
Der von mir mandatierte angestellte Rechtsanwalt hat die Praxis verlassen – was bedeutet das für mich?
Sie haben einen angestellten Rechtsanwalt in einer Kanzlei beauftragt. Nun hat dieser Anwalt die Kanzlei verlassen. Sie fragen sich, was das für Ihr Mandat und Ihre Rechte bedeutet.
Ein Mandat ist der Auftrag, den Sie einem Anwalt erteilen. Sie beauftragen ihn, Sie in einer rechtlichen Angelegenheit zu beraten oder zu vertreten. Das Mandat ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anwalt oder der Kanzlei. In der Regel schließen Sie diesen Vertrag mit der Kanzlei ab, nicht mit dem einzelnen angestellten Anwalt. Der Anwalt handelt für die Kanzlei und nicht für sich allein. Das bedeutet: Auch wenn Ihr Ansprechpartner die Kanzlei verlässt, bleibt Ihr Vertrag mit der Kanzlei bestehen
Wenn Ihr Anwalt die Kanzlei verlässt, endet in der Regel nicht automatisch Ihr Mandat. Die Kanzlei bleibt weiterhin Ihr Vertragspartner. Sie können verlangen, dass ein anderer Anwalt der Kanzlei Ihre Angelegenheit übernimmt. Die Kanzlei muss dafür sorgen, dass Ihre Sache weiter bearbeitet wird. Sie haben das Recht, zu erfahren, wer Ihr neuer Ansprechpartner ist. Die Kanzlei muss Sie informieren, wenn sich Ihr Ansprechpartner ändert
Manchmal ist das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Anwalt besonders eng. Dann kann es sein, dass Sie das Mandat nur wegen dieses speziellen Anwalts erteilt haben. In solchen Fällen können Sie das Mandat beenden, wenn Sie das möchten. Auch der Anwalt kann das Mandat beenden, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Das ist in § 627 BGB geregelt. Dieser Paragraph erlaubt es beiden Seiten, das Mandat jederzeit zu kündigen, wenn es auf besonderem Vertrauen beruht
Oft haben Sie Ihrem Anwalt eine Vollmacht erteilt. Das ist eine schriftliche Erlaubnis, Sie vor Gericht oder bei Behörden zu vertreten. Wenn der Anwalt die Kanzlei verlässt, erlischt seine Vollmacht in der Regel. Die Kanzlei kann aber einen anderen Anwalt bevollmächtigen. Sie sollten klären, ob Sie eine neue Vollmacht unterschreiben müssen
Sie sollten von der Kanzlei informiert werden, dass Ihr Anwalt die Kanzlei verlassen hat. Die Kanzlei sollte Ihnen mitteilen, wer Ihre Sache weiter bearbeitet. Sie können entscheiden, ob Sie das Mandat fortsetzen möchten. Wenn Sie mit dem neuen Anwalt nicht einverstanden sind, können Sie das Mandat kündigen. Sie können auch den Anwalt, der die Kanzlei verlassen hat, in seiner neuen Kanzlei beauftragen. Das ist Ihre freie Entscheidung. Sie müssen dann aber einen neuen Vertrag mit der neuen Kanzlei schließen
Wenn Sie das Mandat beenden und einen neuen Anwalt beauftragen, entstehen oft neue Kosten. Die Gebühren für den ersten Anwalt werden nicht auf die Gebühren des neuen Anwalts angerechnet. Das bedeutet: Sie müssen die Gebühren für beide Anwälte zahlen, wenn Sie wechseln. Das gilt auch dann, wenn der erste Anwalt schon Arbeit für Sie erledigt hat. Die Gerichte sagen: Die Arbeit des ersten Anwalts ist für Sie nutzlos, wenn Sie einen neuen Anwalt brauchen, um Ihr Ziel zu erreichen
Wenn der angestellte Anwalt Fehler gemacht hat, während er noch in der Kanzlei war, haftet die Kanzlei für diese Fehler. Das gilt auch, wenn der Anwalt die Kanzlei inzwischen verlassen hat. Sie können Ihre Ansprüche gegen die Kanzlei geltend machen.
Das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt ist von Vertrauen geprägt. Wenn Sie kein Vertrauen mehr in die Kanzlei oder den neuen Anwalt haben, können Sie das Mandat jederzeit beenden. Sie sind nicht verpflichtet, das Mandat fortzusetzen. Auch die Kanzlei kann das Mandat beenden, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist. Das ist gesetzlich geregelt
Wenn Ihr Anwalt in eine andere Kanzlei wechselt, können Sie ihm dorthin folgen. Sie müssen dann aber einen neuen Vertrag mit der neuen Kanzlei schließen. Ihre alte Kanzlei darf Ihre Unterlagen nur mit Ihrer Zustimmung an die neue Kanzlei weitergeben. Ihre Daten und Ihr Fall sind vertraulich. Ohne Ihre Zustimmung darf die Kanzlei keine Informationen weitergeben
Wenn Ihr Anwalt die Kanzlei verlassen hat, nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf. Klären Sie, wer Ihren Fall weiter bearbeitet. Überlegen Sie, ob Sie das Mandat fortsetzen oder wechseln möchten. Lassen Sie sich beraten, welche Schritte für Sie sinnvoll sind.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau auf, um Ihre individuelle Situation zu besprechen.
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