Deutsche Bahn haftet bei Unfällen auf Bahnhöfen

Mai 20, 2025

Deutsche Bahn haftet bei Unfällen auf Bahnhöfen

Bundesgerichtshof Urt. v. 17.01.2012, Az. X ZR 59/11

RA und Notar Krau

Bahnfahren soll sicher sein. Doch was passiert, wenn auf dem Bahnsteig ein Unfall passiert? Wer haftet dann für Ihre Verletzungen? Diese wichtige Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) geklärt.


Ihre Sicherheit hat Vorrang: Die Bahn haftet!

Sie erwarten, sicher ans Ziel zu kommen. Das gilt nicht nur im Zug selbst. Auch der Weg zum Gleis und von dort weg muss sicher sein. Genau das hat der BGH bestätigt.

Die Bahn ist verpflichtet, Sie auf dem gesamten Bahnhofsgelände zu schützen. Das schließt auch den Weg zum und vom Zug ein.


Ein Sturz auf dem Eis: Der Fall Solingen

Eine Frau stürzte auf einem eisglatten Bahnsteig in Solingen. Sie brach sich dabei das Handgelenk. Ihre Klage gegen die Deutsche Bahn hatte zunächst keinen Erfolg.

Der Grund: Die Bahn hatte den Winterdienst an eine andere Firma abgegeben.


Interne Regeln sind nicht Ihr Problem

Der BGH stellte klar: Es spielt keine Rolle, wie die Bahn intern organisiert ist.

Für Sie als Kunde gibt es nur einen Vertragspartner – die Deutsche Bahn.

Deutsche Bahn haftet bei Unfällen auf Bahnhöfen

Sie müssen sich nicht darum kümmern, wer für was zuständig ist. Die Bahn trägt die Verantwortung. Sie muss dafür sorgen, dass Sie sicher unterwegs sind.


Was bedeutet das für Sie?

Das Urteil stärkt Ihre Rechte als Reisender.

Wenn Sie sich auf einem Bahnhofsgelände verletzen, kann die Deutsche Bahn zur Rechenschaft gezogen werden. Sie können dann unter Umständen Schadensersatz fordern.


Wichtige Entscheidung für Bahnreisende

Dieses Urteil ist ein großer Schritt für alle Bahnreisenden. Es macht deutlich, dass die Bahn umfassend für Ihre Sicherheit sorgen muss.

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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