
Die Absicherung der Pflegeverpflichtung durch die Reallast im Grundbuch
Hier findest du eine umfassende und leicht verständliche Erklärung zum Thema Pflegeverpflichtungen bei Immobilienübertragungen. In diesem Text erfährst du, wie man die Pflege im Alter absichert, wenn man ein Haus oder eine Wohnung an die nächste Generation übergibt.
Wenn Menschen ihr Eigentum, zum Beispiel ein Wohnhaus, schon zu Lebzeiten an ihre Kinder oder andere Verwandte übergeben, möchten sie meistens im Gegenzug eine Sicherheit haben. Eine der wichtigsten Absicherungen ist die sogenannte Pflegeklausel. Diese Klausel regelt, dass der neue Eigentümer den ehemaligen Besitzer im Alter oder bei Krankheit pflegt und versorgt.
Damit diese Vereinbarung nicht nur ein leeres Versprechen bleibt, gibt es rechtliche Möglichkeiten, sie fest zu verankern. Das Gesetz bietet hierfür die „Reallast“ an. Eine Reallast im Grundbuch sorgt dafür, dass die Verpflichtung zur Pflege fest mit dem Grundstück verbunden ist. Das gibt dem Übergeber die Sicherheit, dass er nicht leer ausgeht, wenn er Hilfe benötigt.
Ein großes Problem bei solchen Verträgen war früher oft die Frage: Was genau muss der neue Besitzer eigentlich tun? „Pflege“ kann vieles bedeuten. Damit ein Vertrag gültig ist, muss die Leistung aber „bestimmbar“ sein. Das bedeutet, man muss klar sagen können, was verlangt wird.
Experten und Gerichte haben hierfür Lösungen gefunden. Wenn eine Person voll pflegebedürftig wird, kann man den Aufwand an den Kosten messen, die eine professionelle Pflegekraft kosten würde. So lässt sich ein Geldwert festlegen. Auch wenn man im Vertrag vereinbart, dass die Pflege persönlich durch die Verwandten erbracht werden soll, ist das rechtlich möglich.
Niemand kann zu Unmöglichem gezwungen werden. Deshalb ist die persönliche Pflegepflicht immer an die „Zumutbarkeit“ geknüpft. Das bedeutet, dass man Rücksicht auf das Leben desjenigen nimmt, der die Pflege leisten soll.
Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle:
Das oberste deutsche Gericht hat entschieden, dass eine Pflegeklausel auch dann gültig ist, wenn man diese persönlichen Umstände berücksichtigt. Das macht es viel einfacher, solche Klauseln in das Grundbuch einzutragen und rechtlich abzusichern.
In einem Übergabevertrag steht oft genau drin, welche Aufgaben übernommen werden müssen. Meistens geht es um die „sorgsame Versorgung und Pflege“. Das bedeutet, dass der neue Besitzer dem alten Besitzer im Alltag hilft.
Dazu gehören vor allem Dinge, die man selbst nicht mehr schafft. Man nennt das die „Verrichtungen des täglichen Lebens“. Hierzu zählen zum Beispiel:
Wichtig ist: Meistens ist damit nicht die medizinische Fachpflege gemeint. Wenn jemand Spritzen braucht oder komplizierte Verbände gewechselt werden müssen, ist das Aufgabe von ausgebildetem Fachpersonal. Die private Pflegeklausel deckt den normalen Alltag ab.
Es gibt Situationen, in denen der neue Besitzer nicht pflegen muss. Das ist wichtig, damit das System fair bleibt.
Wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder in einer Kur ist, „ruht“ die Pflicht. Das bedeutet, in dieser Zeit muss der Verwandte keine Leistungen erbringen und auch keinen Ersatz zahlen. Das Gleiche gilt oft, wenn ein dauerhafter Umzug in ein Pflegeheim notwendig wird, weil die Pflege zu Hause medizinisch nicht mehr machbar ist.
Heutzutage bekommen viele Menschen Geld von der Pflegeversicherung. In vielen Verträgen steht, dass die private Pflegepflicht insoweit ruht, wie Leistungen von der Versicherung kommen. Wenn der Pflegende aber das Pflegegeld der Versicherung bekommt, muss er im Gegenzug auch die entsprechenden Leistungen erbringen.
