Der Mehrheitsbeschluss in der Bruchteilsgemeinschaft
RA und Notar Krau
Bundesgerichtshof, Urteil vom 29. April 2025 – II ZR 47/24
LG Darmstadt, Urteil vom 19.07.2022 – 17 O 149/21
OLG Frankfurt, Urteil vom 19.01.2024 – 24 U 155/22
Stellen Sie sich vor, mehrere Leute besitzen zusammen etwas, zum Beispiel ein Haus oder ein Parkhaus. Das nennt man eine Bruchteilsgemeinschaft. Wenn es um Entscheidungen geht, wie dieses gemeinsame Eigentum verwaltet wird, können die Eigentümer per Mehrheitsbeschluss entscheiden.
Das Gesetz (genauer gesagt, Paragraf 745 des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB) setzt hierfür bestimmte Grenzen:
Der Fall mit dem Parkhaus:
In einem konkreten Fall ging es um ein Parkhaus, das vielen Eigentümern gehörte. Die Kosten für die Instandhaltung des Parkhauses wurden ursprünglich nach den Anteilen der Eigentümer verteilt.
Ein Eigentümer, der die Mehrheit der Anteile besaß, beschloss zusammen mit einem weiteren Eigentümer, die Kostenverteilung zu ändern. Sie wollten, dass die Kosten für die Tiefgaragenplätze nur noch von den Besitzern der Tiefgaragenplätze getragen werden und die Kosten für die oberirdischen Stellplätze nur von deren Besitzern. Das Problem war, dass die Mehrheit der Anteile dem Eigentümer mit den oberirdischen Stellplätzen gehörte, während die aufwendigen Reparaturen die Tiefgarage betrafen.
Die anderen Eigentümer, die die Tiefgaragenplätze besaßen, waren damit nicht einverstanden und klagten. Sie wollten, dass der Beschluss für ungültig erklärt wird und die ursprüngliche Kostenverteilung beibehalten wird.
Was die Gerichte entschieden haben:
Die Begründung des BGH (einfach erklärt):
Ergebnis des BGH:
Der BGH hat den Fall an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Dieses muss nun prüfen, ob die beschlossene Änderung der Kostenverteilung überhaupt einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Wenn ja, ist der Mehrheitsbeschluss gültig und die klagenden Eigentümer müssen ihn akzeptieren, auch wenn sie ihn als unfair empfinden.
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