deutsche Erbschaftsteuer bei Erbfall nach italienischem Recht

Mai 15, 2025

deutsche Erbschaftsteuer bei Erbfall nach italienischem Recht

BFH Urteil vom 17. November 2021, II R 39/19

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

heute möchten wir Ihnen ein interessantes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen. Es geht um die Frage, wann Erbschaftsteuer anfällt, wenn ein Deutscher nach italienischem Recht erbt.

Erben in Italien: Wann fällt die Steuer in Deutschland an?

Stellen Sie sich vor, Sie erben von einem Verwandten in Italien. Nach italienischem Recht müssen Sie die Erbschaft offiziell annehmen.

Aber wann müssen Sie in Deutschland Erbschaftsteuer zahlen?

Genau darum ging es in dem Urteil des BFH vom 17. November 2021.

Der Fall kurz erklärt

Eine Frau mit italienischer Staatsangehörigkeit lebte in Deutschland. Ihr Vater, ebenfalls Italiener, starb in Italien und hinterließ ihr ein Drittel seines Vermögens.

Nach italienischem Recht musste die Frau die Erbschaft erst noch annehmen. Das tat sie einige Zeit später, nachdem sie nach Italien gezogen war.

Das deutsche Finanzamt meinte aber, die Erbschaftsteuer sei schon mit dem Tod des Vaters fällig geworden, als die Frau noch in Deutschland lebte.

Das sagt das Gericht

Der BFH gab dem Finanzamt Recht. Die Richter entschieden, dass die deutsche Erbschaftsteuer in diesem Fall mit dem Tod des Vaters anfällt und nicht erst mit der Annahme der Erbschaft durch die Tochter.

Warum ist das so?

Das deutsche Erbschaftsteuergesetz knüpft an den Zeitpunkt des Todes des Erblassers an.

Zwar ist die Annahme der Erbschaft nach italienischem Recht notwendig, sie wirkt aber auf den Zeitpunkt des Todes zurück.

Das bedeutet, rechtlich gesehen wird die Tochter so behandelt, als hätte sie die Erbschaft bereits mit dem Tod des Vaters angetreten.

deutsche Erbschaftsteuer bei Erbfall nach italienischem Recht

Keine aufschiebende Bedingung

Das Gericht sah die notwendige Annahme der Erbschaft nach italienischem Recht nicht als eine „aufschiebende Bedingung“ an.

Eine solche Bedingung würde den Eintritt der Rechtswirkung – also den Übergang des Vermögens – auf einen späteren, ungewissen Zeitpunkt verschieben.

Im italienischen Recht ist es aber so, dass die Annahme zwar notwendig ist, die Rechtsfolgen aber auf den Todestag zurückwirken.

Was bedeutet das für Sie?

Wenn Sie in Deutschland leben und nach italienischem Recht erben, sollten Sie Folgendes beachten:

Die deutsche Erbschaftsteuer kann bereits mit dem Tod des Erblassers fällig werden, auch wenn Sie die Erbschaft nach italienischem Recht erst später annehmen.

Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers ist entscheidend für die Frage, ob Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Wir hoffen, wir konnten Ihnen dieses komplexe Thema verständlich näherbringen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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