
Die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu illegalen Abschalteinrichtungen im Dieselskandal – Ein umfassender Bericht für Verbraucher
Die rechtliche Lage für Käufer von Diesel-Fahrzeugen hat sich in den letzten Jahren grundlegend verbessert. Lange Zeit hatten es Verbraucher schwer, gegen große Automobilhersteller vor Gericht zu gewinnen. Früher mussten Sie als Kläger beweisen, dass der Hersteller Sie absichtlich und auf eine besonders verwerfliche Art geschädigt hat. Man sprach hier von einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Dieser Nachweis war oft fast unmöglich zu führen, da man tiefe Einblicke in die internen Entscheidungen der Konzerne benötigt hätte.
Seit dem Jahr 2023 gibt es jedoch eine sensationelle Wende in der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige harte Linie aufgegeben. Das liegt vor allem an wegweisenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Heute ist es für Sie als Käufer viel einfacher, Schadensersatz zu erhalten. Es reicht nun aus, wenn der Hersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Das bedeutet, der Hersteller war unvorsichtig und hat gegen europäische Regeln verstoßen. In diesem Bericht erfahren Sie alles über den neuen sogenannten Differenzschaden und wie Sie davon profitieren können.
Der Bundesgerichtshof ist das höchste Gericht in Deutschland für zivile Streitigkeiten. Er muss sich an die Vorgaben des europäischen Rechts halten. Der Europäische Gerichtshof hat im März 2023 entschieden, dass die europäischen Abgasregeln nicht nur die Umwelt schützen sollen. Sie schützen auch das Interesse von jedem einzelnen Käufer. Wenn Sie ein Auto kaufen, dürfen Sie darauf vertrauen, dass alle technischen Einrichtungen darin legal sind.
Wenn ein Hersteller eine illegale Abschalteinrichtung einbaut, enttäuscht er dieses Vertrauen. Das Auto hat dann ein Risiko, zum Beispiel eine Stilllegung durch die Behörden. Dieses Risiko macht das Auto weniger wert. Der Bundesgerichtshof hat diese Sichtweise im Juni 2023 übernommen. Damit hat er den Weg für hunderttausende neue Klagen geebnet.
Ohne die Richter aus Luxemburg wäre diese Entwicklung nicht möglich gewesen. In einem Verfahren gegen Mercedes-Benz stellten sie klar, dass Käufer einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn europäisches Recht verletzt wurde. Dieses Urteil mit dem Aktenzeichen C-100/21 war der entscheidende Auslöser. Es zwang den Bundesgerichtshof dazu, seine bisherige Rechtsprechung anzupassen.
Der europäische Gerichtshof hat im Jahr 2025 sogar noch einmal nachgelegt. Im Urteil C-666/23 bestätigte er, dass die deutschen Regeln zum Differenzschaden grundsätzlich mit dem europäischen Recht vereinbar sind. Er betonte dabei, dass die Entschädigung für Sie als Käufer angemessen sein muss. Eine Entschädigung darf nicht so klein sein, dass sie gar keine Wirkung mehr hat.
Der wichtigste Begriff in der aktuellen Rechtsprechung ist der Differenzschaden. Das ist eine Form von Schadensersatz, die für Sie als Verbraucher sehr vorteilhaft ist. Beim Differenzschaden geht es darum, dass Sie für das Auto beim Kauf zu viel bezahlt haben. Hätten Sie gewusst, dass das Auto eine illegale Abschalteinrichtung hat, hätten Sie einen niedrigeren Preis verhandelt oder das Auto gar nicht gekauft.
Diesen Preisunterschied muss der Hersteller Ihnen nun erstatten. Das Besondere ist: Sie dürfen Ihr Auto behalten. Sie müssen es nicht an den Hersteller zurückgeben, wie es früher oft der Fall war. Sie erhalten also eine Geldzahlung und können das Fahrzeug trotzdem weiter für Ihren Alltag nutzen.
Der Bundesgerichtshof hat einen Rahmen festgelegt, in dem sich der Schadensersatz bewegen soll. Dieser liegt zwischen 5 Prozent und 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises. Wie viel genau Sie bekommen, entscheidet der Richter in Ihrem individuellen Fall. Er schätzt den Schaden, den die illegale Technik verursacht hat.