Die Pflicht endet meistens ganz, wenn der Pflegende selbst stirbt oder wenn die Pflege zu Hause medizinisch nicht mehr vertretbar ist. Auch wenn es dem Pflegenden aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht mehr zugemutet werden kann, kann die Pflicht enden. Um Streit zu vermeiden, kann man im Vertrag festlegen, dass in solchen Fällen ein Gutachter entscheidet.
Man kann im Vertrag auf eine Sicherung im Grundbuch verzichten, aber das ist riskant. Wenn der neue Eigentümer das Haus verkauft oder Schulden macht, könnte das Versprechen zur Pflege wertlos werden.
Sicherer ist es, eine Reallast eintragen zu lassen. Damit ist der Anspruch auf Pflege wie eine Hypothek auf dem Haus gespeichert. Selbst wenn das Haus den Besitzer wechselt, bleibt die Verpflichtung zur Pflege (oder ein entsprechender Geldausgleich) oft bestehen. Das ist eine lebenswichtige Versicherung für den Senior, der sein Heim abgegeben hat.
Im Jahr 2017 gab es in Deutschland große Änderungen in der Pflegeversicherung. Die alten „Pflegestufen“ wurden durch „Pflegegrade“ ersetzt. Das hat viele Menschen verunsichert, die schon vor Jahren einen Vertrag unterschrieben haben.
Wenn in einem alten Vertrag einfach nur von „Pflegebedarf“ die Rede ist, ändert sich meist nichts. Der Vertrag wird einfach weiter so ausgeführt wie bisher. Schwieriger ist es, wenn im Vertrag ganz konkret auf die alten „Pflegestufen 1, 2 oder 3“ Bezug genommen wurde.
Rechtlich gesehen bleiben diese Verträge meist gültig. Aber weil der Medizinische Dienst heute ganz andere Kriterien prüft als früher, kann es zu Streit kommen. Was früher Stufe 1 war, passt heute nicht mehr genau auf einen bestimmten Pflegegrad. Um Ärger in der Familie zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, solche alten Klauseln von einem Experten prüfen und eventuell klarstellen zu lassen. Das sorgt für Rechtssicherheit für beide Seiten.
Ein Punkt, den viele unterschätzen, ist der Zugriff des Sozialamtes. Wenn der Übergeber der Immobilie später im Heim lebt und sein eigenes Geld nicht reicht, springt oft das Sozialamt ein. Das Amt versucht dann manchmal, sich das Geld vom Beschenkten zurückzuholen.
Dabei können auch die alten Pflegeversprechen eine Rolle spielen. Das Sozialamt kann behaupten, dass die Pflegeverpflichtung in eine Geldzahlung umgewandelt wurde. Deshalb ist es so wichtig, die Verträge von Anfang an wasserdicht und klug zu gestalten. Nur so schützt man das Familienvermögen und sorgt dafür, dass der Wille der Beteiligten auch wirklich umgesetzt wird.
Die Absicherung der Pflege durch eine Reallast oder eine Pflegeklausel ist ein komplexes Feld. Es geht nicht nur um Paragrafen, sondern um die Existenzsicherung im Alter und den Frieden in der Familie. Ein gut geschriebener Vertrag verhindert, dass später über Begriffe wie „Zumutbarkeit“ oder „Pflegegrad“ gestritten wird.
Da jede familiäre Situation anders ist und die rechtlichen Details oft im Verborgenen liegen, sollte man hier keine Experimente wagen. Eine professionelle Beratung schützt vor bösen Überraschungen und sorgt dafür, dass die Immobilie sicher in der nächsten Generation ankommt, während die Senioren ihren Lebensabend sorgenfrei genießen können.
Bei allen Fragen zu diesem Thema, zur Gestaltung von Übergabeverträgen oder zur Anpassung alter Pflegeklauseln sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Wir empfehlen Ihnen, für eine individuelle Beratung mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufzunehmen.
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