Der Grundsatz von Treu und Glauben und die Grundrechte

April 25, 2026
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Der Grundsatz von Treu und Glauben und die Grundrechte

Die individuelle Beziehung

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie die großen Grundrechte aus unserer Verfassung in Ihren Alltag wirken? Oft denkt man, dass Grundrechte nur den Staat binden. Man glaubt, sie schützen uns nur vor der Polizei oder dem Amt. Doch das stimmt so nicht ganz. In diesem Text geht es um die Frage: Wie wirken Grundrechte in der Beziehung zwischen zwei privaten Personen? Das nennt man in der Fachsprache die „Drittwirkung der Grundrechte“.

Hier ist die einfache Erklärung zu einem sehr schwierigen Thema aus dem Recht.

Die Ausgangsfrage: Die individuelle Beziehung

Wie wirken die Grundrechte des Grundgesetzes auf die Beziehung zwischen einzelnen Personen im privaten Bereich?


Der Staat und die Grundrechte

Früher dachte man ganz einfach. Die Grundrechte sind Abwehrrechte. Das bedeutet: Sie schützen den Bürger vor dem Staat. Wenn der Staat Ihnen etwas verbieten will, können Sie sich auf Ihre Grundrechte berufen. Aber was passiert, wenn Sie einen Streit mit Ihrem Nachbarn haben? Oder wenn Sie Ärger mit Ihrem Chef oder einem Verkäufer haben?

In diesen Fällen stehen sich zwei private Personen gegenüber. Man nennt das die „Gläubiger-Schuldner-Beziehung“. Ein Gläubiger ist jemand, der etwas von einem anderen verlangen darf. Ein Schuldner ist die Person, die etwas tun oder geben muss. Als das Gesetzbuch für den Alltag (das BGB) geschrieben wurde, gab es das Grundgesetz noch gar nicht. Deshalb ist die Verbindung zwischen diesen beiden Welten oft kompliziert.

Was ist § 242 BGB?

Im deutschen Recht gibt es einen sehr berühmten Paragrafen. Er steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und trägt die Nummer 242. Er verlangt „Treu und Glauben“. Das ist ein Fachbegriff. Er bedeutet eigentlich nur: Jeder muss sich fair und anständig verhalten. Man darf die Rechte des anderen nicht missbrauchen.

Der Grundsatz von Treu und Glauben und die Grundrechte

Dieser Paragraf ist wie ein „Gummiparagraf“. Er ist sehr dehnbar. Er gilt für fast alle Verträge und Beziehungen zwischen Menschen. Früher wusste man aber nicht, ob die Grundrechte direkt durch diesen Paragrafen fließen.

Die Suche nach klaren Regeln

Juristen nutzen oft komplizierte Worte. Sie sprechen von einer „Ausstrahlungswirkung“. Das klingt schön, ist aber ungenau. Es soll bedeuten, dass die Grundrechte wie ein Licht auf das private Recht scheinen. Aber wie genau passiert das?

Es reicht nicht, ein Grundrecht einfach als „objektive Wertordnung“ zu bezeichnen. Man muss genau prüfen: Welches Grundrecht passt auf welche Situation? Nicht jedes Recht, das der Staat beachten muss, gilt auch für Sie als Privatperson.

Sind Sie an die Grundrechte gebunden?

Die kurze Antwort lautet: Nein, meistens nicht direkt. Im Grundgesetz steht in Artikel 1 Absatz 3, dass nur der Staat an die Grundrechte gebunden ist. Das sind die Gesetzgeber, die Richter und die Verwaltung.

Privatpersonen sind grundsätzlich frei. Das nennt man „Privatautonomie“. Das bedeutet: Sie dürfen selbst entscheiden, mit wem Sie Verträge schließen. Sie dürfen auch Dinge tun, die der Staat nicht dürfte.

Ein Beispiel: Die Gleichheit

Der Staat muss alle Menschen gleich behandeln. Das steht in Artikel 3 des Grundgesetzes. Aber Sie als Privatperson müssen das nicht immer. Wenn Sie eine Party feiern, dürfen Sie einladen, wen Sie wollen. Sie dürfen Menschen nach Ihrem Geschmack aussortieren. Das ist Ihr Recht auf Freiheit. Würde man die Grundrechte sofort und überall auf Private anwenden, gäbe es keine Freiheit mehr.

