Reserven“. Durch die Einbringung in eine gewerblich geprägte KG kann man oft vermeiden, dass diese Steuern sofort fällig werden. Das Vermögen bleibt im steuerlichen Schutzschirm der Firma.
Manche staatlichen Förderungen oder Investitionszulagen bekommt man nur, wenn man ein Unternehmen mit Betriebsvermögen führt. Privatleute gehen hier oft leer aus. Die GmbH & Co. KG sorgt dafür, dass man als Unternehmer gilt und diese Gelder beantragen kann.
Wenn jemand, dem Anteile an einer GmbH gehören, ins Ausland zieht, will Deutschland oft eine „Wegzugsteuer“. Das Finanzamt tut so, als hätte man die Firma verkauft. Um das zu verhindern, kann man die Anteile in eine gewerblich geprägte KG einbringen. Dadurch wird aus dem privaten Anteil ein betrieblicher Anteil. Das kann helfen, die Steuerlast beim Umzug zu kontrollieren oder aufzuschieben.
Wer eine Immobilie im Betriebsvermögen hat, kann diese oft schneller steuerlich absetzen. Bei Betriebsvermögen darf man jedes Jahr 3 % des Gebäudewertes als Kosten absetzen. Im Privatvermögen ist dieser Prozentsatz oft niedriger. So spart man Jahr für Jahr bares Geld bei der Einkommensteuer.
Wo Licht ist, ist auch Schatten. Die gewerbliche Prägung bringt nicht nur Vorteile. Es gibt auch Pflichten und Kosten, die man kennen sollte.
Da die GmbH & Co. KG wie eine große Kapitalgesellschaft behandelt wird, muss sie strenge Regeln befolgen. Man muss eine Bilanz erstellen und diese oft auch im Bundesanzeiger veröffentlichen. Das bedeutet, dass Fremde sehen können, wie viel die Firma verdient oder wie viel Vermögen sie hat. Außerdem muss die Buchhaltung sehr genau sein, was höhere Kosten für den Steuerberater verursachen kann.
Jeder Gewerbebetrieb in Deutschland muss Mitglied in der Industrie- und Handelskammer (IHK) sein. Das kostet einen jährlichen Beitrag. Auch die gewerblich geprägte KG kommt um diese Mitgliedschaft nicht herum, selbst wenn sie eigentlich nur eigenes Vermögen verwaltet.
Da die Firma als Gewerbe gilt, muss sie grundsätzlich Gewerbesteuer zahlen. Es gibt zwar Freibeträge und Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken (zum Beispiel durch Kürzungen bei Immobilien), aber man muss das Thema immer auf dem Schirm haben.
Wenn man ein Unternehmen vererben oder verschenken möchte, gibt es in Deutschland oft große Steuervorteile. Das Finanzamt möchte, dass Betriebe erhalten bleiben und Arbeitsplätze gesichert werden. Deshalb wird Betriebsvermögen oft günstiger besteuert als Privatvermögen.
Früher war es einfach: Man hat Immobilien in eine gewerblich geprägte KG gesteckt und konnte sie fast steuerfrei vererben. Heute ist das schwieriger. Wenn die KG fast nur aus Immobilien besteht, die nur vermietet werden, nennt man das „Verwaltungsvermögen“. Wenn dieses Verwaltungsvermögen mehr als 50 % des Gesamtwertes ausmacht, fallen die großen Steuervorteile bei der Erbschaft oft weg. Hier ist eine genaue Planung sehr wichtig.
Ein großer Pluspunkt der gewerblich geprägten KG ist ihre Flexibilität. Man kann Vermögen auf verschiedene Arten in die Firma einbringen:
Diese verschiedenen Wege erlauben es, die Firma genau so aufzustellen, wie es für die persönliche Steuersituation am besten ist.
Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist ein hervorragendes Werkzeug für die Vermögensverwaltung und die Steuerplanung. Sie kombiniert die Haftungsbeschränkung einer GmbH mit den steuerlichen Vorteilen einer Personengesellschaft. Besonders für Immobilienbesitzer oder Menschen mit großem Kapitalvermögen bietet sie viele Möglichkeiten, Steuern zu sparen und das Vermögen für die nächste Generation zu sichern.
Allerdings sind die Regeln kompliziert. Ein kleiner Fehler bei der Geschäftsführung kann dazu führen, dass die gewerbliche Prägung verloren geht. Das kann teure steuerliche Folgen haben. Auch die Pflichten bei der Veröffentlichung der Bilanz müssen bedacht werden.
Wenn Sie darüber nachdenken, eine solche Struktur für Ihr Vermögen zu nutzen, oder wenn Sie Fragen zu Ihrer bestehenden Firma haben, sollten Sie sich professionell beraten lassen. Die rechtlichen Feinheiten entscheiden hier über Erfolg oder Misserfolg.
Für eine umfassende Beratung und rechtssichere Gestaltung Ihrer Gesellschaftsverträge sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.
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