Das Gesetz schützt Verbraucher bei der Aufnahme von Krediten. Die Bank muss vor dem Abschluss eines Vertrages genau prüfen. Sie muss feststellen, ob Sie den Kredit zurückzahlen können. Diese Prüfung nennt man Kreditwürdigkeitsprüfung. Macht die Bank hierbei Fehler, hat das harte Folgen für das Kreditinstitut. Genau diese Folgen regelt der Paragraph 505d im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass Menschen sich überschulden. Daher gibt es strenge Regeln für Banken. Die Bank darf Ihnen nur Geld leihen, wenn Ihre finanzielle Lage stabil ist. Dies regelt Paragraf 505a BGB. Der hier besprochene Paragraf 505d BGB klärt nun die Frage: Was passiert, wenn die Bank diese Pflicht verletzt?
Macht die Bank einen Fehler bei der Prüfung, bestraft das Gesetz die Bank. Der vereinbarte Zins sinkt. Sie müssen dann nicht mehr den teuren Vertragszins zahlen. Der Zins fällt auf einen sehr niedrigen Marktwert. Bei Krediten mit festen Zinsen ist das der Zinssatz für sogenannte Pfandbriefe. Bei Krediten mit flexiblen Zinsen ist es der Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen. Dieser Zins ist für Sie als Kunde in der Regel deutlich günstiger.
Sie erhalten zudem ein besonderes Recht. Sie dürfen den Kreditvertrag sofort beenden. Sie müssen keine Frist einhalten. Das ist ein großer Vorteil. Normalerweise verlangt die Bank eine Strafe, wenn Sie früher aussteigen. Diese Strafe nennt man Vorfälligkeitsentschädigung. Nach einem Fehler der Bank entfällt diese Strafe komplett. Sie können also umschulden, ohne extra Gebühren an die alte Bank zu zahlen.
Manchmal können Raten nicht mehr gezahlt werden. Normalerweise kündigt die Bank dann den Kredit. Sie fordert Schadensersatz. Paragraf 505d Absatz 2 BGB schützt Sie davor. Hätte die Bank bei einer sauberen Prüfung erkennen müssen, dass Sie sich den Kredit nicht leisten können? Dann darf die Bank keine Ansprüche wegen Ihrer Pflichtverletzung stellen. Die Bank trägt also das Risiko ihres eigenen Fehlers.
Das Gesetz schützt nur ehrliche Kunden. Das steht in Paragraf 505d Absatz 3 BGB. Haben Sie der Bank mit Absicht falsche Zahlen genannt? Haben Sie grob fahrlässig wichtige Schulden verschwiegen? Dann entfällt der Schutz. Wer lügt, bekommt keine Zinssenkung. Er darf auch nicht straffrei kündigen. Das ist nur fair und schützt die Bank vor Betrug.
Die trockene Theorie ist oft schwer fassbar. Daher schauen wir uns die Vorschrift in der Praxis an. Die folgenden drei Fallbeispiele zeigen, wie das Gesetz wirkt.
Herr Müller kauft eine Wohnung. Er verdient 2.000 Euro netto im Monat. Er hat bereits andere Kredite. Die neue monatliche Rate beträgt 1.200 Euro. Ihm bleiben nur 800 Euro zum Leben. Das ist viel zu wenig für ihn und seine Familie. Die Bank prüft die Ausgaben von Herrn Müller nicht richtig. Sie gibt ihm den Kredit. Die Lösung: Die Bank hat gegen ihre Pflicht verstoßen. Ein ordentlicher Prüfer hätte den Kredit abgelehnt. Herr Müller profitiert nun von Paragraf 505d BGB. Sein hoher Vertragszins sinkt automatisch auf den niedrigen Pfandbrief-Zinssatz. Er kann den Vertrag außerdem jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen.
Frau Schmidt nimmt einen Immobilienkredit auf. Sie hat ein hohes und sicheres Einkommen. Sie verdient 6.000 Euro im Monat. Die Bank vergisst bei der Prüfung, eine kleine monatliche Abo-Rate von 20 Euro zu berücksichtigen. Das ist rechtlich ein Mangel bei der Prüfung. Die Lösung: Hier greift Paragraf 505d Absatz 1 Satz 5 BGB. Diese Regel sagt: Wenn die Bank den Kredit trotz des Fehlers sowieso hätte vergeben dürfen, gibt es keine Strafe. Frau Schmidt konnte sich den Kredit problemlos leisten. Die fehlenden 20 Euro ändern daran nichts. Der Fehler der Bank bleibt hier also ohne rechtliche Folgen. Der Zins bleibt wie vereinbart.
Herr Bauer möchte ein Haus bauen. Sein echtes Gehalt reicht für den Kredit nicht aus. Er fälscht seine Lohnabrechnungen. Er macht aus 2.000 Euro kurzerhand 4.000 Euro. Die Bank verlässt sich auf die Papiere und gewährt den Kredit. Später platzt die Finanzierung. Herr Bauer beruft sich darauf, dass die Bank besser hätte prüfen müssen. Die Lösung: Herr Bauer hat keinen Erfolg. Hier greift Paragraf 505d Absatz 3 BGB. Er hat die Bank vorsätzlich getäuscht. Wer falsche Unterlagen vorlegt, verliert den Schutz des Gesetzes. Die Bank darf den Kredit kündigen und Schadensersatz von Herrn Bauer verlangen.
