Die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB)

November 3, 2024

Die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) sind allgemeine Geschäftsbedingungen, die die Rechte und Pflichten

von Versicherungsnehmern und Versicherern im Bereich der Rechtsschutzversicherung regeln.

Sie werden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) herausgegeben und von den meisten Rechtsschutzversicherern verwendet.

Hier ist eine Übersicht über die wichtigsten Punkte der ARB:

1. Was ist versichert?

  • Versicherte Rechtsgebiete: Die ARB definieren die Rechtsgebiete, in denen Versicherungsschutz besteht. Dazu gehören in der Regel:
    • Arbeitsrechtsschutz
    • Verkehrsrechtsschutz
    • Vertragsrechtsschutz
    • Strafrechtsschutz
    • Verwaltungsrechtsschutz
    • Immobilienrechtsschutz
    • Familien- und Erbrechtsschutz
  • Versicherte Personen: Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Regel auf den Versicherungsnehmer, seinen Ehegatten/Lebenspartner und minderjährige Kinder.
  • Versicherte Leistungen: Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten:
    • Anwaltskosten
    • Gerichtskosten
    • Zeugenentschädigungen
    • Sachverständigenkosten
    • Kosten des Gegners, wenn diese vom Versicherungsnehmer zu tragen sind

Die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB)

2. Was ist nicht versichert?

  • Streitigkeiten vor Vertragsabschluss: Rechtsschutz besteht in der Regel nicht für Streitigkeiten, die bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags entstanden sind.
  • Vorsätzliche Straftaten: Für vorsätzliche Straftaten wird in der Regel kein Rechtsschutz gewährt.
  • Bestimmte Rechtsgebiete: Die ARB schließen bestimmte Rechtsgebiete vom Versicherungsschutz aus, z.B.
    • Steuerrecht
    • Wettbewerbsrecht
    • Urheberrecht
  • Weitere Ausschlüsse: Die ARB enthalten weitere Ausschlüsse, z.B. für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kapitalanlagen, Spekulationsgeschäften oder dem Erwerb von Grundstücken.

3. Wartezeiten:

  • In vielen Rechtsschutzversicherungen gilt eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsabschluss. Das bedeutet, dass in dieser Zeit kein Versicherungsschutz besteht.
  • Für bestimmte Rechtsgebiete können längere Wartezeiten gelten, z.B. für den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.

Die allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB)

4. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers:

  • Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich über den Eintritt eines Rechtsschutzfalls zu informieren.
  • Er muss dem Versicherer alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen.
  • Er darf ohne Zustimmung des Versicherers keinen Anwalt beauftragen oder einen Prozess führen.

5. Leistungsausschlüsse:

  • Der Versicherer kann Leistungen ablehnen, wenn der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten verletzt hat.
  • Er kann Leistungen auch ablehnen, wenn die Rechtsverfolgung aussichtslos oder mutwillig erscheint.

6. Besonderheiten:

  • Selbstbeteiligung: Viele Rechtsschutzversicherungen sehen eine Selbstbeteiligung vor, die der Versicherungsnehmer im Rechtsschutzfall selbst tragen muss.
  • Deckungssumme: Die ARB legen eine Deckungssumme fest, bis zu der der Versicherer die Kosten übernimmt.
  • Prämienanpassung: Der Versicherer kann die Prämien an die Entwicklung der Schadenkosten anpassen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die ARB sind sehr umfangreich und komplex. Es ist daher ratsam, die Bedingungen vor Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sorgfältig zu lesen.
  • Im Zweifel sollte man sich von einem Versicherungsexperten beraten lassen.
  • Die ARB werden regelmäßig aktualisiert. Es ist daher wichtig, sich über die aktuelle Fassung der Bedingungen zu informieren.

RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

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