In der folgenden Tabelle sehen Sie Beispiele, wie hoch diese Entschädigung je nach Kaufpreis ausfallen kann:
| Kaufpreis des Fahrzeugs | Schadensersatz (5 %) | Schadensersatz (10 %) | Schadensersatz (15 %) |
| 15.000 Euro | 750 Euro | 1.500 Euro | 2.250 Euro |
| 25.000 Euro | 1.250 Euro | 2.500 Euro | 3.750 Euro |
| 35.000 Euro | 1.750 Euro | 3.500 Euro | 5.250 Euro |
| 50.000 Euro | 2.500 Euro | 5.000 Euro | 7.500 Euro |
| 80.000 Euro | 4.000 Euro | 8.000 Euro | 12.000 Euro |
Diese Beträge sind Schätzwerte basierend auf der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Oft setzen Gerichte den Wert bei etwa 10 Prozent an.
Das ist der größte Durchbruch für Sie. Früher war Paragraph 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches die einzige Chance. Das Gericht verlangte den Beweis, dass der Hersteller Sie bewusst getäuscht hat. Da die Hersteller meistens behaupteten, die Technik sei aus technischen Gründen zum Motorschutz notwendig, scheiterten viele Klagen.
Heute nutzen Anwälte Paragraph 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Verbindung mit europäischem Recht. Hier reicht schon einfache Fahrlässigkeit aus. Wenn der Hersteller unvorsichtig war und nicht genau geprüft hat, ob die Technik erlaubt ist, haftet er bereits. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass die Hersteller hier eine große Verantwortung tragen.
Ein zentraler Punkt im Abgasskandal ist das sogenannte Thermofenster. Das ist eine Software, welche die Reinigung der Abgase steuert. Die Steuerung hängt von der Außentemperatur ab. Wenn es draußen kälter oder wärmer ist als in einem bestimmten Bereich, wird die Abgasreinigung reduziert oder ganz abgeschaltet. Das führt dazu, dass das Auto auf der Straße viel mehr schädliche Stickoxide ausstößt als auf dem Prüfstand.
Auf dem Prüfstand herrschen meistens milde Temperaturen um die 23 Grad Celsius. Da funktioniert die Reinigung perfekt. Aber im normalen deutschen Wetter ist es oft viel kälter. Dann schaltet das Thermofenster die Reinigung ab. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass solche Einrichtungen fast immer unzulässig sind. Sie sind nur erlaubt, wenn sie ganz schwere Schäden am Motor verhindern, die zu Unfällen führen könnten.
Die Automobilhersteller wie Mercedes-Benz, Volkswagen, Audi und BMW haben das Thermofenster branchenweit eingesetzt. Sie behaupteten lange, es diene dem Schutz des Motors vor Verschmutzung oder Schäden. Die Gerichte glauben das heute meistens nicht mehr.
Man geht davon aus, dass die Technik vor allem genutzt wurde, um Kosten zu sparen oder die Leistung des Autos zu erhalten. Das Interesse an Profit stand hier oft über dem Schutz der Umwelt und der Ehrlichkeit gegenüber den Kunden. Da fast jeder Dieselmotor ein Thermofenster hat, sind auch fast alle Diesel-Fahrer potenziell von diesem Skandal betroffen.
Nicht nur Volkswagen ist vom Dieselskandal betroffen. Die Liste der Hersteller, die illegale Abschalteinrichtungen verwendet haben sollen, ist in den letzten Jahren immer länger geworden. Auch Luxusmarken und Hersteller von Nutzfahrzeugen stehen im Fokus der Justiz.
| Hersteller | Betroffene Marken und Bereiche |
| Volkswagen Konzern | VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda |
| Mercedes-Benz | Pkw der A-, B-, C-, E- und S-Klasse sowie V-Klasse |
| Bayerische Motoren Werke | BMW Modelle mit Dieselmotoren (Euro 5 und Euro 6) |
| Stellantis / Fiat | Fiat, Opel, Alfa Romeo, Jeep, Peugeot |
| Weitere Hersteller | Ford, Renault, Volvo, Hyundai, Nissan, Mitsubishi u.a. |
Besonders viele Rückrufe gab es zuletzt bei Mercedes-Benz und Volkswagen. Im Herbst 2024 mussten zum Beispiel rund 340.000 Fahrzeuge von VW in die Werkstatt, darunter Modelle wie der Crafter, der Transporter T5 und der Polo. Auch Audi rief 150.000 Fahrzeuge der Modelle A4 bis A8 sowie Q5 und Q7 zurück.
