
Die Ausgestaltung des Rückforderungsrechts bei der Übertragung von Immobilien
Wenn Menschen größere Werte wie Immobilien oder Grundstücke verschenken, geschieht dies oft mit gemischten Gefühlen. Einerseits möchte man der nächsten Generation helfen. Andererseits möchte man die Kontrolle nicht ganz verlieren. Das Gesetz bietet hier zwar einige Möglichkeiten, doch diese sind oft nicht ausreichend. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass gesetzliche Regeln allein zu unsicher sind.
Das Gesetz sieht vor, dass man eine Schenkung nur unter sehr schweren Bedingungen zurückfordern kann. Ein bekanntes Beispiel ist der sogenannte grobe Undank. Das bedeutet, der Beschenkte müsste sich eine schwere Verfehlung gegen den Schenker zuschulden kommen lassen. Das klingt in der Theorie einfach, ist in der Praxis aber extrem schwer zu beweisen. Solche Fälle landen oft vor Gericht und führen zu langen, teuren Streitigkeiten.
Deshalb ist es für jeden, der etwas verschenkt, wichtig, über eigene Regeln nachzudenken. Man nennt diese vertragliche Rückforderungsrechte. Diese Regeln schreibt man direkt in den Vertrag beim Notar. Wenn man sich entscheidet, auf solche Rechte zu verzichten, sollte man auch das klar im Dokument festhalten. So wissen später alle Beteiligten genau, was vereinbart wurde.
Es gibt viele verschiedene Gründe, warum sich Schenker absichern wollen. Hier sind die wichtigsten Punkte:
Man darf es aber auch nicht übertreiben. Wenn der Katalog an Gründen für eine Rückforderung zu lang ist, fühlt sich der Beschenkte eingeengt. Er kann dann vielleicht keinen Kredit auf das Haus aufnehmen oder hat keine Lust, in Renovierungen zu investieren. Man muss hier also ein gesundes Mittelmaß finden.
Ein großer Fehler bei Schenkungsverträgen kann die sogenannte „auflösende Bedingung“ sein. Das bedeutet: Sobald ein bestimmtes Ereignis eintritt (zum Beispiel der Beschenkte wird zahlungsunfähig), fällt das Geschenk automatisch an den Schenker zurück.
Das klingt erst einmal praktisch, hat aber große Nachteile:
Experten raten daher zum sogenannten Optionsmodell. Hierbei entsteht der Anspruch auf Rückgabe nicht von selbst. Der Schenker erhält stattdessen ein Wahlrecht. Er kann entscheiden, ob er das Geschenk zurückhaben möchte oder nicht.
Damit dieses Modell funktioniert, müssen im Vertrag klare Regeln stehen:
Ein Beispiel: Wenn der Beschenkte das Haus ohne Erlaubnis verkauft, hat der Schenker drei Monate Zeit, die Rückgabe zu verlangen. Verstreicht die Zeit, bleibt alles beim Beschenkten. Das schafft Klarheit für beide Seiten.
Eine ganz wichtige Frage ist, ob das Recht auf Rückforderung nur für den Schenker persönlich gilt. Man spricht hier von der Höchstpersönlichkeit. Das bedeutet: Nur der Schenker selbst darf entscheiden. Weder ein Erbe noch ein gerichtlich bestellter Betreuer können diese Entscheidung treffen.
Das ist oft gewollt, damit die Schenkung nicht zum Spielball von Dritten wird. Wenn der Schenker stirbt, erlischt das Recht normalerweise. So hat der Beschenkte nach dem Tod des Schenkers die volle Sicherheit, dass ihm niemand das Objekt mehr wegnehmen kann.
Wenn es tatsächlich dazu kommt, dass ein Haus zurückgegeben werden muss, stellen sich viele praktische Fragen. Was ist mit den Modernisierungen, die der Beschenkte bezahlt hat? Was ist mit den Mieteinnahmen?
Das Gesetz hat hierfür allgemeine Regeln, aber diese passen oft nicht gut auf private Schenkungen. Es ist daher sehr empfehlenswert, eigene Regeln für die Abwicklung im Vertrag festzulegen. Zum Beispiel kann man vereinbaren, dass der Beschenkte für wertsteigernde Investitionen eine Entschädigung erhält. Oder man regelt, dass bestehende Kredite vom Schenker übernommen werden müssen.
Ein Rückforderungsrecht ist rechtlich gesehen etwas wert. Wenn man den Wert eines solchen Rechts berechnen muss (zum Beispiel für die Gebühren beim Notar), setzt man oft etwa 10 Prozent des Grundstückswerts an. Es ist also eine Investition in die Sicherheit, die sich im Ernstfall bezahlt macht.
Durch gut durchdachte vertragliche Regeln erreichen beide Seiten ein hohes Maß an Sicherheit. Der Schenker muss keine Angst haben, dass sein Lebenswerk in falsche Hände gerät oder durch Schulden des Beschenkten verloren geht. Der Beschenkte wiederum weiß genau, unter welchen Bedingungen er das Geschenk behalten darf und wann er handeln muss.
Solche Verträge sind komplex und erfordern viel Fingerspitzengefühl. Es geht nicht nur um Paragrafen, sondern oft um den Familienfrieden. Eine klare Gestaltung beugt Missverständnissen vor und sorgt dafür, dass die Schenkung für alle Beteiligten eine positive Sache bleibt.
Bei Fragen zu diesem Thema oder für eine individuelle Beratung zur Gestaltung Ihrer Verträge sollten Sie mit der Anwalts- und Notarkanzlei Krau Kontakt aufnehmen.
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