Deutsche Bahn haftet bei Unfällen auf Bahnhöfen

Mai 20, 2025

Deutsche Bahn haftet bei Unfällen auf Bahnhöfen

Bundesgerichtshof Urt. v. 17.01.2012, Az. X ZR 59/11

RA und Notar Krau

Bahnfahren soll sicher sein. Doch was passiert, wenn auf dem Bahnsteig ein Unfall passiert? Wer haftet dann für Ihre Verletzungen? Diese wichtige Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) geklärt.


Ihre Sicherheit hat Vorrang: Die Bahn haftet!

Sie erwarten, sicher ans Ziel zu kommen. Das gilt nicht nur im Zug selbst. Auch der Weg zum Gleis und von dort weg muss sicher sein. Genau das hat der BGH bestätigt.

Die Bahn ist verpflichtet, Sie auf dem gesamten Bahnhofsgelände zu schützen. Das schließt auch den Weg zum und vom Zug ein.


Ein Sturz auf dem Eis: Der Fall Solingen

Eine Frau stürzte auf einem eisglatten Bahnsteig in Solingen. Sie brach sich dabei das Handgelenk. Ihre Klage gegen die Deutsche Bahn hatte zunächst keinen Erfolg.

Der Grund: Die Bahn hatte den Winterdienst an eine andere Firma abgegeben.


Interne Regeln sind nicht Ihr Problem

Der BGH stellte klar: Es spielt keine Rolle, wie die Bahn intern organisiert ist.

Für Sie als Kunde gibt es nur einen Vertragspartner – die Deutsche Bahn.

Deutsche Bahn haftet bei Unfällen auf Bahnhöfen

Sie müssen sich nicht darum kümmern, wer für was zuständig ist. Die Bahn trägt die Verantwortung. Sie muss dafür sorgen, dass Sie sicher unterwegs sind.


Was bedeutet das für Sie?

Das Urteil stärkt Ihre Rechte als Reisender.

Wenn Sie sich auf einem Bahnhofsgelände verletzen, kann die Deutsche Bahn zur Rechenschaft gezogen werden. Sie können dann unter Umständen Schadensersatz fordern.


Wichtige Entscheidung für Bahnreisende

Dieses Urteil ist ein großer Schritt für alle Bahnreisenden. Es macht deutlich, dass die Bahn umfassend für Ihre Sicherheit sorgen muss.

Ihr Rechtsanwalt und Notar Krau.

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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