In der Rechtswissenschaft wird über Paragraf 505d BGB intensiv diskutiert. Das Gesetz geht auf europäische Richtlinien zurück. Konkret geht es um die Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Die Umsetzung in deutsches Recht wirft Fragen auf. Im Zentrum der Diskussion steht der Charakter der Vorschrift.
Einige Juristen sehen in der Zinssenkung eine reine Strafe für die Bank. Andere sehen darin nur eine Anpassung des Vertrages an das tatsächliche Risiko. Die herrschende Meinung in der juristischen Literatur betont den Strafcharakter der Norm, der auf das Europarecht zurückgeht.
So führt der bekannte Kommentar Grüneberg aus:
„Die Regelung des Paragraf 505d sanktioniert die Verletzung der Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung aus Paragraf 505a. Sie dient der Umsetzung von Art. 23 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie, der verlangt, dass Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein müssen.“ (Grüneberg, BGB, 82. Auflage, Paragraf 505d Rn. 1).
Auch im Münchener Kommentar zum BGB wird diese europarechtliche Ausrichtung stark betont. Dort heißt es wörtlich:
„Paragraf 505d normiert die zivilrechtlichen Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Die Norm statuiert zugunsten des Darlehensnehmers tiefgreifende Eingriffe in das vertragliche Synallagma, die primär generalpräventiven Zwecken dienen.“ (Schürnbrand/Weber in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage, Paragraf 505d Rn. 1).
Besonders umstritten ist der Paragraf 505d Absatz 1 Satz 5 BGB. Diese Vorschrift besagt, dass die Strafe entfällt, wenn der Kredit bei richtiger Prüfung trotzdem gewährt worden wäre. Man nennt dies den Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens.
Einige Stimmen in der Literatur kritisieren das. Sie sagen, dieser Einwand nehme dem Gesetz die Schärfe. Wenn die Bank sich immer herausreden kann, ist der Verbraucher nicht gut geschützt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) stellt jedoch klare Anforderungen. Der BGH fordert stets eine genaue Prüfung im Einzelfall. Die Gerichte verlangen von der Bank den vollen Beweis. Die Bank muss lückenlos beweisen, dass der Verbraucher den Kredit auch bei korrekter Prüfung problemlos hätte tragen können. Gelingt dieser Beweis nicht, bleibt es bei der harten Zinssenkung.
An dieser Stelle beantworten wir die klassischen Fragen, die sich Leser zu dieser komplexen Vorschrift häufig stellen.
Ein Verstoß liegt vor, wenn die Bank Ihre Einnahmen und Ausgaben nicht richtig gegenüberstellt. Die Bank muss absehen können, dass Sie die Raten während der gesamten Laufzeit ohne Probleme zahlen können. Rechnet die Bank Ausgaben künstlich klein oder ignoriert sie bestehende Schulden, ist das ein Verstoß.
Das Gesetz sagt, der Zins ermäßigt sich automatisch (kraft Gesetzes). In der Praxis wird die Bank den Zins aber fast nie freiwillig senken. Sie müssen die Bank auf den Fehler hinweisen. Weigert sich die Bank, müssen Sie Ihre Rechte leider oft vor Gericht einklagen.
Ja. Wenn Sie den Vertrag wegen eines Fehlers der Bank beendet haben und die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung kassiert hat, geschah dies ohne rechtlichen Grund. Sie können das Geld nach den Regeln der ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern.
Wenn Sie der Bank absichtlich oder grob leichtsinnig falsche Daten liefern, verlieren Sie alle Rechte aus Paragraf 505d BGB. Das Gesetz schützt niemanden, der lügt. Wenn Sie also Schulden verschweigen, haften Sie voll.
Nein. Die Vorschrift des Paragraf 505d BGB trat erst am 21. März 2016 in Kraft. Für Verträge, die vor diesem Datum geschlossen wurden, gilt diese spezifische Rechtsfolge nicht. Für Altverträge gelten andere, allgemeine Grundsätze der Rechtsprechung.
Nein, das müssen Sie nicht. Sie können den Vertrag auch einfach weiterlaufen lassen. Die Zinssenkung gilt für den laufenden Vertrag. Die Kündigung ist nur ein zusätzliches Recht, das Sie nutzen können, wenn Sie zu einer anderen Bank wechseln wollen.
Wer den Verdacht hat, dass seine finanzierende Bank bei der Kreditvergabe nicht genau hingeschaut hat, sollte nicht übereilt handeln. Stellen Sie nicht einfach Ihre Ratenzahlung ein. Das kann zu einem negativen Schufa-Eintrag führen. Fordern Sie stattdessen bei Ihrer Bank die Unterlagen zur Kreditwürdigkeitsprüfung an. Die Bank muss dokumentieren, wie sie gerechnet hat. Lassen Sie diese Unterlagen dann in Ruhe prüfen. Oft verstecken sich Fehler in pauschalen Lebenshaltungskosten, die die Bank unrealistisch niedrig angesetzt hat. Wenn sich ein Fehler findet, haben Sie eine extrem starke Verhandlungsposition. Sie können den Zins massiv drücken oder den teuren Kredit ohne Strafe verlassen.
Wenn Sie Fragen zu Ihrem Kreditvertrag haben oder prüfen lassen möchten, ob Ihre Bank bei der Kreditvergabe rechtliche Fehler gemacht hat, sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf. Wir prüfen Ihre Verträge und setzen Ihre Ansprüche gegenüber den Kreditinstituten konsequent durch.
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