Wenn ein Unternehmen verkauft wird, geht es meist um viel Geld und komplizierte Verträge. Damit alles rechtlich sicher ist, muss in vielen Fällen ein Notar eingeschaltet werden. Das ist keine reine Formsache, sondern dient dem Schutz aller Beteiligten. Ein Notar prüft, ob die Käufer und Verkäufer wirklich berechtigt sind, den Vertrag zu unterschreiben, und sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Regeln eingehalten werden.
Nicht jeder Verkauf eines kleinen Betriebs erfordert sofort eine Beurkundung. Es gibt aber klare Regeln im Gesetz. Ein Notar ist immer dann nötig, wenn Anteile an einer GmbH verkauft werden. Auch wenn das gesamte Vermögen einer Person oder Firma übertragen wird oder Grundstücke im Spiel sind, führt kein Weg am Notar vorbei.
Oft lassen Firmen den Vertrag auch „vorsorglich“ beurkunden. Das machen sie, um sicherzugehen, dass der Vertrag später nicht wegen eines Formfehlers ungültig ist. Ein ungültiger Vertrag kann nämlich dazu führen, dass der gesamte Verkauf rückgängig gemacht werden muss, was für beide Seiten katastrophal wäre.
Bei großen Firmenverkäufen sitzen selten die Chefs persönlich am Tisch. Oft schicken sie Vertreter. Hier muss der Notar genau hinschauen: Hat die Person, die dort sitzt, überhaupt das Recht, für die Firma zu unterschreiben?
Eine Vollmacht ist ein Dokument, das einer Person erlaubt, für jemand anderen zu handeln.
Es gibt eine wichtige Regel im Gesetz (Paragraph 181 BGB). Sie besagt, dass eine Person nicht gleichzeitig für den Käufer und den Verkäufer auftreten darf. Das soll verhindern, dass jemand seine Macht missbraucht. In Verträgen wird man von diesem Verbot oft befreit, aber der Notar muss prüfen, ob diese Befreiung auch wirklich für alle Beteiligten in der Kette gilt.
Notare haben eine wichtige Aufgabe im Kampf gegen Kriminalität. Sie müssen sicherstellen, dass beim Firmenkauf kein „schmutziges Geld“ gewaschen wird.
Der Notar muss den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten finden. Das ist der Mensch, dem am Ende das meiste Geld gehört oder der die Fäden zieht.
Manchmal dürfen die Chefs einer Firma nicht allein entscheiden. Sie brauchen das „Okay“ der Eigentümer (Gesellschafter).
Wenn eine GmbH fast ihr ganzes Hab und Gut verkauft, müssen die Gesellschafter zustimmen. Bei Aktiengesellschaften ist das sogar gesetzlich streng vorgeschrieben. Wenn diese Zustimmung fehlt, könnte der Vertrag unwirksam sein. Der Notar achtet darauf, dass diese Beschlüsse vorliegen. Auch Ehepartner müssen manchmal zustimmen, wenn ein Verkäufer sein gesamtes privates Vermögen in die Firma gesteckt hat und dieses nun verkauft.
Ein Unternehmenskaufvertrag besteht oft aus hunderten Seiten. Dazu gehören viele Listen, Bilanzen und Zusatzverträge.
Es gilt eine einfache Regel: Alles, was für den Kauf wichtig ist, muss in die notarielle Urkunde. Wenn man wichtige Nebenabsprachen (sogenannte „Side Letters“) weglässt und sie nicht beurkundet, kann der gesamte Hauptvertrag ungültig werden.
In den Anlagen stehen oft lange Listen mit Maschinen, Kunden oder Patenten. Da es Stunden dauern würde, jede einzelne Liste laut vorzulesen, gibt es Erleichterungen. Der Notar kann auf diese Listen verweisen, wenn die Beteiligten sie unterschreiben und bestätigen, dass sie den Inhalt kennen.
Die Gebühren für einen Notar sind gesetzlich festgeschrieben. Man kann sie nicht verhandeln wie einen Rabatt im Supermarkt.
Normalerweise teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten oder vereinbaren im Vertrag, wer zahlt. Gegenüber dem Notar haften jedoch erst einmal beide Seiten gemeinsam für die Rechnung.
Die Arbeit des Notars sorgt dafür, dass am Ende ein rechtskräftiger Verkauf steht, den niemand so leicht anfechten kann. Er prüft die Identitäten, klärt über Risiken auf und archiviert die Verträge für Jahrzehnte. Ohne diese sorgfältige Prüfung wäre der Handel mit Unternehmen deutlich unsicherer.