
Die Weitergabe von Immobilien und großen Vermögenswerten innerhalb der Familie ist oft eine Herausforderung. Viele Menschen besitzen Häuser oder Grundstücke, die im Laufe der Jahre stark an Wert gewonnen haben. Wenn diese Werte verschenkt werden, können hohe Steuern anfallen. Besonders die Schenkungsteuer ist hier ein wichtiges Thema. Oft liegen die Werte der Immobilien weit über den Beträgen, die man steuerfrei an seine Kinder oder Verwandten übertragen darf.
Ein weiteres Problem ist die persönliche Unsicherheit. Viele Eigentümer möchten zwar ihr Erbe regeln, haben aber Angst, die Kontrolle über ihr Lebenswerk zu verlieren. Sie wollen nicht, dass das Haus sofort verkauft wird oder dass die Kinder überstürzt handeln. In solchen Situationen gibt es eine Lösung, die Sicherheit und steuerliche Vorteile verbindet: die Gründung einer Familiengesellschaft.
Eine Familiengesellschaft ist eine besondere Form der Zusammenarbeit. Anstatt eine Immobilie direkt an eine Person zu verschenken, gründen die Familienmitglieder gemeinsam eine Gesellschaft. Die Immobilie gehört dann dieser Gesellschaft. Die einzelnen Mitglieder halten Anteile an dieser Firma.
Dieses Modell bietet viele Vorteile, die über eine normale Schenkung hinausgehen. Man nennt dies auch eine „gesamthänderische Bindung“. Das bedeutet vereinfacht: Allen gehört alles gemeinsam, aber niemand kann allein über das große Ganze entscheiden.
Ein großer Vorteil ist der Schutz des Vermögens. Wenn Sie ein Haus direkt an ein Kind verschenken, könnte dieses Kind das Haus theoretisch sofort verkaufen, sobald es volljährig ist. Bei einer Familiengesellschaft ist das anders. Der Anteil am Unternehmen kann nicht ohne Weiteres verkauft werden.
Die Regeln in der Gesellschaft bestimmen, was mit dem Besitz passiert. So kann sichergestellt werden, dass die Immobilie über Jahrzehnte in Familienbesitz bleibt. Selbst wenn das Kind 18 Jahre alt wird oder wenn lange Fristen ablaufen, bleibt die Kontrolle bei der Gemeinschaft. Das gibt den Eltern ein sicheres Gefühl.
In einer Familiengesellschaft können Sie sehr genau festlegen, wer das Sagen hat. Das ist oft wichtiger als die Frage, wem wie viel Prozent der Firma gehören. Man kann die Geschäftsführung so regeln, dass die Eltern weiterhin alle wichtigen Entscheidungen treffen.
Stellen Sie sich vor, Sie übertragen Ihren Kindern 90 Prozent der Anteile, um Steuern zu sparen. Trotzdem können Sie im Vertrag festlegen, dass Sie als Elternteil 100 Prozent der Stimmrechte behalten. Sie entscheiden also weiterhin, ob renoviert wird, wer einzieht oder ob die Immobilie belastet wird. Die Kinder sind zwar finanziell beteiligt, haben aber noch kein Bestimmungsrecht. Das nennt man in der Fachsprache auch einen „reziproken Pool“.
Auch bei den Einnahmen sind Sie flexibel. Wenn die Immobilie vermietet ist, entstehen Gewinne. Sie müssen diese Gewinne nicht streng nach den Anteilen verteilen. Es ist möglich, individuelle Absprachen zu treffen. So kann ein Teil des Geldes dorthin fließen, wo es gerade am dringendsten benötigt wird – zum Beispiel für die Ausbildung der Kinder.
Ein häufiges Problem bei Erbschaften ist die Unteilbarkeit von Immobilien. Wenn Sie drei Kinder haben, aber nur ein wertvolles Mietshaus besitzen, lässt sich dieses Haus schwer in drei gleiche Teile zerschneiden. Das führt oft zu Streit unter den Geschwistern.
