Guten Tag. Mein Name ist Andreas Krau. Ich bin Notar in Hohenahr. Viele Menschen aus unserer Region kommen zu mir. Oft geht es um das eigene Haus. Oder es geht um ein Grundstück. Die Besitzer möchten diese Werte an die Kinder weitergeben. Man nennt das die vorweggenommene Erbfolge. In diesem Text erkläre ich Ihnen alles Wichtige dazu. Ich schreibe das ganz einfach. So verstehen Sie die rechtlichen Dinge ohne Probleme.
Garbenheim ist ein schöner Ortsteil von Wetzlar. Es liegt direkt an der Lahn. Von Garbenheim zu meiner Kanzlei in Hohenahr ist es nicht weit. Sie fahren nur ein kurzes Stück über die Landstraße oder die Autobahn. Ich kenne die Menschen in Mittelhessen gut. Wir schätzen hier klare Worte. Wir schätzen auch Sicherheit für unsere Familie. Genau diese Sicherheit bietet ein Übergabevertrag. Er regelt die Zukunft Ihres Eigentums.
Ein Übergabevertrag ist eine Vereinbarung. In diesem Vertrag geben Sie eine Immobilie ab. Das passiert schon zu Ihren Lebzeiten. Sie warten also nicht bis zum Erbfall. Ein Erbfall tritt erst ein, wenn jemand stirbt. Bei der Übergabe schenken Sie das Haus meistens Ihren Kindern. Aber Sie stellen dabei Bedingungen auf. Diese Bedingungen schützen Sie selbst. Der Vertrag muss immer von einem Notar beurkundet werden. Das schreibt das Gesetz so vor. Ohne Notar ist die Schenkung eines Hauses nicht gültig.
Es gibt viele gute Gründe für eine frühe Übergabe. Ein wichtiger Grund ist der Familienfrieden. Sie regeln alles klar und offen. Niemand muss später streiten. Ein weiterer Grund ist die Steuer. Es gibt Freibeträge bei der Schenkungsteuer. Das ist ein Geldbetrag. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Steuern an den Staat. Dieser Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre. Wenn Sie früh anfangen, können Sie also viel Geld sparen.
Auch das Thema Pflegeheim spielt oft eine Rolle. Wenn Sie Ihr Haus rechtzeitig verschenken, gehört es Ihnen nicht mehr. Nach zehn Jahren darf das Sozialamt oft nicht mehr auf das Haus zugreifen. Das gilt, wenn Sie später Hilfe bei den Pflegekosten brauchen. Das Haus bleibt so in der Familie erhalten.
Im Notariat nutzen wir oft schwere Wörter. Ich erkläre Ihnen nun die wichtigsten Begriffe.
Viele Menschen haben Angst. Sie denken: Wenn ich das Haus verschenke, habe ich nichts mehr. Das stimmt aber nicht. Wir schreiben Schutz-Klauseln in den Vertrag. Die wichtigste Klausel ist das Nießbrauchrecht.
Nießbrauch bedeutet: Sie geben das Haus ab. Aber Sie dürfen weiter darin wohnen. Oder Sie dürfen das Haus vermieten. Die Miete gehört dann Ihnen. Sie bleiben der wirtschaftliche Herr im Haus. Der neue Eigentümer darf Sie nicht einfach vor die Tür setzen. Dieses Recht wird im Grundbuch eingetragen. Es ist sehr sicher.
Ein Wohnungsrecht ist ähnlich wie der Nießbrauch. Aber es ist etwas schwächer. Beim Wohnungsrecht dürfen Sie in bestimmten Räumen wohnen. Sie dürfen die Räume aber nicht vermieten. Für die meisten Menschen in Garbenheim ist das Wohnungsrecht eine gute Lösung. Es sichert das Wohnen im Alter ab.
Was passiert, wenn Ihr Kind vor Ihnen stirbt? Oder was passiert, wenn Ihr Kind Schulden macht? In diesen Fällen wollen Sie das Haus vielleicht zurückhaben. Dafür bauen wir Rückforderungsrechte in den Vertrag ein. Wir nennen das oft „Angstklauseln“. Sie greifen in Notfällen. Wenn zum Beispiel das Kind insolvent wird. Insolvent bedeutet, das Kind hat keine Ersparnisse mehr und kann seine Rechnungen nicht zahlen. Dann können Sie das Haus zurückfordern. So landet Ihr Erbe nicht bei fremden Gläubigern.
Ich bin als Notar neutral. Ich berate nicht nur eine Seite. Ich achte auf die Interessen von allen Personen. Ich prüfe die Identität der Beteiligten. Ich schaue in das Grundbuch. Ich bereite den Entwurf für den Vertrag vor. Diesen Entwurf schicke ich Ihnen nach Garbenheim. Sie können ihn dann in Ruhe lesen.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie mich an. Wir besprechen alles am Telefon oder in meiner Kanzlei. Wenn alle einverstanden sind, treffen wir uns zur Unterschrift. Ich lese den ganzen Vertrag laut vor. Dabei erkläre ich jeden Satz. Erst wenn alles klar ist, unterschreiben wir. Danach kümmere ich mich um die Behörden. Ich sorge dafür, dass der neue Eigentümer in das Grundbuch kommt.
Ein Notar kostet Geld. Die Gebühren sind gesetzlich festgeschrieben. Jeder Notar in Deutschland verlangt das Gleiche. Die Gebühr richtet sich nach dem Wert des Hauses. Auch das Finanzamt schaut sich den Vertrag an. Wie oben erwähnt, gibt es hohe Freibeträge für Kinder. Jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Wenn das Haus weniger wert ist, fällt oft gar keine Steuer an. Das ist ein großer Vorteil für Familien.
Ein Übergabevertrag ist eine kluge Entscheidung. Er sichert Ihr Eigentum für die nächste Generation. Er schont den Geldbeutel durch Steuerersparnis. Und er gibt Ihnen Sicherheit durch Wohnrechte. In Hohenahr helfe ich Ihnen gerne dabei. Wir finden für Ihr Haus in Garbenheim die beste Lösung. Wir gestalten den Vertrag fair und sicher. So können Sie beruhigt in die Zukunft blicken.
Denken Sie über eine Übergabe nach? Sprechen Sie mit Ihrer Familie. Überlegen Sie, wer das Haus bekommen soll. Überlegen Sie auch, welche Rechte Sie behalten möchten. Wenn Sie bereit sind, vereinbaren wir einen Termin. Ich freue mich darauf, Sie aus Garbenheim bei mir in Hohenahr zu begrüßen.