Der Mehrheitsbeschluss in der Bruchteilsgemeinschaft
RA und Notar Krau
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. April 2025 – II ZR 47/24
LG Darmstadt, Urteil vom 19.07.2022 – 17 O 149/21
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2024 – 24 U 155/22
Stellen Sie sich vor, mehrere Leute besitzen zusammen etwas, zum Beispiel ein Haus oder ein Parkhaus. Das nennt man eine Bruchteilsgemeinschaft. Wenn es um Entscheidungen geht, wie dieses gemeinsame Eigentum verwaltet wird, können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss entscheiden.
Das Gesetz (genauer gesagt, Paragraf 745 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) setzt hierfür bestimmte Grenzen:
Der Fall mit dem Parkhaus:
In einem konkreten Fall ging es um ein Parkhaus, das vielen Eigentümern gehörte. Die Kosten für die Instandhaltung des Parkhauses wurden ursprünglich nach den Anteilen der Eigentümer verteilt.
Ein Eigentümer, der die Mehrheit der Anteile besaß, beschloss zusammen mit einem weiteren Eigentümer, die Kostenverteilung zu ändern. Sie wollten, dass die Kosten für die Tiefgaragenplätze nur noch von den Besitzern der Tiefgaragenplätze getragen werden und die Kosten für die oberirdischen Stellplätze nur von deren Besitzern. Das Problem war, dass die Mehrheit der Anteile dem Eigentümer mit den oberirdischen Stellplätzen gehörte, während die aufwendigen Reparaturen die Tiefgarage betrafen.
Die anderen Eigentümer, die die Tiefgaragenplätze besaßen, waren damit nicht einverstanden und klagten. Sie wollten, dass der Beschluss für ungültig erklärt wird und die ursprüngliche Kostenverteilung beibehalten wird.
Was die Gerichte entschieden haben:
Die Begründung des BGH (einfach erklärt):
Ergebnis des BGH:
Der BGH hat den Fall an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob die beschlossene Änderung der Kostenverteilung überhaupt einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Wenn ja, ist der Mehrheitsbeschluss gültig und die klagenden Eigentümer müssen ihn akzeptieren, auch wenn sie ihn als unfair empfinden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.