Die mittelbare Drittwirkung

Da es keine direkte Bindung gibt, haben Richter einen Umweg erfunden. Man nennt ihn die „mittelbare Drittwirkung“. Das Wort „mittelbar“ bedeutet „über einen Umweg“.

Der Umweg funktioniert so:

  1. Richter müssen die Gesetze auslegen.
  2. Richter sind an das Grundgesetz gebunden.
  3. Wenn ein Richter den Paragrafen 242 (Treu und Glauben) anwendet, muss er dabei die Werte des Grundgesetzes beachten.

Die Grundrechte beeinflussen also, wie der Richter das Gesetz für Sie versteht. Sie wirken wie ein Filter.

Das Problem mit der Willkür

Ein Richter darf nicht willkürlich entscheiden. Das Willkürverbot ist wichtig. Wenn ein Richter einen Streit entscheidet, muss seine Begründung sachlich sein. Er darf niemanden benachteiligen, nur weil ihm die Nase nicht passt. So kommen die Grundrechte am Ende doch in Ihr Leben.

Wann wirken Grundrechte doch direkt?

Es gibt Ausnahmen. In manchen Fällen wirken Grundrechte doch direkt zwischen Personen. Ein Beispiel ist die Freiheit, Gewerkschaften zu bilden. Das steht in Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes. Hier sagt die Verfassung ganz klar: Verträge, die dieses Recht einschränken, sind ungültig.

Auch bei der Erziehung von Kindern gibt es direkte Pflichten. Das Grundgesetz sieht hier eine direkte Verantwortung der Eltern.

Der Schutz von Freiheit und Leben

Manchmal muss der Staat Sie vor anderen Menschen schützen. Das nennt man „Schutzpflicht“. Wenn eine Privatperson eine andere Person massiv unterdrückt, muss der Staat eingreifen. Er nutzt dafür wieder Gesetze wie den Paragrafen 242.

Ein Beispiel: Jemand schließt einen Vertrag ab, der ihn fast zum Sklaven macht. Hier sagen die Gerichte: Das geht nicht! Das verstößt gegen die Menschenwürde und die Freiheit. Der Staat darf nicht zulassen, dass Menschen ihre Freiheit durch Verträge komplett verlieren.

Die Meinungsfreiheit im Privatrecht

Ein sehr wichtiger Fall war das „Lüth-Urteil“. Hier ging es um die Meinungsfreiheit. Ein Mann rief zum Boykott eines Films auf. Der Filmemacher wollte das verbieten. Das Gericht entschied: Die Meinungsfreiheit ist so wichtig, dass sie auch im Privatrecht ein großes Gewicht hat.

Der Grundsatz von Treu und Glauben und die Grundrechte

Wenn Sie Ihre Meinung sagen, darf das Privatrecht Sie nicht einfach mundtot machen. Hier schauen die Gerichte sehr genau hin. Manchmal ist das Ergebnis aus der Verfassung wichtiger als der genaue Text im Gesetzbuch.

Was ist mit Europa?

Heutzutage leben wir nicht nur mit dem deutschen Recht. Es gibt auch die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Und es gibt die Grundrechtecharta der Europäischen Union.

Auch diese Regeln haben Einfluss auf uns. Wenn Richter deutsches Recht anwenden, schauen sie oft auch nach Europa. Besonders wenn es um Arbeitsrecht oder Datenschutz geht, ist Europa sehr wichtig.

Zusammenfassung für den Alltag

Die Beziehung zwischen Grundrechten und privatem Recht ist wie ein Balanceakt.

  • Freiheit: Sie dürfen weitgehend selbst entscheiden, wie Sie Ihr Leben gestalten.
  • Schutz: Der Staat achtet darauf, dass niemand seine Macht über andere missbraucht.
  • Richter: Diese müssen das Grundgesetz im Hinterkopf haben, wenn sie Ihre Verträge prüfen.

Es gibt also keine totale Bindung an die Grundrechte für Sie. Aber es gibt einen Rahmen aus Werten, den niemand dauerhaft verlassen darf. Fairness (Treu und Glauben) bleibt der wichtigste Maßstab.

Wenn Sie rechtliche Fragen zu Ihren individuellen Beziehungen oder Verträgen haben, ist guter Rat wichtig. Das Recht ist oft kompliziert und bietet viele Details.

Bei weiteren Fragen oder für eine rechtliche Beratung zum Thema privates Recht und Grundrechte sollten Sie Kontakt aufnehmen. Wenden Sie sich bitte an die Experten für solche Fälle.

Der Leser sollte mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.

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