Ein sehr wichtiges Thema für viele Urlauber sind Wohnmobile. Viele dieser Fahrzeuge basieren auf dem Fahrgestell und dem Motor des Fiat Ducato. Auch bei diesen Motoren wurden illegale Abschalteinrichtungen festgestellt. Der Bundesgerichtshof hat im November 2023 eine wichtige Entscheidung getroffen: Die Regeln für Diesel-Pkw gelten auch für Wohnmobile.
Das ist für Sie als Besitzer eines Wohnmobils eine sehr gute Nachricht. Wohnmobile sind oft sehr teuer in der Anschaffung. Ein Schadensersatz von 5 bis 15 Prozent kann hier eine sehr große Summe ausmachen. Selbst wenn das Wohnmobil in Italien zugelassen wurde, können Sie in Deutschland klagen, wenn es hier verkauft wurde.
Viele Jahre lang hieß es, dass nur deutsche Hersteller manipuliert hätten. Doch Untersuchungen zeigten, dass auch Motoren von Fiat und Iveco betroffen sind. In Wohnmobilen werden oft Motoren der Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 verwendet. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt bereits seit 2020 wegen dieser Manipulationen.
Gerichte haben Fiat bereits zu Schadensersatz verurteilt. Es ist nun klar, dass auch hier ein Anspruch auf Differenzschaden besteht. Da fast alle großen Wohnmobil-Marken das Fahrwerk von Fiat nutzen, betrifft dieser Skandal eine riesige Anzahl von Campern in Deutschland.
Da Wohnmobile oft Preise von 60.000 Euro bis über 100.000 Euro erreichen, ist der Differenzschaden hier besonders attraktiv. Bei einem Kaufpreis von 80.000 Euro könnten Sie zum Beispiel bis zu 12.000 Euro als Entschädigung erhalten. Sie dürfen das Wohnmobil behalten und damit weiterhin in den Urlaub fahren.
Früher haben Gerichte oft die gefahrenen Kilometer sehr stark angerechnet. Da Wohnmobile oft lange Strecken fahren, blieb am Ende manchmal kein Geld mehr übrig. Diese „Nullbewertung“ ist nach der neuen Rechtsprechung nicht mehr zulässig. Sie haben einen garantierten Anspruch auf eine angemessene Wiedergutmachung.
Ein technischer, aber wichtiger Punkt ist die Frage: Wird mir abgezogen, dass ich das Auto schon lange gefahren habe? Die Antwort lautet: Ja, aber viel weniger als früher. Man nennt das die Vorteilsausgleichung. Wenn Sie ein Auto nutzen, haben Sie einen Vorteil davon. Dieser Vorteil wird normalerweise vom Schadensersatz abgezogen.
Beim neuen Differenzschaden hat der Bundesgerichtshof jedoch festgelegt, dass Sie nicht leer ausgehen dürfen. Selbst wenn Sie schon 200.000 Kilometer gefahren sind, muss Ihnen ein Schadensersatz bleiben. Der Europäische Gerichtshof hat im August 2025 bestätigt, dass die Entschädigung immer angemessen sein muss. Eine Kürzung auf Null, nur weil das Auto schon alt ist, ist heute fast unmöglich.
Der Bundesgerichtshof hat im November 2023 klargestellt, wie der Restwert des Fahrzeugs zu berücksichtigen ist. Wenn Sie Schadensersatz fordern, wird geschaut, was das Auto heute noch wert ist. Dieser Restwert wird angerechnet, egal ob Sie das Auto bereits verkauft haben oder nicht.
