Die Berechnung der Ausschlagungsfrist
Die Frist, um ein Erbe auszuschlagen (also abzulehnen), wird genau berechnet. Hier die wichtigsten Punkte:
In bestimmten Ausnahmefällen kann die Frist stoppen (gehemmt werden) und läuft erst weiter, wenn das Hindernis wegfällt. Der Zeitraum, in dem die Frist gehemmt war, wird nicht mitgerechnet.
Wichtige Gründe für eine Hemmung:
Die Hemmung gilt sowohl für die normale sechs-Wochen-Frist als auch für die verlängerte sechs-Monats-Frist.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Fristberechnung ist genau geregelt, und es gibt Situationen, in denen die Frist stoppt, um dir genügend Zeit für die Ausschlagung zu geben, wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten.
RA und Notar Krau