Die 100 %-Steuerbefreiung beim Betriebsvermögen
Wenn Sie ein Unternehmen erben oder geschenkt bekommen, gibt es die Möglichkeit, eine Steuerbefreiung von 100 % des begünstigten Betriebsvermögens zu erhalten. Das bedeutet, dass Sie auf diesen Teil des Erbes oder der Schenkung keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer zahlen müssen. Diese Option ist besonders attraktiv, weil sie eine vollständige Steuerbefreiung bietet, aber sie ist an strengere Bedingungen geknüpft als die übliche 85 %-Befreiung.
Normalerweise können Sie 85 % des Wertes eines Betriebsvermögens steuerfrei erhalten. Die hier beschriebene „weiterreichende Verschonungsoption“ ermöglicht es Ihnen, 100 % dieses Wertes steuerfrei zu bekommen. Dafür müssen Sie als Erwerber, also die Person, die das Unternehmen erbt oder geschenkt bekommt, eine unwiderrufliche Erklärung abgeben. Das bedeutet, dass Sie Ihre Entscheidung später nicht mehr rückgängig machen können.
Um die 100 %-Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie folgende verschärfte Bedingungen beachten:
Das Gesetz gibt keinen genauen Zeitpunkt vor, wann Sie diese Erklärung abgeben müssen. Es ist jedoch festgelegt, dass der Antrag bis zum Eintritt der materiellen Bestandskraft der Festsetzung der Erbschaftsteuer gestellt werden kann. Das bedeutet, Sie haben Zeit, den Antrag zu stellen, solange der Erbschaftsteuerbescheid noch nicht endgültig bindend ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die 100 %-Steuerbefreiung eine attraktive Option ist, um die Steuerlast bei der Unternehmensnachfolge zu minimieren. Sie erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und die strikte Einhaltung der genannten Bedingungen, insbesondere in Bezug auf die Lohnsummenentwicklung und die Behaltensfristen. Es ist ratsam, sich hierzu fachkundig beraten zu lassen, um alle Voraussetzungen optimal zu erfüllen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.