Das ist für Sie ein Vorteil, weil die Berechnung dadurch klarer wird. Sie müssen nicht beweisen, für wie viel Geld Sie das Auto verkauft haben. Das Gericht nutzt Standardwerte für die Schätzung. So wird das Verfahren für Sie schneller und unkomplizierter.
Wenn Sie Ihr Auto beruflich nutzen und sehr viele Kilometer zurücklegen, war eine Klage früher oft sinnlos. Das ist jetzt vorbei. Die neue Rechtsprechung schützt explizit auch Vielfahrer. Da der Differenzschaden auf den Moment des Kaufes schaut, ist Ihr Schaden damals entstanden.
Wie viele Kilometer Sie danach gefahren sind, ist zweitrangig. Entscheidend ist, dass Sie beim Kauf zu viel bezahlt haben für ein Auto, das nicht den gesetzlichen Regeln entsprach. Das macht den Differenzschaden zur besten Option für alle Besitzer von Diesel-Fahrzeugen mit hoher Laufleistung.
Wenn Ihr Auto von einem Rückruf betroffen ist, bietet der Hersteller oft ein Software-Update an. Dieses Update soll die illegale Abschalteinrichtung entfernen. Viele Hersteller behaupten, das Auto sei danach technisch einwandfrei und sauber. Doch für Sie als Besitzer gibt es hier zwei große Probleme.
Erstens kann das Update Ihrem Motor schaden. Zweitens ändert das Update nichts daran, dass Sie beim Kauf betrogen wurden. Sie haben immer noch einen Anspruch auf Schadensersatz, auch wenn das Update bereits aufgespielt wurde. Das Gericht schaut auf den Zustand beim Kauf des Wagens.
Viele Experten und auch die Hersteller selbst warnen vor den Folgen der Software-Updates. Da der Motor nun anders arbeitet, um die Abgase besser zu reinigen, werden bestimmte Teile stärker belastet. Dies kann zu folgenden Problemen führen:
Wegen dieser Risiken ist es absolut gerechtfertigt, dass Sie eine finanzielle Entschädigung fordern. Sie müssen diese technischen Nachteile nicht einfach hinnehmen.
Der Europäische Gerichtshof hat im August 2025 klargestellt: Auch wenn eine illegale Abschalteinrichtung erst durch ein Update aufgespielt wird, haftet der Hersteller. Das kommt vor, wenn das Update zwar eine alte Funktion löscht, aber eine neue illegale Funktion (wie ein neues Thermofenster) installiert.
Für Sie bedeutet das: Lassen Sie sich nicht von den Herstellern beruhigen. Ein Update heilt den rechtlichen Schaden nicht. Sie haben weiterhin das Recht auf Ihren Differenzschaden. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat viele dieser Updates zwar genehmigt, aber Gerichte haben bereits entschieden, dass diese Genehmigungen oft falsch waren.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist die Behörde, die für die Zulassung von Autos in Deutschland zuständig ist. Im Dieselskandal spielte das KBA eine umstrittene Rolle. Lange Zeit hat die Behörde viele Abschalteinrichtungen und Thermofenster der Hersteller als zulässig angesehen und genehmigt. Die Hersteller nutzen das heute oft als Ausrede. Sie sagen: „Das KBA hat es erlaubt, also haben wir nicht fahrlässig gehandelt“.
Doch diese Ausrede zieht vor Gericht immer seltener. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat im September 2025 entschieden, dass die Genehmigungen des KBA für viele Thermofenster rechtswidrig waren. Die Behörde hätte diese Technik niemals erlauben dürfen.
Der Europäische Gerichtshof hat hierzu ein klares Urteil gefällt. Nur weil eine Behörde ein Auto zugelassen hat, heißt das nicht, dass der Hersteller nicht haftet. Der Hersteller ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Technik den Gesetzen entspricht. Er kann sich nicht hinter einer fehlerhaften Entscheidung des KBA verstecken.