In einer Familiengesellschaft wird dieses Problem gelöst. Das Haus bleibt als Ganzes in der Gesellschaft. Die Kinder erhalten stattdessen Anteile an der Gesellschaft. Diese Anteile lassen sich viel leichter und gerechter verteilen. Niemand muss das Haus verkaufen, um seinen Anteil zu erhalten. Der Familienfrieden bleibt gewahrt.
Die steuerlichen Vorteile einer Familiengesellschaft sind vielfältig. Das Ziel ist es meistens, die Freibeträge bei der Schenkungsteuer optimal zu nutzen.
Normalerweise fällt beim Wechsel eines Eigentümers im Grundbuch Grunderwerbsteuer an. Das kann besonders teuer werden, wenn Geschwister sich gegenseitig Anteile übertragen wollen. Bei einer Familiengesellschaft gibt es hier besondere Regeln. Solange nicht fast alle Anteile (weniger als 95 Prozent) in einer einzigen Hand vereinigt werden, kann die Übertragung oft steuerfrei bleiben.
Alle zehn Jahre stehen jedem Kind hohe Freibeträge bei Schenkungen zur Verfügung. Durch eine Familiengesellschaft kann man das Vermögen schrittweise übertragen. Man gibt alle zehn Jahre einen weiteren Teil der Gesellschaftsanteile an die nächste Generation weiter. So wird der Freibetrag immer wieder neu ausgenutzt. Über einen langen Zeitraum lassen sich so auch sehr große Vermögen völlig steuerfrei übertragen.
Wenn die Kinder Anteile an der Gesellschaft halten, stehen ihnen auch Teile der Mieteinnahmen zu. Kinder haben oft ein geringeres Einkommen und eigene Steuerfreibeträge. Wenn die Erträge direkt bei den Kindern anfallen, nutzen diese ihre eigenen Freibeträge aus. Das spart der gesamten Familie viel Geld. Das Geld, das die Kinder so erhalten, kann direkt für deren Unterhalt oder Studium genutzt werden. Die Eltern müssen diesen Unterhalt dann nicht mehr aus ihrem bereits hoch versteuerten Einkommen bezahlen.
Ein Unternehmen bietet mehr Sicherheit im Erbfall als ein einfaches Testament. Das Gesellschaftsrecht ist sehr stark. Man sagt oft: „Gesellschaftsrecht bricht Erbrecht“. Das bedeutet, dass die Regeln im Gesellschaftsvertrag oft Vorrang haben.
Durch spezielle Klauseln im Vertrag kann man festlegen, was passiert, wenn ein Gesellschafter stirbt. Die Gesellschaft wird dann einfach mit den verbleibenden Mitgliedern oder bestimmten Nachfolgern fortgesetzt. Es gibt kein Chaos bei der Erbfolge, weil genau geregelt ist, wer den Platz einnimmt.
Der Geschäftsführer einer solchen Gesellschaft hat große Freiheiten. Er kann einzelne Wohnungen verkaufen und den Erlös in neue, bessere Immobilien investieren. Das Vermögen wird also aktiv verwaltet und kann an moderne Anforderungen angepasst werden. Die Kinder profitieren davon, dass Wertsteigerungen des Vermögens direkt bei ihnen entstehen. Wenn das Haus in zehn Jahren doppelt so viel wert ist, gehört dieser Wertzuwachs bereits den Anteilseignern – also den Kindern – ohne dass darauf erneut Schenkungsteuer anfällt.
Die Gründung einer Familiengesellschaft ist ein kluger Schachzug für jeden, der Immobilienvermögen besitzt. Hier sind die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst:
Dieses Modell ist besonders sinnvoll, wenn die Werte der Immobilien hoch sind oder wenn man sicherstellen möchte, dass die Erben verantwortungsbewusst mit dem Vermögen umgehen. Es erfordert eine gute Planung und rechtlich sichere Verträge, damit alle Vorteile auch wirklich greifen.
Für eine individuelle Beratung und die rechtssichere Gestaltung Ihrer Verträge sollten Sie Experten hinzuziehen. Wenn Sie Fragen zur Gründung einer Familiengesellschaft oder zur Übertragung Ihrer Immobilien haben, setzen Sie sich bitte mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Verbindung. Dort erhalten Sie fachkundige Unterstützung für Ihre persönliche Situation.
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