Man nennt dies den Ausschluss des sogenannten Verbotsirrtums. Ein Hersteller kann sich nicht darauf berufen, dass er dachte, sein Handeln sei erlaubt, wenn er die Regeln der EU hätte kennen müssen. Für Sie als Käufer ist das ein großer Vorteil, da der Hersteller nun die volle Verantwortung für seine illegale Software tragen muss.
Nicht nur einzelne Käufer wehren sich. Auch Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe klagen gegen das Kraftfahrt-Bundesamt. Sie fordern, dass das KBA härter gegen die Hersteller durchgreift. In einigen Fällen fordern sie sogar, dass Autos ganz stillgelegt werden müssen, wenn sie nicht sauber gemacht werden können.
Diese Klagen erhöhen den Druck auf die gesamte Branche. Wenn das KBA gezwungen wird, seine Genehmigungen zurückzunehmen, wird der Beweis für Ihren Schadensersatz noch einfacher. Es ist also eine sehr dynamische Zeit, in der fast jeden Monat neue positive Nachrichten für Verbraucher veröffentlicht werden.
Wenn Sie einen Diesel besitzen, sollten Sie nicht länger warten. Die neue Rechtsprechung bietet Ihnen eine historische Chance, Geld zurückzubekommen. Viele Verfahren sind heute viel schneller als früher, da die Grundfragen durch den Bundesgerichtshof bereits geklärt sind.
Hier ist eine Checkliste für Sie:
Ein wichtiges Thema ist die Verjährung Ihrer Ansprüche. Normalerweise verjähren solche Ansprüche nach drei Jahren. Aber Achtung: Da der Bundesgerichtshof seine Meinung erst im Juni 2023 geändert hat, fangen für viele Menschen die Fristen neu an zu laufen.
Für viele Motoren wie den EA 288 oder für Fahrzeuge von Marken wie Mercedes, BMW und Fiat ist es noch nicht zu spät. Aber Sie sollten trotzdem zügig handeln. Wer zu lange wartet, riskiert, dass seine Ansprüche verfallen. Eine frühzeitige Prüfung Ihres Falles ist der sicherste Weg.
Wenn Sie Ihr Auto über einen Kredit der Herstellerbank finanziert haben, gibt es oft noch eine andere Möglichkeit: den Widerruf des Darlehensvertrags. Viele dieser Verträge enthalten kleine Fehler. Wenn das der Fall ist, können Sie den Vertrag auch heute noch widerrufen.
Die Folge eines Widerrufs ist meistens: Sie geben das Auto zurück und erhalten alle gezahlten Raten und die Anzahlung zurück. Das kann finanziell sogar noch besser sein als der Differenzschaden. Ein spezialisierter Anwalt kann beide Wege für Sie prüfen und den für Sie lukrativsten Weg wählen.
Auch im Jahr 2026 bleibt der Dieselskandal aktuell. Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof neue Fragen vorgelegt. Dabei geht es zum Beispiel darum, ob Firmen wie Porsche ihre Aktionäre belogen haben. Das zeigt, dass der Skandal noch lange nicht ausgestanden ist.
Für Sie bedeutet das: Die Rechtsprechung wird immer verbraucherfreundlicher. Die Hürden für die Hersteller werden immer höher. Die Gerichte haben verstanden, dass die Autokonzerne jahrelang auf Kosten der Kunden und der Umwelt Gewinne gemacht haben. Jetzt ist die Zeit der Wiedergutmachung gekommen.
Die neuesten Urteile aus 2025 und die kommenden Entscheidungen für 2026 lassen den Herstellern kaum noch Spielraum. Sie können sich weder auf das KBA noch auf technische Notwendigkeiten berufen. Der Schutz des Käufers steht nun im Mittelpunkt.
Wenn Sie also ein Auto mit einem Thermofenster besitzen, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Schadensersatz erhalten, heute so hoch wie nie zuvor. Nutzen Sie diese Chance und lassen Sie sich nicht von den Konzernen einschüchtern.
Zum Abschluss noch einmal die wichtigsten Erkenntnisse für Sie:
Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und wie viel Geld Ihnen zusteht, sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr Kontakt aufnehmen. Dort erhalten Sie eine professionelle Einschätzung Ihrer Situation und Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Turnstile. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen